Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.4

- S.57

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© A. STEINACKER

In der Wohnanlage Geyrstraße: StRin Dr.
Marie-Luise
Pokorny-Reitter,
die Mieter Predrag und Dijana
Grohol und Dr.
Franz Danler
(IIG) (v. l.).

Neues Modell funktioniert

D

ie Innsbrucker Immobilien GmbH
(IIG) hat im August 2010 das Projekt „Einzugsbegleitung“ für die Bewohnerinnen der Häuser Geyrstraße
88, 88a und 88b gestartet. Nach einem
halben Jahr präsentierten Stadträtin
Dr. Marie-Luise Pokorny-Reitter und
IIG-Geschäftsführer Dr. Franz Danler
gemeinsam mit der Mieterin Dijana
Grohol in der Wohnanlage Geyrstraße
eine Zwischenbilanz. „Die wichtigste

Erkenntnis lautet: Die Mieterinnen und
Mieter sind mit ihrem neuen Leben in
der Geyrstraße zufrieden. Damit ist der
Grundstein für ein nachbarschaftliches
Miteinander gelegt“, so Pokorny-Reitter,
Danler und Grohol. Für die Wohnungsstadträtin Pokorny-Reitter ist die Einzugsbegleitung „ein Experiment, das
vorerst geglückt ist“. Beleg dafür sei die
rege Teilnahme an den beiden bisherigen MieterInnenversammlungen. 

B ü rg erservice & sen i o ren b ü ro
Neues Rathaus, Zentraleingang in den RathausGalerien
Tel. 53 60, Durchwahl -1001 bis -1005 • Fax 53 60-1701 • buergerservice@magibk.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8–17.30 Uhr, sowie freitags von 8–12 Uhr

B ü rg erb ü ro ig ls
Igler Straße 58 (bei der Post)
Tel. 53 60-2360 • igls@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9–12 Uhr sowie mittwochs von 14–18 Uhr

b ü rg erb ü ro arzl
Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus)
Tel. 53 60-2362 • arzl@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag von 14–18 Uhr, Mittwoch und Freitag jeweils von 9–12 Uhr

fu n dservice

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ASTROLOGIE
BERATUNG
Donnerstag
14. April 2011
von 14:00 bis 20:00
mit Frau Freninger

www.fundamt.gv.at

Fallmerayerstraße 2 (ebenerdiger Eingang, große Glastüre)
Tel. 53 60-1010 und -1011 • Fax 53 60-1015 • post.fundwesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8–13 Uhr
Im Zeitraum vom 7. Februar bis 14. März wurden keine Fundgegenstände mit einem
Wert größer als 100 Euro gem. § 42a SPG abgegeben.

freihandverkauf von Fundgegenständen

Das Referat Bürgerservice und Fundwesen des Stadtmagistrates Innsbruck
führt am Donnerstag, den 7. April 2011, ab 10 Uhr, Maria-Theresien-Straße 18,
in der RathausGalerie, am Vorplatz des Bürgerservice einen Freihandverkauf von verfallenen geringwertigen Fundgegenständen gemäß § 3
Abs. 2 Verfallsordnung, BGBl. Nr. 386/1927, durch. Die Gegenstände
können nur gegen Barzahlung abgegeben werden.

www. i n n sbru ck . at

wo m a n
Leopoldstraße 30, 6020 Innsbruck
www.mode-rauscher.at
Mo - Fr: 09.00 - 18.00 Uhr
Sa: 09.00 - 13.00 Uhr
Erster Samstag im Monat:
09.00 - 17.00 Uhr