Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.10

- S.54

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r a t h a u s m i t t e il u n g e n

Einschreibung in die
städtischen Volksschulen

D

ie Einschreibung aller zwischen dem 2. September 2004
und dem 1. September 2005 geborenen Kinder findet in
der Zeit vom 18. bis 21. Oktober 2010 jeweils von 14.30 bis 17
Uhr an der zuständigen Sprengelvolksschule statt (für die bilinguale Klasse Deutsch-Italienisch an der Volksschule Innere
Stadt, für die Innsbruck Elementary School an der Volksschule
Saggen-Siebererschule).
• Kinder, geboren zwischen 2. September 2005 und 1. März
2006, können in die erste Klasse aufgenommen werden,
wenn sie schulreif sind.
• Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder bei
der Einschreibung vorzustellen und folgende Unterlagen
mitzubringen: Geburtsurkunde, geeigneter Nachweis der
Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungskarte, so vorhanden
Meldebestätigung, allenfalls Taufschein, Vormundschaftsnachweis.
• Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer
schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen, begehen eine
strafbare Übertretung des Schulpflichtgesetzes.
• Unter der Internetadresse www.bsr.tsn.at (Innsbruck anklicken) ist die Sprengeleinteilung der Volksschulen angeführt.
Im Falle des Begehrens einer sprengelfremden Aufnahme ist
zuerst an der Sprengelschule vorzusprechen.
• Die beim Einwohneramt erfassten schulpflichtigen Kinder
werden von der Leitung der zuständigen Sprengelschule
schriftlich zur Einschreibung eingeladen.

© stadt innsbruck

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B ü rg ers ervice & s en io r en b ü ro
Neues Rathaus, Zentraleingang in den RathausGalerien
Tel. 53 60, Durchwahl -1001 bis -1005 • Fax 53 60-1701 • buergerservice@magibk.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8–17.30 Uhr, sowie freitags von 8–12 Uhr

B ü rg er b ü ro igls
Igler Straße 58 (bei der Post)
Tel. 53 60-2360 • igls@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 9–12 Uhr sowie mittwochs von 14–18 Uhr

Freihandverkauf von
Fundgegenständen
Das Referat Bürgerservice und Fundwesen des Stadtmagistrates Innsbruck
führt am Dienstag, den 9. November
2010, ab 10 Uhr, Maria-Theresien-Straße
18, in der Rathausgalerie, am Vorplatz
des Bürgerservice einen Freihandverkauf von verfallenen, geringwertigen
Fundgegenständen gemäß § 3 Abs. 2
Verfallsordnung, BGBl. Nr. 386/1927,
durch. Die Gegenstände können nur
gegen Barzahlung abgegeben werden.

b ü rg er b ü ro ar zl
Krippengasse 4 (altes Gemeindehaus)
Tel. 53 60-2362 • arzl@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag von 14–18 Uhr, Mittwoch und Freitag jeweils von 9–12 Uhr

fu n ds ervice

www.fundamt.gv.at

Fallmerayerstraße 2 (ebenerdiger Eingang, große Glastüre)
Tel. 53 60-1010 und -1011 • Fax 53 60-1015 • post.fundwesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8–13 Uhr
Im Zeitraum vom 16. August bis 13. September wurde kein Fundgegenstand
abgegeben.

www. i n n sb ru ck . at