Innsbruck Informiert

Jg.2011

/ Nr.1

- S.57

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Diese Ausgabe – 2011_Innsbruck_informiert_01
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r at h a u s m i t t e i l u n g e n

Gebühren

für das Jahr 2011
Die vom Gemeinderat beschlossenen
neuen Gebühren und sonstigen
Abgaben für das Haushaltsjahr 2011.

1, Abfallgebühren

1.6.0

Notgruft

1.6.1

Benützungsgebühr je
angefangenen Monat

42,70

1.6.2

Sicherstellungsgebühr

575,40

1.7.0

Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor dem Inkrafttreten der
Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle
(LGBL. Nr. 13/1968) auf Friedhofdauer
eingeräumt wurden

4.0.0 GEBÜHREN AUFBAHRUNGSHALLE

1.7.1

... bei Grüften juristischer Personen nach jeweils 50 Jahren

427,50

1.7.2

... bei Grüften natürlicher Personen nach jeweils 50 Jahren

213,60

Gebührensätze für die Müllabfuhr 2011:
1. Abfallgebühren

euro

Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je Woche

0,1960

Weitere Gebühr, je Liter (Einheitssatz)

0,0298

Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne
des § 6 Abs. 1

2,66

Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im
gesetzlichen Ausmaß.

1.7.3

1.8.0
1.8.1

... bei sonstigen Benützungsrechten nach jeweils
10 Jahren anteilig von der
betreffenden Grabbenützungsgebühr

10 %

86,70

2.0.0 FRIEDHOFSBENÜTZUNGSGEBÜHREN (10 J.)

2. Gehwegreinigungsgebühren
Gebührensätze für die Erhebung der
Gehwegreinigungsgebühren 2011:
2. gehwegreinigungsgebühren

euro

2.1.0

Einfachgräber, Urnengräber

134,70

2.2.0

Mehrfachgräber und Grüfte

202,00

2.3.0

Kinder- und Anatomiegräber

2.4.0

Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster

für bebaute Grundstücke je m

2

0,00

Klasse II

7,20

3.0.0 ADMINISTRATIONSGEBÜHREN

5,80

3.1.0

Beisetzungsanmeldung

3.1.1

... für Erdgräber, Urnen­
nischen und Grüfte

3.1.2

... für Armengräber und
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster

3.1.3

... für Anatomiegräber

17,20

3.1.4

... für Kinder, die das 10.
Lebensjahr nicht vollendet
haben (gilt nicht für Kindersammelbeisetzungen)

43,30

3.1.5

... für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei
Inanspruchnahme der städt.
Friedhofsverwaltung

43,30

43,30

für unbebaute Grundstücke je m
Klasse I

3,90

Klasse II

3,00

Klasse III

2,45

3. Friedhofsgebühren

Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht
für 2011 eine Beibehaltung der Gebühren vor.
3. Friedhofsgebühren

euro

1.0.0 GRABBENÜTZUNGSGEBÜHREN

6.3.0

Dringliche Nebenarbeiten

6.3.1

Beseitigung von Fundamenten, Grabeinrichtungen, Bepflanzungen je angefangene
halbe Stunde und Arbeiter

3.3.1

... an Samstagen

3.3.2

... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen

Urnensammelgrab (einmalig)

1.5.1

Grab der Einsamen

Beisetzungszuschläge für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3

... an Samstagen

173,40

3.3.4

... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen

346,70

Beisetzungszuschläge für sonder­
bewilligte Körperbestattungen
3.3.5

... an Samstagen

260,00

3.3.6

... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen

520,00

50 %

32,90
70,60
226,10
50 %

16,40

7.0.0 SPEZIELLE ENTERDIGUNGSGEBÜHREN
7.1.0

Gebeineenterdigung (Entnahme)

