Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.4

- S.52

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52

R at H a U S m i t t E i L U n g E n

Die Stadtplanung informiert

D

er Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in der
Sitzung am 24.3.2011 die Auflage
der folgenden Entwürfe beschlossen:

(gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006): Mit diesem Entwurf wird zum vorhergehenden
Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen teilweise entsprochen.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. WI-F20, Wilten, Bereich Pater-Reinisch-Weg 3 bis 11 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/bj) gem.
§ 36 Abs. 2 TROG 2006 und Entwurf
des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B14, Wilten, Bereich Pater-Reinisch-Weg 3 bis 11 (gem.
§ 56 Abs. 3 TROG 2006): Es erfolgt eine
planungsrechtliche Neubearbeitung mit
der Festlegung von Widmungen, Verkehrsflächen und Bebauungsregeln wie
Baudichten und -höhen.

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B5/4, Hötting-West, Bereich Karl-Innerebner-Straße 62, Saurweinweg, 1-3 (gem. § 56 Abs. 2 TROG
2006): Mit diesem Entwurf wird zum vorhergehenden Planentwurf eingegangen
Stellungnahmen teilweise entsprochen.

Entwurf des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B8,
Innsbruck, Bereich zwischen Riedgasse,
Fallbachgasse und Fußweg (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B1,3.
Entwurf) (gem. § 56 Abs. 3 TROG 2006)
Modell: Für den Planungsbereich wird
der bisher noch fehlende Ergänzende
Bebauungsplan erstellt, wobei damit die
planungsrechtlichen Voraussetzungen
für einen Wohnbau in der Fallbachgasse
15 und für beabsichtigte Grundteilungen geschaffen werden.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B5/2, Hötting-West, Bereich Gufeltalweg 9 und 9a und Hörtnaglstraße 51, 53 / Allerheiligenhofweg 1
(gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006): Mit diesem Entwurf wird zum vorhergehenden
Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen teilweise entsprochen.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B5/3, Hötting-West,
Bereich der Wegverbindung zwischen
Schneeburggasse und Hörtnaglstraße

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B5/5, Hötting-West,
Bereich Grauer-Stein-Weg 36 (gem. § 56
Abs. 2 TROG 2006): Mit diesem Entwurf
wird zum vorhergehenden Planentwurf
eingegangenen Stellungnahmen teilweise entsprochen.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B5/6, Hötting-West,
Bereich Ende der neuen Erschließungsstraße südlich der Karl-InnerebnerStraße (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006):
Mit diesem Entwurf wird zum vorhergehenden Planentwurf eingegangenen
Stellungnahmen teilweise entsprochen.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B2/20, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Meranerstraße 3 (gem. §
56 Abs. 2 TROG 2006) Modell: Für die
geplante hofseitige Aufstockung erfolgt
eine geringfügige Adaptierung des Bebauungsplanes.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes AL-B20/5, Arzl, Bereich Arzler
Straße 50 (als Änderung des Bebauungsplanes AL-B20/1) (gem. § 56 Abs 2 TROG):
Es erfolgt eine Anpassung der Bebauungsregeln an die Nachbargrundstücke.
Für diese Entwürfe erfolgt die Aufla-

totaLSPERRE DER PatScHER StRaSSE

gefrist vom 1.4.2011 bis einschließlich
29.4.2011. Die Entwürfe sind während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat
Innsbruck in den Schaukästen der MA III
/ Stadtplanung einsehbar. Informationen
zu den aufgelegten Entwürfen können
während der Parteienverkehrszeit von
8–10 Uhr eingeholt werden. Personen, die
in der Gemeinde einen Wohnsitz haben,
und Rechtsträger, die in der Gemeinde
eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens
eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu
den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat:
Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

Folgende Pläne und Bausperren wurden
in den gemeinderatssitzungen Jänner,
Februar und märz beschlossen:
• Örtliches Raumordnungskonzept
nr. Ro-Ö24
• Örtliches Raumordnungskonzept
nr. aL-Ö23
• Flächenwidmungsplan nr. Ro-F1
• Flächenwidmungsplan nr. aL-F39
• Flächenwidmungsplan nr. HW-F33
• allgemeiner Bebauungsplan
nr. HW-B5
• Ergänzender Bebauungsplan
nr. HW-B5/1
• Ergänzender Bebauungsplan
nr. in-B2/16
• Ergänzender Bebauungsplan
nr. in-B2/17
• Ergänzender Bebauungsplan
nr. in-B2/18
• Ergänzender Bebauungsplan
nr. in-B2/19
• Ergänzender Bebauungsplan
nr. in-B19/2
• Bausperre im Bereich des Entwurfes
des allgemeinen und Ergänzenden
Bebauungsplanes nr. Wi-B14
• Bausperre im Bereich Pastorstraße,
Duilestraße, Prämonstratenserweg
und Fritz-konzert-Straße

Die Schleife im Straßenverlauf der L33 Patscherstraße im Waldgebiet zwischen igls und Patsch wird begradigt. Für
die Durchführung der Bauarbeiten ist eine totalsperre ab dem Beginn der Schleife oberhalb von igls bis zum Hundeabrichteplatz in der Zeit vom 4. april bis zum 27. mai 2011 nötig. Das Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge. Die Zufahrt
zum Hundeabrichteplatz ist von Patsch kommend her möglich.