Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.6

- S.53

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r at h a u S M I t t E I l u N g E N

Die Stadtplanung informiert
Der gemeinderat der landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
19. Mai 2011 die auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ-B9/5, Mühlau, Bereich
zwischen Kirchgasse 7 und 13 (gem. §
56 Abs. 2 TROG 2006) 3. Entwurf: Auf
Grund mehrerer Stellungnahmen zum
vorausgehenden Bebauungsplanentwurf,
welchen teilweise entsprochen werden
kann und der zwischenzeitlichen weiteren Konkretisierung des Wohnbauprojektes wird ein Entwurf aufgelegt.

Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom 27.05.2011 bis einschließlich
24.06.2011. Für den Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ-B9/5
wird die Auflagefrist gem. § 65 Abs. 3
TROG 2006 auf 2 Wochen herabgesetzt,
d. h. vom 27.05.2011 bis einschließlich
10.06.2011.
Die Entwürfe sind während der
Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung, einsehbar. Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr eingeholt
werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf

der Auflegungsfrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Beschlossen wurde zudem:
Aufhebung einer Straßenfluchtlinie im
Allgemeinen Bebauungsplan Nr. HUB1 und im Ergänzender Bebauungsplan
Nr. HU-B1/1
Für den Gemeinderat:
Dipl. Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

LANSER SEE

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NS

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SCHLOSS
HOHENBURG

Bebauungsplan IG-F12

TECHNIKERSTR.

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SS

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Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ-B9/6, Mühlau, Straßenkreuzungsbereich zwischen Kirchgasse
2 und 7 sowie Südseite der Kirchgasse
zwischen HNr. 11 und 13a (als Änderung
des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
MÜ-B9/1)(gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006):
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung
des Bebauungsplanes MÜ-B9/5 ergaben
sich hinsichtlich des Verlaufes der Straßenflucht Erfordernisse zur Änderung
des Bebauungsplanes.

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 23/u3, Hötting-West, Fakultätsgebäude Architektur (als Änderung
des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
23/u2) (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006):
Die Universität Innsbruck beabsichtigt
den Umbau und die Sanierung der Fakultät für Architektur. Für dieses aus
einem Wettbewerb hervorgegangene
Projekt ist eine geringfügige Adaptierung des Bebauungsplanes erforderlich.

VI KTOR-F
RA
HE SS -S TR NZ.

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F12, Igls, Bereich
Gpn. 20/3 und Teilfläche 22/2, KG
Igls (westlich Lanser Straße HNr. 59) (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1) (gem. § 36 Abs. 2 TROG 2006):
Für die Errichtung eines Einfamilienhauses werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen.

UNI

FRIEDHOF

FRIEDHOF

KR AN EB IT

HAUPTPLATZ
MÜHLAU

HAUPTPLATZ
MÜHLAU
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Bebauungsplan MÜ-B9/5 (3. Entwurf)

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Bebauungsplan MÜ-B9/6

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TE R ALLE

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FLUGPLATZ

Bebauungsplan 23/u3

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