Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1955

/ Nr.4

- S.5

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Nummer
Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 5

Das Recht zur Fühnm.q dcs Innsbrucker Stadtwappens
Schon seit geranmer ^eit ist es in Inusbruäer
Vereins- und (hewerbetreisen aus Verzierungs- oder
Retlamezwecken Sitte, auf Siegelstöcken. Fahnen,
l^eschäftspapieren. Erzeugnissen lisf. das Innsbrucker
Stadtwappen anzubringen. Um in dieser >)insi!l,l
jeder W i l l l ü r Einhalt zu tun. sah sich die Stadlner
waltung bereits vor mehreren Jahrzehnten veranlasu.
zum Schuhe des Hoheitszeichens eine entsprechende
Bestimmung in das Stadtrecht aufzunehmen. Dadurch
wurde eine willkürliche Verwendung des Stadtiuap
pens in der Össentlichteit von einer Eienehmigung
seitens der Stadtbehörde abhängig gemacht. So ist es
bis heute geblieben. Auch das gegenwärtig in Kraft
befindliche Stadtrecht enthält im ij 7> Absatz :i einen
Passus, der die Führung des Stadtwappens betrifft!
Die Führung des Stadtwappens ist an eine jederzeit widerrufbare Bewilligung der Stadtgemeinde gebunden. Die unbefugte Führung des Stadtwappens
bildet eine Perwaltungsübertretung.
Obwohl Sinn und Bedeutung vollkommen einleuchten, sind bei ihrer Anwendung doch immer wieder
Unklarheiten feststellbar, insbesondere was die Verwendung der Mappen der früher selbständigen Gemeinden Wilten (St. Vartholomäus-Kirchleiu) und
Hötting (Kirchturm der alten Höttinger Pfarrkirche)
anlangt. Der Stadtgemeinde Innsbruck, als Rechtsnachfolgern: dieser Ortschaften, steht naturgemäß
auch das Recht zu, zu bestimmen, wer das Wappen
Wiltens und Höttings führen darf. Zweck dieser Zeilen ist, auf den Wortlaut obiger Bestimmung neuerdings hinzuweisen, um endlich jeden Mißbrauch, der

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sich in neuerer ^eil mehr und mehr gehäuft hat. auszuschalten. Wenn täglich beobachtet werden kann, wie
manche Hoheitszeichen im Handel mit Reiseandenten,
Textilien und Gegenständen lbisweilen leider auch
minderer A r t ) aufscheinen, so wird dieser Hinweis
wohl r>on jedermann als angebracht und zeilgemäß
erachtet werden müssen. Keinem Innsbrucker wird es
gleichgültig sein, wer das Recht, das Stadtwappen
führen zu dürfen, in Anspruch nimmt und wann und
wo dasselbe Verwendung finden soll. Jene, die das
Stadtwappen etwa ill Unkenntnis obiger Bestimmung
fiir diesen oder jenen Zweck genommen haben, seien
hiemit aufmerksam gemacht, zumindest im nachhinein
beim Stadtmngistrat um die erforderliche B e w i l l i gung anzusuchen. Ebenso ist das Anbringen des Stadtwappens als Wandschmuck an der Außenseite von Gebäuden und an Toren an die behördliche Genehmigung gebunden. Allgemein einleuchtend dürfte es sein,
daß — außer für gemeindeeigene Unternehmungen
und Betriebe — ein Rechtsanspruch auf Verleihung
zur Führung des Stadtwappens für niemanden besteht. Sicher wird die Stadtverwaltung auch in Zukunft solchen Bittstellern den Vorrang geben, die
durch ihre Tätigkeit zum Ansehen der Stadt Innsbruck
beitragen oder an deren Bestand die Stadt besonders
interessiert ist.
Visher haben auf ihr Anfuchen 41 Vereine, E i n richtungen und Firmen die Bewilligung zum Führen
des Innsbrucker Stadtwappens erhalten. Die Namensliste der Berechtigten liegt im Stadtarchiv auf.
Wilhelm Eppacher

0

K li

l-l I V

3tacitl(unä1ic^e Leiträ^e von Dr. Karl

Innsbruck vor hundert Jahren
Februar 1855
4. wird bei der Armenrcdoute die „berühmte höchst komische
Oper: Mordgrundbruck, von I . O t t o in Dresden", unter
Mitwirkung der Liedertafel aufgeführt. Es nehmen etwa
tausend Personen daran teil.
«. wird die zu Ncstaurationsarbeiten gesperrte silberne
Kapelle vom Ncsidenzschloß-Verwaltcr Suschitzly feierlich
wicdercröffnet. Die seit achzig Jahren außer Gebrauch
gewesene dreihundert Jahre alte Orgel reparierte der
Orgelbauer Morhcrr.
24. liest der Erzbischos von Buffalo Msg. Ioh,TH,em auf der
Durchreise in der Servitenlirche eine Messe.
März 1«55
5». hält Professor Schüler im Ferdinanden»! eine Vorlesung
„ttdcr die Expeditionen zur Aufsuchung Sir John Franklins nnd die Entdeckung der nordwestlichen Durchfahrt".
.". wird der Tlallhallereilou^iPist Ioh. R. v, Echulleru i»
Anwesenheit des Statthalters Gf. v. Bisfingcn begraben.
«. findet aus Anlaß der Geburt der Erzherzogin Sophie
eine Feslvorflcllnng im National-Theater statt; Regisseur
E.Behrens hielt dabei eine Festrede, anschließend komm!
das Lustspiel „Ein Lustspiel" von R. Benedir, zur Ausführung.

9. macht Univ.-Prof. Dr. H. Hlasiwetz im „Noten" auf die
„vortrefflichen Leistungen des Hr. Mechanikers M. Reiter" aufmerksam, der für daschemischeLaboratorium
hydrostatische Wagen und eine Luftpumpe angefertigt
hatte.
16. wird als Bcuefizvorstellung für den Schauspieler L. Ubrich das Trauerspiel „Fechter von Ravenna", das in
Wien einen großen Erfolg hatte und „im fernen Mecklenburg" verboten worden war, aufgeführt.
17. veranstaltet der Musikvcreiu ein großes Kouzert anläßlich des Geburtsfeftcs des Statthalters Gf. v. Bissingen.
wird als Neuerscheinung angekündigt! „Stürze Anleitung zum Seidenbau auf deutschem Boden, mit besonderer"Rücksicht auf Nordtirol" vou Joh. Edl. v. Schmuck,
Vorstand des nordtirol, Sciocnbauvercines. Fast gleichzeitig legt der nach Istrien berufene Verfasser dieses
Amt nieder.
lk. wird aus Anlaß der feierlichen Versündigung des
Dogmas von der unbefleckten Empfängnis eine großartige Prozession abgehalten, an der sich Tausende beteiligten.
>"?. führt eine Gesellschaft von Dilettanten zum Besten der
Stadlarmen die Oper „Iessouda" vou L. Spohr auf.
Eiue Parlerrc-Loge für vier Personen lostet vier Gnl-,
den. Die Dekorationen malte Ic>scf Vartingcr.