7.1.1

Einsatz eines Grabarbeiters

7.2.0

Exhumierung

7.2.1

1 Organ der Sanitätsbehörde
(Amtsarzt)

7.2.2

1 Organ der Friedhofsbehörde

32,90

7.2.3

Mithilfe durch Friedhofsarbeiter

282,60

7.2.4

Mithilfe (7.2.3) zwecks
Tieferlegung

254,30

433,60

3.4.0

Bewilligungsgebühren

4.335,50

3.4.1

Nachbelegung

43,30

3.4.2

Aufstellung einer Urne

21,70

8.0.0 SONSTIGE GEBÜHREN

3.4.3

Umlegung

43,30

8.1.0

112,80

19,30

86,70

Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster sowie
Armengräber

1.5.0

Tarif für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben

173,40

1.1.6

Beisetzungszuschläge für Verab­
schiedungen und Urnenbeisetzungen

Sonstige Gruft

5.4.3

3,90

Nachlass auf 6.2.1–6.2.3 bei
Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben

3.3.0

Sammelgruft, je Gruftnische

Sozialtarif, Anatomie u.
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien u. Klöster

6.2.4

253,80

1.4.3

5.4.2

Gruftnischen und gruftartig
ausgebaute Erdgräber

Urnengrab

1.4.2

38,30

Erdgräber

1.1.5

4.335,50

17,20

Gebühren gesamt
(5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)

6.2.3

57,70

Familiengruft

Mithilfe und Beaufsichtigung

5.4.1

6.2.2

Gebeineenterdigung und
Urnenentnahme

Grüfte (25 Jahre)

5.3.0

Urnennischen und Urnen­
sammelgräber

3.2.2

1.4.1

8,40

Urnenbeisetzungen und Entnahmen

503,50

1.4.0

12,70

6.2.1

431,50

600,00

Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)

6.2.0

Arkadengrab

Urnenerdgrab und
Urnennische

Hallenbenützung

5.2.0

Nachlass auf 6.1.1–6.1.4 bei
Armengräbern, Anatomie­
gräbern, bei Kindern, die das
10. Lebensjahr nicht vollendet
haben und Sammelgräbern für
Priester, Pfarreien und Klöster

Wandgrab

1.3.1

5.1.0

6.1.5

1.1.4

Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)

6,00

226,10

1.1.3

1.3.0

Beistellung von Topfblumen
(16/12/8/4) je Stück

Gruftnischen und gruftartig
ausgebaute Erdgräber

86,70

600,00

4.5.0

23,00
115,60

6.1.4

Exhumierung

Nische für 6 Urnen

Tarif für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben

536,70

Enterdigungsanmeldung

1.2.4

Sozialtarif

4.4.3

Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)

3.2.1

515,10

4.4.2

6.1.3

3.2.0

Nische für 4 Urnen

231,00

8,60

187,00

1.2.3

129,60

Gebühren gesamt
(4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)

384,30

Reihengrab - Kinder (inkl.
Sammelgrab)

429,00

Mithilfe und Beaufsichtigung

4.4.1

Erdgräber: Tieferlegung
(2,20 m)

1.1.2

343,50

4.3.0

6.1.2

... für Urnensammelgräber

Nische für 3 Urnen

59,00

86,70

3.1.6

Nische für 2 Urnen

42,30

Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)

282,60

287,70

1.2.2

Hallenbenützung

4.2.0

Erdgräber: normale Tiefe
(1,80 m)

Reihengrab - normal

1.2.1

4.1.0

Körperbestattungen und Enterdigungen

1.1.1

Urnennischen (10 Jahre)

86,70

6.1.1

Erdgräber (10 Jahre)

1.2.0

Gruftartiger Ausbau eines
Erdgrabes

6.1.0

1.1.0

Keine

3.4.5

6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN

10,10

2

21,70

67,40

Klasse I
Klasse III

Temporäre Einstellung einer
Leiche

5.0.0 GEBÜHREN EINSEGNUNGSHALLE

Benützungsrechtsbezogene
Zusatzgebühr
Änderungsgebühr für die
Übertragung des Grabbenützungsrechtes unter Lebenden

3.4.4

Dauerfundament je Einzelgrab

65,90
32,90

191,90

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