Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.8

- S.52

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r at H a u s M I t t e I l u n g e n

InnsBruCk InfOrMIert nr. 8/2011

Die stadtplanung informiert
Der gemeinderat der landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner sitzung am
14. juli 2011 die auflage der folgenden entwürfe beschlossen:

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
HW-B5/7, Hötting West, Bereich
der Wegverbindung zwischen
Schneeburggasse und Hörtnaglstraße
(gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011): Auf Grund
von Stellungnahmen zum vorausgehenden Bebauungsplanentwurf wurde die
örtliche Situation nochmals analysiert.
In einem neuen Entwurf, der zusätzliche Grundstücke einbezieht, werden
die Höhenfestlegungen entsprechend
adaptiert.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. MÜ-Ö25, Mühlau,
Bereich zwischen Wurmbachweg und
Kirchgasse (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002) gem. §
32 TROG 2011 und Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F12, Mühlau,
Bereich zwischen Josef-Schraffl-Straße
27 und Kirchgasse (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F1)
gem. § 36 TROG 2011 und Entwurf des
Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. MÜ-B11, Mühlau,
Bereich östlich des Wurmbachweges
HNr. 12 (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011): Für die geplante Errichtung einer
Wohnanlage werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im
Bebauungsplan wird das Projekt in der
besonderen Bauweise fi xiert.

Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö26, Arzl, Bereich
zwischen Arzler Straße und AloisSchrott-Straße bei Einmündung Schusterbergweg (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes 2002) gem. §
32 TROG 2011 und Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F40, Arzl,
Bereich zwischen Arzler Straße und
Alois-Schrott-Straße bei Einmündung
Schusterbergweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F1) gem. §
36 TROG 2011 und Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL-B32, Arzl, Bereich
einer Teilfläche der Gp. 62/1 (gem. § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011): Für die geplante Errichtung einer Wohnanlage werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im Bebauungsplan wird
das Projekt in der besonderen Bauweise
fi xiert.

August 2011. Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der
Magistratsabteilung III/Stadtplanung
einsehbar. Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während
der Parteienverkehrszeit von 8–10 Uhr
eingeholt werden. Personen, die in der
Gemeinde einen Wohnsitz haben, und
Rechtsträger, die in der Gemeinde eine
Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist
eine schriftliche Stellungnahme zu den
Entwürfen abzugeben.

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B20/2, Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich Bruneckerstraße
(gem. § 56 Abs. 2 TROG 2011): Aufgrund
der Konkretisierung des Projektes der
PEMA ist es erforderlich, den Bebauungsplan geringfügig zu adaptieren.

Beschlossen wurde zudem:
• Bebauungsplan Nr. HW-B5/4,
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HW-B5/5
• Bebauungsplan Nr. HW-B5/6
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. MÜ-B9/5
• Bebauungsplan Nr. MÜ-B9/6
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RO-B1
• Aufhebung der unterirdischen Bebauungsdichte im Bebauungsplan Nr.
HÖ-B1 im Bereich Innstraße 89,
Bp. .110, KG Innsbruck

Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom 25. Juli bis einschließlich 22.

Für den Gemeinderat:
Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

WURMBACHWEG

WURMBACHWEG

SCHNEEBURGGASSE

TR .
E
SS

E YS

E

G FR

SS

H IG

VHS

Bebauungsplan MÜ-F12 und MÜ-Ö25

KIR

B

Bebauungsplan HW-B5/7

CH

CH

ÖB

GA

GA

TSC

KIR

52

VHS

Bebauungsplan MÜ-B11