Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.4

- S.18

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2011_Innsbruck_informiert_04
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
18

p o litik & stadtv e r walt u ng

© E. Hohenauer

Ein freieres Spiel der Kräfte soll es in
Zukunft in den politischen Gremien
der Stadt Innsbruck geben.

Gemeinderat stimmt für die Bürgermeisterdirektwahl

I

n einer von Bürgermeisterin Mag.a
Christine Oppitz-Plörer einberufenen
Sondersitzung sprach sich der Gemeinderat am 18. März für die Änderung
des Stadtrechts der Landeshauptstadt
Innsbruck aus. Wichtigste Neuerung ist
die damit verbundene Bürgermeisterdirektwahl. Das heißt, in Innsbruck wird
in Zukunft das Stadtoberhaupt direkt

meisterdirektwahl in Innsbruck könnte
dann im Rahmen der kommenden Gemeinderatswahlen 2012 erfolgen.

Schnell und konstruktiv
Auf einstimmigen Beschluss im Gemeinderat setzte Bürgermeisterin Mag.a
Christine Oppitz-Plörer im Herbst 2010
eine Stadtrechtsreformkommission, be-

„Wir kommen einem Wunsch nach, den
die Bevölkerung seit Jahrzehnten hat.“
Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer

von der Bevölkerung und nicht wie bisher
durch den Gemeinderat gewählt. „Heute kommen wir einem Wunsch, den die
Bevölkerung seit Jahrzehnten hat, nach“,
sprach Bürgermeisterin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer von einer historischen Sitzung, zumal ein jahrzehntelanger politischer Diskussionsprozess um die Bürgermeisterdirektwahl und die Stadtrechtsreform nun erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Für die Änderung
des Stadtrechts ist der Tiroler Landtag
zuständig. Der Gemeinderat beschloss
die entsprechenden Änderungsanträge
mit 39 von 40 Stimmen. Die erste Bürger-

stehend aus VertreterInnen aller Gemeinderatsparteien und der Beamtenschaft, ein. Den Vorsitz hatte Gemeinderat Dr. Helmut Schuchter inne. In 15
Sitzungen, die von allen Beteiligten als
konstruktiv bezeichnet wurden, konnte in kurzer Zeit einstimmig eine Beschlussgrundlage für den Gemeinderat
ausgearbeitet werden, die auch vom
Rechtsausschuss am 3. März einstimmig
angenommen worden war. „Wir können
diesem Gesamtpaket mit gutem Wissen
und Gewissen zustimmen“, so die Bürgermeisterin: „Ich freue mich auf die Direktwahl und die neuen Spielregeln.“

Minderheitenrechte
und direkte Demokratie
Die Stadtrechtsreform umfasst nicht nur
die Bürgermeisterdirektwahl (Änderung
der Innsbrucker Wahlordnung), sondern
auch eine Änderung des Stadtrechts und
eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Sie stärkt u. a. den Gemeinderat, die Minderheitenrechte und die
Elemente der direkten Demokratie. Weitere wichtige Änderungen: Die Anzahl
der Stadtsenatsmitglieder wird mit 9 (derzeit 7) fixiert, die Klubs werden gesetzlich
geregelt, ein beratender Klubobleuterat
eingerichtet, die Ressortverantwortung
der einzelnen Stadtsenatsmitglieder festgeschrieben, ein Misstrauensvotum mit
der möglichen Abberufung des/der Bür­germeisterIn eingeführt. „Es wird nun
ein freieres Spiel der Kräfte geben“, stellte Bürgermeisterin Mag.a Christine
Oppitz-Plörer fest. Innsbruck war bisher
die einzige Gemeinde Tirols, in der es keine Direktwahl des/der BürgermeisterIn
gab. Das Stadtoberhaupt wurde bisher
vom Gemeinderat gewählt. In anderen
österreichischen Landeshauptstädten ist
die Wahl des Bürgermeisteramtes unterschiedlich geregelt, so gibt es etwa in Linz
und Salzburg die Direktwahl durch die
Bevölkerung. EH