Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.12

- S.57

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2010_Innsbruck_informiert_12
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
r a t h a u smitteil u ngen

Damit Weihnachten ein frohes und sicheres Fest wird

U

m auf mögliche Brandgefahren in der Weihnachtszeit
hinzuweisen, hat der für das Feuerwehrwesen zuständige
Vizebürgermeister Christoph Kaufmann gemeinsam mit der
Berufsfeuerwehr Innsbruck Tipps für alle Innsbruckerinnen
und Innsbrucker zusammengestellt: „Wenn Sie unsere Anregungen und Tipps wahrnehmen, können Sie sich und Ihre Angehörigen vor bösen Überraschungen bewahren.“
„Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche und vor allem unfallfreie Weihnachtszeit“, hofft Vizebürgermeister Christoph Kaufmann, dass zu Weihnachten
bei allen Innsbrucker Familien das Christkind und nicht die
Feuerwehr zu Besuch kommt. EH

• Kaufen Sie den Christbaum erst kurz vor dem Weihnachtsfest
und bewahren Sie ihn in einem Gefäß mit Wasser, möglichst
im Freien auf.
• Sorgen Sie bei der Aufstellung für festen und sicheren Stand
des Baumes. Verwenden Sie einen Fuß, der mit Wasser gefüllt
werden kann, damit der Baum langsamer austrocknet.
• Wählen Sie einen geeigneten Standort im Raum und achten
Sie auf ausreichenden Abstand zu leicht brennbaren Einrichtungsgegenständen (Vorhänge usw.)
• Bringen Sie Kerzen nicht unmittelbar unter einem Ast an,
halten Sie einen Mindestabstand von 20 cm ein.
• Falls doch normale Kerzen verwendet werden: Vorsicht bei
Lametta oder sonstigem leicht brennbarem Baumschmuck
(Strohsterne usw.)
• Verwenden Sie geeignete Kerzenhalter und stellen
Sie die Kerzen senkrecht.
• Achten Sie darauf, dass glühende und heiße Teile von
Sternspritzern nicht mit leicht brennbaren Gegenständen
in Berührung kommen.
• Halten Sie Löschmittel bereit (Tragbare Feuerlöscher,
Kübel mit Wasser). Zögern Sie nicht, auch schon bei einem
Entstehungsbrand oder bei Bemerken von Brandrauch die
Berufsfeuerwehr unter der Notrufnummer 122 zu alarmieren
und schließen Sie Fenster und Türen.
• Denken Sie daran, dass der Christbaum jeden Tag mehr austrocknet und deshalb auch immer besser brennt.
• Überlegen Sie die Verwendung von elektrischen
Christbaumkerzen.
• Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten und von hinten
nach vorne an. Sie können sich sonst selbst anzünden.

Brandgefährliches
Weihnachten:
Vizebürgermeister Christoph
Kaufmann und
Branddirektor
Mag. Erwin
Reichel von der
Berufsfeuerwehr
Innsbruck empfehlen Vorsichtsmaßnahmen für den
Christbaum.

© berufsfeuerwehr Innsbruck

tipps für ein sicheres weihnachten

B ü rgerservice & seni o r en b ü ro
Neues Rathaus, Zentraleingang in den RathausGalerien
Tel. 53 60, Durchwahl -1001 bis -1005 • Fax 53 60-1701 • buergerservice@magibk.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8–17.30 Uhr, sowie freitags von 8–12 Uhr

B ü rger b ü ro igls

Umweltpreis 2010
ausgeschrieben

D

ie Stadt Innsbruck verleiht für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet
des Umweltschutzes den „Umweltpreis
2010“. Dabei können bereits rea­lisierte Projekte mit „Innsbruck-Bezug“ vorgeschlagen
bzw. eingereicht werden. Zur Teilnahme
eingeladen sind Einzelpersonen, Personengruppen, Gewerbe- und Industriebetriebe
sowie Institutionen und Organisationen.
Bewerbungen können bis zum 31.9.2010
im Referat Umwelttechnik und Abfallwirtschaft (Rathaus, Maria-Theresien-Straße
18, 6010 Innsbruck, Tel. 53 60-5176) eingereicht werden. 

Igler Straße 58 (bei der Post)
Tel. 53 60-2360 • igls@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9–12 Uhr sowie mittwochs von 14–18 Uhr

b ü rger b ü ro ar zl
Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus)
Tel. 53 60-2362 • arzl@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag von 14–18 Uhr, Mittwoch und Freitag jeweils von 9–12 Uhr

fu ndservice

www.fundamt.gv.at

Fallmerayerstraße 2 (ebenerdiger Eingang, große Glastüre)
Tel. 53 60-1010 und -1011 • Fax 53 60-1015 • post.fundwesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8–13 Uhr
Im Zeitraum 11. Oktober bis 15. November wurde folgender Fundgegenstand abgegeben:
• Mit einem Wert über 1000 Euro gem. § 42a SPG: Geldbetrag
• Mit einem Wert größer als 100 Euro gem. § 42a SPG: 4 Geldbeträge

www. inns b ru ck . at

57