Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.8

- S.50

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innsbruck informiert nr. 8/2011

Neue Parkzonen in Innsbruck
In der Höttinger Au und beim Tivoli werden zwei neue Zonen eingerichtet.

W

Verkehrsmittel umzusteigen oder das
bestehende Park & Ride-System stärker
in Anspruch zu nehmen und damit der
Bevölkerung ausreichend Parkraum zur
Verfügung zu stellen, hat die Stadt Innsbruck in den letzten Jahren sukzessive
Kurzparkzonen eingerichtet. Insgesamt
gibt es in Innsbrucks Straßenraum derzeit knapp 10.000 gebührenpflichtige
Stellplätze und rund 2440 Stellplätze in
gebührenfreien Kurzparkzonen. „Die
Innsbruckerinnen und Innsbrucker
ohne privaten Abstellplatz sollen die
Möglichkeit haben, ihr Auto in der Nähe
ihres Zuhauses abzustellen“, erläutert
Verkehrsstadtrat Ernst Pechlaner.

er müde nach Hause kommt,
die Kinder auf dem Rücksitz, den Einkauf im Kofferraum, wünscht sich einen Parkplatz
in der Nähe der Wohnung. Durch die
zunehmende Motorisierung wurde das
Parken im städtischen Bereich in den
letzten Jahrzehnten aber zum Problem
– nicht nur in der Innenstadt, sondern
auch in den Wohngebieten. Oft sind für
die AnrainerInnen zu wenige oder keine Tiefgaragenplätze vorhanden. Viele
Parkplätze entlang der Straßen sind
verstellt mit Autos von PendlerInnen
und StudentInnen. Um diese zu motivieren, nach Möglichkeit auf öffentliche

Im Sommer 2011 kommen im Bereich Tivoli und in der Höttinger Au
zwei neue Parkzonen dazu. Am Tivoli
werden erstmals in der Stadt Parkstraßen eingeführt. Damit entsteht auch
für Tagesgäste ein attraktives Angebot.
Das Auto kann dort um 5 Euro den ganzen Tag abgestellt und die Fahrt in die
Innenstadt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortgesetzt werden. Die
Kurzparkzone in der Höttinger Au ist
gebührenfrei, jedoch auf eine Maximalparkdauer von 180 Minuten beschränkt.
AnrainerInnen haben in beiden Zonen
die Möglichkeit, Anwohnerparkkarten
zu beantragen. EH

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Zone 22 Tivoli –
ab 1. August 2011

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Im Bereich Olympiastraße, Sillufer,
Anzengruberstraße, Anton-Eder-Straße
wird es Parkstraßen geben. Die Gebührenpflicht gilt ganzjährig täglich von
9 bis 19 Uhr, die Parkabgabe beträgt
50 Cent für 30 Minuten, maximal 5 Euro
pro Tag.

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Zone 23 Höttinger Au – ab 12. September 2011

Im Bereich Gießensiedlung, zwischen Fürstenweg, Flughafen, Speckweg, Sonnenstraße und Bachlechnerstraße wird eine gebührenfreie
Kurzparkzone eingeführt. Diese gilt Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr, die Höchstparkdauer beträgt 180 Minuten.

© GIS (2)

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