Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.9

- S.15

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lebensraum innsbruck

www.innsbruckinformiert.at

Kinderfreundliche Hausordnung für über 6000 IIG-Wohnungen
ach dem Beschluss des Innsbrucker
Stadtsenates, in den Wohnhäusern
der IIG eine kinderfreundliche Hausordnung einzuführen, präsentierten
Wohnungsstadträtin Dr. Marie-Luise
Pokorny-Reitter, Kinder- und Jugendanwältin Mag.a Elisabeth Harasser und
IIG-Geschäftsführer Dr. Franz Danler
die Details der neuen kinderfreundlichen
IIG-Hausordnung „Unsere Hausgemeinschaft“ für über 6000 Wohnungen. Auf
der bunten, von Kindern mitformulierten
und gestalteten Musterhausordnung sind
die wichtigsten Punkte für ein tolerantes, verständnisvolles Miteinander angeführt. „In den Innsbrucker Wohnungen
sollen Kinder genauso wie Erwachsene
und ältere Menschen gleichberechtigte Wohnpartner sein. Mit Hilfe dieser
neuen Hausordnung sollen Kinder ihre
Rechte und Pflichten innerhalb einer
toleranten Hausgemeinschaft leichter
kennen lernen“, so Wohnungsstadträtin
Pokorny-Reitter.

Tolerantes Miteinander
Kinder müssen aber auch die Ruhezeiten einhalten: Im Hof spielen ist von 6
bis 12 Uhr und von 15 bis 20 Uhr mög-

© platzermedia

N

Mehr Harmonie in der Wohngemeinschaft versprechen sich Kinder- und Jugendanwältin Harasser (l.), IIG-Geschäftsführer Danler und Wohnungsstadträtin Pokorny-Reitter von der kinderfreundlichen Hausordnung.

lich. In der Mittagsruhe, zwischen 12
und 15 Uhr, gibt es auch die Möglichkeit,
in einen Park auszuweichen und dort zu
spielen. Natürlich können stattdessen
auch einmal ruhigere Spiele ausprobiert
werden. Selbstverständlich müssen Kinder besonders auf ältere oder kranke

MitbewohnerInnen Rücksicht nehmen.
Sowohl Pokorny-Reitter als auch Danler
appellieren aber an die Erwachsenen,
nicht gleich loszuschimpfen, wenn etwas passiert, sondern mit den Kindern
zu reden und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. CM

Gib Acht – Kinder haben Vorrang im Verkehr
Tipps für LenkerInnen:

© KFV

Autofahrer Vorsicht!
Der Schulbeginn naht
und Kinder sind im
Straßenverkehr besonders gefährdet.

R

echtzeitig zum Schulbeginn erinnert das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) an erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr: „Kinder
machen im Verkehr Fehler, deshalb sind
sie vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Daher muss sich jede(r) VerkehrsteilnehmerIn entsprechend umsichtig und vorsichtig verhalten, wenn

Kinder im Straßenraum unterwegs
sind“, so Norbert Blaha, Leiter des KFV
Tirol. Kinder haben im Verkehr beim
Überqueren der Fahrbahn gesetzlich
Vorrang. Autofahrer sind verpflichtet,
Kindern eine sichere Querung der Straße zu ermöglichen – und zwar nicht nur
auf Zebrastreifen, sondern auch an allen
anderen Straßenstellen. CM

• Reduzieren Sie die Geschwindigkeit,
wenn Sie Kinder im Bereich der Straße
sehen und fahren Sie bremsbereit.
• Seien Sie in unmittelbarer Umgebung
von Schulen, Haltestellen von Schulbussen und öffentlichen Verkehrsmitteln
besonders aufmerksam, vor allem nach
Schulschluss, wenn die Kinder ihren
Bewegungsdrang ausleben möchten.
• Halten Sie vor Zebrastreifen immer
vollständig an, wenn ein Kind die
Straße überqueren möchte oder sich
bereits darauf befindet. Kinder lernen
in der Verkehrserziehung, den Zebrastreifen erst zu überqueren, wenn ein
Fahrzeug steht.
• Achten Sie auch auf Rad fahrende
SchülerInnen und halten Sie genügend Abstand. Rechnen Sie mit
falschen Verhaltensweisen.
• Verhalten Sie sich korrekt, auch wenn
Sie zu Fuß unterwegs sind – seien Sie
den Kindern ein Vorbild!
www.kfv.at

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