Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.11

- S.58

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r a t h a u s m i t t e i l u n ge n

Stöcklgebäudes wird der Bebauungsplan adaptiert.
• Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B2/17, Innsbruck,
Bereich zwischen Museumsstraße 6,
8 und 10 und Erlerstraße 4 und 6: Für
einen Neubau in der Erlerstraße 4 erfolgt eine geringfügige Adaptierung
des Bebauungsplanes.
• Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B2/18, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Hotel Breinössl, GSt.
.489, .490, Maria-Theresien-Straße
12-14: Für den beabsichtigten teilweisen Neubau samt Modernisierung des
Bestandes erfolgt eine geringfügige
Adaptierung des Bebauungsplanes.
• Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B19/2, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Amraser Straße 8: Für
die geplante Aufstockung erfolgt eine
geringfügige Adaptierung des Bebauungsplanes.
IN-B2/17

• Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-Ö23, Arzl,
Bereich Schusterbergweg, nördlich des
Geschützten Landschaftsteiles „Arzler
Kalvarienberg“, und
• Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F39, Arzl, Bereich der Gp. 64/1,
KG Arzl: Für die Errichtung eines Einfamilienhauses sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
• Für den Entwurf Nr. HA-F32 erfolgt
die Auflagefrist gem. § 65 Abs. 3 TROG
vom 22.10.2010 bis einschließlich
5.11.2010.
• Für die Entwürfe Nr. AL-F36, AL-B30,
AL-B30/1, Nr. AL-B30/2, Nr. AL-B30/3
und Nr. AL-B30/4 erfolgt die Auflagefrist vom 2.11.2010 bis einschließlich
30.11.2010.
• Für alle anderen Entwürfe erfolgt die
Auflagefrist vom 22.10.2010 bis einschließlich 19.11.2010.

Einsichtnahme & Information
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck
in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8–10 Uhr eingeholt
werden.
Personen die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche
Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dipl. Ing. Maizner e.h.
(Baudirektor)

IN-B2/18
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IN-B19/2

AL-F39 und AL-Ö23

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Beschlossen
wurde zudem:

• Örtliches Raumordnungskonzept Nr.
HÖ-Ö20
• Flächenwidmungsplan Nr. HÖ-F22
• Ergänzender Bebauungsplan Nr. WIB3/7
• Allgemeiner Bebauungsplan Nr. HA-B15
• Ergänzender Bebauungsplan Nr. HAB15/1
• Allgemeiner Bebauungsplan Nr. IN-B20
• Ergänzender Bebauungsplan Nr. INB20/1
• Flächenwidmungsplan Nr. HA-F33
• Ergänzender Bebauungsplan Nr. RE-B5/3
• Bausperre im Bereich des Entwurfes
des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL-B30/1
• Bausperre im Bereich des Entwurfes
des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL-B30/2
• Bausperre im Bereich des Entwurfes
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
AL-B30/3
• Bausperre im Bereich des Entwurfes
des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL-B30/4
• Bausperre im Bereich Klostergasse 6

DIE NÄCHSTE AUSGABE ERSCHEINT AM DONNERSTAG, DEN 2. DEZEMBER 2010

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