Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1955

/ Nr.4

- S.2

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Nummer

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

auch vielfach des Nachts und au vielen Sonn- und
Feiertagen versehen wird.
Bevor auf die eiuzelnen Arbeitsgebiete naher eingegangen wird, sei noch bemerkt, das; das städtische
M a r t l a m t — Lebensinillelpolizei im tommeuden
Jahr auf eine 50jährige Tätigkeit zurückblicken darf"
die Aufgaben des Amtes find in diesen langen Jahren
immer dieselben geblieben, ihre Durchführung aber
mußte sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten der
Landeshauptstadt angleichen, mit ihr Schritt halten
und oftmals ihnen vorauseilen. Denn immer wieder
zeigten sich Ansatzpunkte und Verbesserungsmö"glichteiten, welche durch zielstrebige Führuug des Amtes,
Verständnis der vorgesetzten Behörden und tatkräftiges Einschreiten der Marltamtsbeamten erfaßt wurden und dadurch zu dem heute erreichten hohen Stand
des Marktamtes führten. Die wichtigste Aufgabe des
Amtes, welche bereits bei seiner Gründung durch die
Bestellung eines geprüften Marttkommissärs dokumentiert wurde, ist auch heute noch die Überwachung
des Lebensmittelverkehres, der L e b e n s m i t t e l polizeidienft:
Er findet seine Verankerung im novellierten Lebensmittelgesetz vom 2. Oktober 1951. Er erstreckt sich
in erster Linie auf die Kontrolle der Erzeugung, Verarbeitung und des Verkaufes von Nahrungs- und
Genußmitteln. I m Bereiche der Stadt Innsbruck
müssen ungefähr 1500 Betriebe, welche zum Teil bis
in die äußersten Randgebiete verstreut liegen, ständig
kontrolliert werden. Jeder Betrieb wird in der Kartei
des Marttamtes evident gehalten und nach bestimmten Richtlinien (Größe des Betriebes, Geschäftsumfang, Zahl der eventuellen bisherigen Beanstandungen usw.) einmal jährlich oder auch des öfteren revidiert. Diese Revisionen nun dienen dem Aufspüren
verdorbener, verfälschter, nachgemachter, unreifer, an
Nährwert eingebüßter oder gesundheitsschädlicher Lebensmittel" gleichzeitig wird damit auch eine Überprüfung der hygienischen Zustände i n den einzelnen
Betrieben verbunden.
1954 wurden 3285 Kontrollen durchgeführt, 5241
Proben einer Untersuchung zugeführt, wovon 2W beanstandet wurden. Die Anzahl der einer Untersuchung
zugeführten und der davon beanstandeten Proben ist
naturgemäß von Jahr zu Jahr einer gewissen
Schwankung unterworfen. So bietet z. V. das derzeitige große Warenangebot nach den Jahren eines übermäßigen Warenhungers für Verfälschungen und dgl.
uur mehr ein spärliches Betätigungsfeld. Durch Hebung des Lebensstandards ergab sich eine Umschichtung der Nahrungsgewohnheiten, und zwar von der
einfachen natürlichen Kost zu speziellen Sorten uud
zu verfeinerten, mit allen Raffinessen der Gastronomie
ausgestatteten Speisen. Es geht hier meist nicht mehr
um die im (^odex 2liinent2iiu« iiu8triu^u« festgelegten
und für den Handel mit Lebensmittel verbindlichen
Normen, sondern darum, ob die Verbruuchererwartllug erfüllt wird oder nicht. Dafür können aber keine
Richtlinien festgelegt werden, da w i r sonst bei einer
Reglementierung uuserer Nahrung enden könnten,
welche weder vom Erzeuger- noch vom Verbraucherstandpunkt aus wünschenswert wäre. Daß aber beim
Revisionsdienst der Lebensmittelpolizeibeamten immer wieder Lebensmittel aufgegriffen werden, welche

deil Gesetzen und Vestimmuugen nicht entsprechen, das
sollen die folgenden Abschnitte, in welchen die einzelnen Lebensmittel behandelt werden, zeigen.
Milch
Wie in dell vergangenen Jahren so wurde auch im
Berichtsjahr dein Milchverkauf besondere Beachtung
geschenkt. I n der Bevölkerung ist zwar immer noch die
Meinung vertreten, daß „gepanschte" Milch im großen Umfange verkauft werde, doch muß hier festgestellt werdeil, daß auf Grund der intensiven Koutrolltätigteit der letzten Jahre verfälschte Milch in I n n s bruck geradezu Seltenheitswert hat. Anderseits ist es
für den kontrollierenden Beamten heute geradezu ein
Kunststück, Milchfälscher zu überführen, da diese in
raffiniertester Weise versuchen, die Behörden hinters
Licht zu führen. So versuchte ein Landwirt, der übrigens schon einige Male einschlägig vorbestraft war,
mit allen M i t t e l n sogar noch dem Richter glaubhaft
zu machen, daß seine Milch und sein Rahm vollkommen in Ordnung seien und daß er nur angezeigt worden sei, weil das M a r i t a m i ihn besonders „liegen
habe", wie er sich ausdrückte" erst nach seiller Verurteilung erklärte er sich bereit, in Zukunft die Milch
so zu verkaufen, wie er sie gewinnt. Zwei Kalifleute
erhielten ebenfalls vom Gericht eine empfindliche
Geldstrafe, weil bei ihnen verfälschte Milch, bzw. Butter und Rahm aufgegriffen wurde. A i l dieser Stelle
sei aber auch auf eine größere Anzahl von Milchverlaufsstellen hingewiesen, welche in lobenswerter
Weise zu modernen, alleil hygienischen Anforderungen
Rechnung tragenden Milchsondergeschäften ausgebaut
worden sind. Damit ist einem vom M a r t t a m t schon
lange gehegten Wunsche entsprochen, wobei zu hoffen
ist, daß recht bald die restlichen Milchuertaufsstellen
i n gleicher oder ähnlicher Weise folgen werden.
Molkereiprodukte
Um den häufigen Klagen über die schlechte B u tt e r Abhilfe zu schaffen, wurde im vergangenen Jahr
auf diesem Gebiete eine verschärfte Kontrolle eingeführt. Es ist dadurch erreicht worden, daß Beschwerden
nur mehr ganz vereinzelt erhoben wurden und daß
durch vorbeugende Maßnahmen Butter, welche den
Anforderungen nicht mehr entsprach, entweder überhaupt nicht in den Verkehr gelangeil konnte oder durch
eine Abwertung eine ihrer Bezeichnung entsprechende
Qualität aufwies. Völlig anders liegeil die Verhältnisse bei der nicht mollereimäßig behandelten L a il db u t t e r . Nicht nur daß ein für derartige Erzeugnisse
stark überhöhter Preis gefordert wurde, auch wegen
Verfälschung und falscher Bezeichnung mußte durch
die Marttamtsbeamten scharf durchgegriffen und in
krassen Fällen die Anzeige erstattet werden. So wurde
z.B. eine Landbutter in Knollensorin aufgegrisfeu,
welche zur Verdeckung des topfigen, nahezu zur Hälfte
aus Wasser bestehenden Inneren von einer Schichte
aus guter Butter umgeben war. Auch ill anderen Fällen mußte die Anzeige wegen Verkaufes verfälschter,
bzw. verdorbener Landbutter erstattet werden.
Anläßlich einer Kontrolle wurde die Beobachtung
gemacht, daß der zum Verkauf bestimmle Eininenlaler
K ä s e qualitätsmäßig nicht seiuem Preise entsprach.