Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.3

- S.58

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58

r a t h a u s m i t t e i l u n ge n

Forsttagssatzung 2011

D

ie Forsttagssatzung 2011 für die
Stadtgemeinde Innsbruck findet
am Donnerstag, den 10. März, um 20
Uhr im Gasthof „Kranebitter Hof“,
Kranebitter Allee 203, statt. Die Sitzung ist öffentlich, alle am Wald Interessierten sind herzlich eingeladen.
Anlässlich der Sitzung der Forsttagssatzungskommission wird ein
ausführlicher Bericht des Amtes für
Land- und Forstwirtschaft über die
Waldwirtschaftsverhältnisse
und
andere den Wald betreffende Ereignisse des Jahres 2010 im Gemeindegebiet Innsbruck und darüber hinaus
gegeben. Auch besteht die Möglichkeit, sich in offener Diskussion über
den Innsbrucker Wald im weitesten
Sinne zu informieren.
Ansuchen betreffend den Bezug
von Forstprodukten sind spätestens
am Tag vor der Forsttagssatzung einzubringen. Für Anmeldungen und
Eintragungen in die aufliegenden
Verzeichnisse bezüglich der Kleinviehweide ist der Termin spätestens
eine Woche vor der Forsttagssatzung.
Stadtmagistrat Innsbruck, Abteilung
III, Land- und Forstwirtschaft, Trientlgasse 13.

Volksbegehren „RAUS aus EURATOM“
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren

A

ufgrund der am 6. Dezember 2010 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für
Inneres sowie im Internet veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für
Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der
Kurzbezeichnung „RAUS aus EURATOM“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres
gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2010, festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, dem 28. Februar 2011, bis (einschließlich) Montag, dem 7. März 2011,

in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die
Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen
sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in
einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten
Tages des Eintragungszeitraumes (7. März) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom
Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht
in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.
Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse auf:

Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer 6101
barrierefreier Zugang über die Rathauspassage (Lift)

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten
vorgenommen werden:
Montag, 28. Februar 2011

8–16 Uhr

Freitag, 4. März 2011

8–16 Uhr

Dienstag, 1. März 2011

8–20 Uhr

Samstag, 5. März 2011

8–12 Uhr

Mittwoch, 2. März 2011

8–16 Uhr

Sonntag, 6. März 2011

8–12 Uhr

8–20 Uhr

Montag, 7. März 2011

8–16 Uhr

Donnerstag, 3. März 2011

Für die Bürgermeisterin: Mag.a Edith Margreiter eh.

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Tel. 53 60-2362 • arzl@innsbruck.gv.at
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Tel. 53 60-1010 und -1011 • Fax 53 60-1015 • post.fundwesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8–13 Uhr
Im Zeitraum vom 10. Jänner bis 7. Februar 2011 wurde folgender
Fundgegenstand abgegeben:
• Mit einem Wert größer als 100 Euro gem. § 42a SPG: Geldbetrag.