Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.5

- S.11

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lebens r a u m innsb r u ck

Sicheres Grillen
Ein lauer Sommerabend mit Grillfest im Garten, für viele gibt es nichts Schöneres. „Doch auch beim Grillen lauern Gefahren,
denen man aber durch Beachtung einiger Tipps entgehen kann“, empfiehlt Vizebürgermeister Christoph Kaufmann allen
Grillfreunden.

• Den Griller standsicher aufstellen (auf harten, ebenen Boden
bzw. Größe der Unterlage achten).
• Holzkohlengriller wegen der Gefahr des Funkenfluges windgeschützt aufstellen. Die Wärmestrahlung muss ungehindert
abziehen können. Daher ist das Aufstellen auf Balkonen,
Plätzen unter Holzdecken, vor Fenstern, in Carports und
Schuppen o. ä. nicht erlaubt. Bei Gas- und Elektrogrillern ist
auf genügend Abstand zu leicht brennbaren Gegenständen
und eine brandbeständige Unterlage zu achten.
• Bitte achten Sie darauf, dass andere Personen nicht durch
starke Rauch- und Geruchsentwicklung belästigt werden.
Dies gilt vor allem beim „Anheizen“ des Grillers.

• Der Abstand zu brennbaren Gegenständen muss
ausreichend sein.
• Vorsicht mit flüssigen Grillanzündern! Relativ ungefährlich
sind einzeln verpackte Zündwürfel sowie die Verwendung
von Papier und Holzspänen. Nur zugelassene Mittel verwenden und die Menge an die Größe des Geräts anpassen.
• Niemals Benzin oder Brennspiritus nachgießen, Stichflamme
und Explosionen können zu schweren Verbrennungen führen.
• Feuerstelle nie unbeaufsichtigt lassen. Besonders für Kinder
ist das Feuer ein magischer und auch sehr gefährlicher Anziehungspunkt. Wenn nötig, die Gefahrenstelle durch geeignete
Mittel abgrenzen.
• Handschuhe und Grillbesteck sollte man nicht nur besitzen,
sondern auch verwenden.
• Zumindest ein Kübel Wasser und eine Wolldecke (keine
Kunstfaser) sollten als Löschhilfe immer bereitstehen.
• Wenn Kleidung Feuer gefangen hat, den Betroffenen am
Fortlaufen hindern (Schockreaktion), ihn am Boden wälzen
oder mit einer Decke das Feuer ersticken. Beim Grillen am
besten keine Kleidung mit Kunststofffasern tragen!
• Kleine Brandwunden unter fließendes kaltes Wasser halten.
Mit Wundtüchern steril abdecken. Keine Hausmittel wie Öl,
Mehl, etc. auf die Brandwunde geben, keine Medikamente
verabreichen.
• Bitte beachten Sie bei Gasgrillern auch die Vorschriften zur Lagerung für Flüssiggasbehälter. Gasflaschen dürfen nicht in Kellern
oder geschlossenen, unbelüfteten Räumen gelagert werden.
• Der Anschluss (die Verbindung) zwischen der Gasflasche und
dem Griller muss auf Dichtheit geprüft werden.
• Vor dem Verstauen des Grillgerätes unbedingt abkühlen lassen und die restliche Kohle mit Wasser ablöschen. VORSICHT:
Keine glühenden oder nicht ausreichend abgekühlten Kohlen
in den Müll werfen. Es besteht extreme Brandgefahr!
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachdienststellen
Berufsfeuerwehr (Tel. 930 33) oder Bau- und Feuerpolizei
(Tel. 5360-3116)

© E. Hohenauer

• „Wildes“ Grillen auf nicht gekennzeichneten Grillplätzen ist
grundsätzlich verboten.

Auf die Sicherheit nicht vergessen, empfehlen Feuerpolizei-Amtsvorstand Christian Kugler, Vizebürgermeister Christoph Kaufmann und
Branddirektor Erwin Reichel (v. l.).

Öffentliche Grillplätze
in Innsbruck
Vom Amt für Grünanlagen betreut (Kontakt Tel. 5360-7150):
• Rossau-Promenade – Höhe Baggersee
• Saurweinwiese – Kranebitten oberhalb des Campingplatzes
• Tummlerpark – bei Hohlweg Richtung Bergisel
• 3 Feuerstellen auf der Rimmlwiese (Hawaii)
• Grillplätze bei der Kompostieranlage im Osten von
Innsbruck (Golfplatz) – Kontakt: Gerold Meindl:
gerold.meindl@golfguidetours.com
Vom Amt für Land- und Forstwirtschaft betreut (Kontakt
Tel. 5360-7181, post.land.forstwirtschaft@innsbruck.gv.at):
• Waldspielplatz Gramart-Boden
• Waldspielplatz Taubental (Grillplatz unterhalb der Hungerburgbahn)
• Waldspielplatz Arzler Schießstand (für größere Veranstaltungen wie Fußballspiele und Grillfeste; Anmeldung unter
Tel. 5360-7181)
• Waldspielplatz Grüner Boden (Sadrach)
• Waldspielplatz Erlerweg (unterhalb der Trasse der neuen
Hungerburgbahn)
• Waldspielplatz Tantegert
Von IKB–Bäderbetriebe betreut (Kontakt Tel. 502-5690)
• Baggerseeareal – an der Westseite (3 Plätze)

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