Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.10

- S.11

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lebensraum innsbruck

bekommen Eltern Informationen, die
ihnen und dem Kind Sicherheit bieten.

Alterserweiterte Gruppen
Seit 2007 bietet die Stadt Innsbruck sehr
erfolgreich alterserweiterte Gruppen
an. In diesen Gruppen können bis zu
fünf Kinder ab zwei Jahren aufgenommen werden. Für das Wohl der Kinder
sorgen je zwei Betreuerinnen, eine davon mit FrüherzieherInnen-Ausbildung.
Selbstverständlich wurden die Räume
für diese Gruppen so adaptiert, dass
sie den Bewegungsmöglichkeiten sehr
junger Kinder entsprechen. Ein Vorteil
der alterserweiterten Gruppen liegt für
die jungen Kinder darin, dass sie von
den größeren profitieren können. Die
älteren Kinder lernen, auf die Kleinen
achtzugeben. Neun Kindergärten bieten alterserweiterte Gruppen an: Arzl,
Bachlechnerstraße, Innerkoflerstraße,
Tivoli, Peergründe, Reichenau, WiltenWest und heuer neu Pradl sowie Igls.

Vollversorgung mit Mittagstisch
„Mit dem neuen Kindergarten- und
Hortjahr bieten alle Kindergärten und
Schülerhorte der Stadt Mittagstische an
– die Vollversorgung in diesem Bereich
ist also garantiert“, freut sich Kinder- und
Jugendreferent Vizebürgermeister Christoph Kaufmann. Jährlich werden mehr
als 140.000 Essen ausgegeben. Knapp 30
Prozent der Kindergartenkinder essen in
den städtischen Einrichtungen, von den
Hortkindern sind es knapp 70 Prozent.

Weiterbildung
Insgesamt investiert die Stadt jedes Jahr
35.000 Euro in die Weiterbildung. Für pädagogische Projekte stehen nochmals 40.000
Euro zur Verfügung. Damit ist sichergestellt,
dass alle MitarbeiterInnen auf dem neuesten
pädagogischen Stand sind. Dies kommt wiederum den Kindern zugute. EH
Zahlen & Fakten
Die Stadt Innsbruck betreibt 27 Kindergärten mit 95 Gruppen und 10 Schülerhorte mit 25 Gruppen. Neun Kindergärten
werden mit alterserweiterten Gruppen
geführt. Mit dem Kindergarten- und
Hortjahr 2011/12 bieten alle Einrichtungen
Mittagstische an. Für das kommende Jahr
wurden insgesamt bereits 2714 Kinder angemeldet: 2133 werden einen Kindergarten
besuchen, 602 Kinder einen Schülerhort.

Rechtliche Infos zum
verpflichtenden Kindergartenjahr
Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder mit Hauptwohnsitz in Tirol, die am
31. August vor dem Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben
und im Folgejahr schulpflichtig werden, eine Kindergartengruppe besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche (in
der Zeit zwischen 7 und 13 Uhr). Die Besuchspflicht gilt während des Kindergartenjahres.
Nach Anzeige durch die Eltern können Kinder von der Besuchspflicht ausgenommen
werden, wenn:
• ihnen aus medizinischen Gründen, aufgrund eines besonderen sonderpädagogischen
Förderbedarfs, aufgrund schwieriger Wegverhältnisse oder aufgrund der Entfernung
zwischen ihrem Wohnort und der nächstgelegenen Kindergartengruppe der Besuch
nicht zugemutet werden kann,
• sie vorzeitig die Schule besuchen,
• sie einen Übungskindergarten besuchen,
• sie eine sonstige Kinderbetreuungsgruppe besuchen und sichergestellt ist, dass die
Bildungsaufgaben dort entsprechend dem Tiroler Bildungsplan wahrgenommen
werden,
• sie häuslich erzogen oder im Rahmen einer Tagesbetreuung betreut werden und die
Eltern schriftlich erklären, dass die Bildungsaufgaben wahrgenommen werden.
Eine Anzeige bzgl. der Ausnahme von der Besuchspflicht ist bis spätestens Ende Februar vor dem Beginn des Kindergartenjahres bei der Gemeinde, in der das Kind seinen
Hauptwohnsitz hat, schriftlich einzubringen. In Innsbruck also bei:
Rathaus Innsbruck, MA V – Amt für Kinder- und Jugendbetreuung,
Maria-Theresien-Straße 18/4. Stock; E-Mail: post.kinder.jugendbetreuung@innsbruck.gv.at

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