Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.7

- S.53

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r at H a U S M I t t E I l U n g E n

Die Stadtplanung informiert
Der gemeinderat der landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
16. juni 2011 die auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

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ntwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B2/3,Höttinger
Au, Bereich Tiergartenstraße Nr.
100 und 102 (gem. § 56 Abs. 2 TROG
2006): Mit diesem Bebauungsplan soll
eine Bebauung entlang der Tiergartenstraße ermöglicht werden.
Entwurf des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. ALB31, Arzl, Kreuzungsbereich Dörrstraße
– Unterführung Exerzierweg (gem. § 56
Abs. 3 TROG 2006): Wegen des Neubaus
der Unterführung Exerzierweg durch
die ÖBB muß die Straßenfluchtlinie geringfügig adaptiert werden.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG-B2/3, Igls, Viller Dorfstraße Gpn. 1, 12, 13 und 14 alle KG Vill

(als Änderung des Bebauungsplanes Nr.
IG-B2) (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006):
Im Zusammenhang mit der Sanierung
und Neugestaltung der Viller Dorfstraße
soll mit einer Adaptierung der Straßenfluchtlinie die Gestaltung eines Kirchenvorplatzes ermöglicht werden.

Gemeinde einen Wohnsitz haben, und
Rechtsträger, die in der Gemeinde eine
Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist
eine schriftliche Stellungnahme zu den
Entwürfen abzugeben.

Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom 27.6.2011 bis einschließlich
25.7.2011. Die Entwürfe sind während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat
Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung,
einsehbar. Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der
Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr
eingeholt werden. Personen, die in der

Beschlossen wurde zudem:
• Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RO-F2
• Ergänzender Bebauungsplan
Nr. HA-B15/3
• Ergänzender Bebauungsplan
Nr. IN-B2/20
Für den Gemeinderat:
Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

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Bebauungsplan AL-B31

Bebauungsplan IG-B2/3

Bebauungsplan HA-B2/3

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ie Verkehrsregeln des jeweiligen Urlaubslandes und aller Länder, durch
die man fährt, sollte man kennen. In
Italien etwa muss bei Regen die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110
km/h (statt 130 km/h) reduziert werden.
Auf Autobahnen und Landstraßen gilt
tagsüber Lichtpflicht und für alle Insassen müssen Warnwesten mitgeführt
werden. Außerdem kann das Fahrzeug
beschlagnahmt werden, wenn der Lenker mehr als 1,5 Promille hat. Achtung bei
Tankstellen- oder Raststättenaufenthal-

ten: Eine beliebte Methode von Dieben
ist wildes Gestikulieren, das auf einen
angeblichen Defekt am Pkw hinweisen
soll. Mit einer großen Karte die Sicht zu
versperren, ist eine andere Variante. Keine Wertsachen im Auto liegen lassen, das
Lenkradschloss sollte hörbar eingerastet,
Türen, Schiebedach und Kofferraum verschlossen sein. Am Urlaubsort angekommen das Auto auf bewachten Parkplätzen
abstellen. Von allen wichtigen Papieren
wie Führer- und Zulassungsschein Kopien anfertigen.

© KfV

reise­tipps des kuratoriums für Verkehrssicherheit

Schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen.

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