Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.11

- S.52

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innsbruck informiert nr. 11/2011

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
IG-B5, Igls, Bereich Gletscherblick
HNr. 50 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1d) (gem. § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011): Ein Einfamilienhaus soll zu
einem Zweifamilienhaus umgebaut werden. Im Bebauungsplan wird das Projekt
in der Besonderen Bauweise fixiert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. INB2/21, Innsbruck-Innenstadt, Bereich
Wilhelm-Greil-Straße 10/12 und Gilmstraße 3 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B2, 4. Entwurf, und Nr. INB2/11) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011):
Im Bereich des Innenhofes soll, nach
Abbruch des kleinteiligen Bestandes, ein
eingeschossiges, brückenartiges Verbindungsbauwerk zwischen Hauptgebäude
und Nebengebäude errichtet werden. Im
Bebauungsplan wird das Projekt in der
Besonderen Bauweise fixiert.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F35, Arzl, Bereich Schönblickweg,
südlich Arzler Eggenwald / „Jugendland“
(als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr AL-F1, ZNr. 2533) (gem. § 36 Abs.
2 TROG 2011): Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung mit der Festlegung von Widmungen, im Wesentlichen dem Bestand entsprechend. Zudem
sollen für die geplante Errichtung eines
Wohnprojektes im Areal „Jugendland“ die
widmungsmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. ALB29, Arzl, Bereich südlich des östlichen
Teils des Schönblickweges einschließlich Areal „Jugendland“ (gem. § 56 Abs.
1 TROG 2011): Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung mit der Festlegung von Verkehrsflächen und Bebauungsregeln mit Baudichten und -höhen.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL-B29/1, Arzl, Teilfläche der
Gp. 2097/11, westlich Schönblickweg Nr.
10 (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2011): Für die
geplante Errichtung eines Wohnprojektes
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im Bebauungsplan
wird das Projekt in der Besonderen Bauweise fixiert.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HA-Ö27, Höttinger Au,
Bereich Hutterweg, Prandtauerufer (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002) gem. § 32 TROG 2011:
Als Arrondierung des Schulareals ist die
Neuerrichtung des Sonderpädagogischen
Zentrums geplant. Dafür sind Adaptierungen der bestehenden Sondernutzungsfestlegung erforderlich.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
HA-F34, KG, Bereich zwischen Höttinger
Auffahrt / Sonnenstraße bis Höhe Universitätsbrücke, Blasius-Hueber-Straße,
Prandtauerufer und Fischnalerstraße
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F1, HA-F12, HA-F15) gem. §
36 TROG 2011: Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung mit der Festle-

gung von Widmungen, im Wesentlichen
dem Bestand entsprechend. Zudem wird
für die geplante Errichtung des Sonderpädagogischen Zentrums die Widmung
adaptiert.
Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom 28.10.2011 bis einschließlich
25.11.2011. Die Entwürfe sind während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Beschlossen wurde zudem:
• Flächenwidmungsplan Nr. AL-F36
• Ergänzender Bebauungsplan Nr. AL-B30/1
• Ergänzender Bebauungsplan Nr. AL-B30/3
• Ergänzender Bebauungsplan Nr. AL-B30/4
• Bebauungsplan Nr. HW-B5/7
• Ergänzender Bebauungsplan Nr. IG-B2/3
• Flächenwidmungsplan Nr. IG-F12

Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

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Bebauungsplan IG-B5

Bebauungsplan IN-B2/21

arzler str.

Bebauungsplan AL-F35 und AL-B29