Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.9

- S.4

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L ebe n srau m i n n sbru c k

Innsbrucks Kindergärten:

Bildungsauftrag von Anfang an
Seit Herbst 2009 ist der Kindergartenbesuch für über vierjährige Kinder in den Innsbrucker Kindergärten bis 14 Uhr gratis.
Damit verbunden ist ab September 2010 für alle Fünfjährigen der verpflichtende Besuch eines Kindergartens.

© W. Weger, g. berger

4

Spiel und Bewegung im Freien gehören zum Kindergartenalltag: Im Bild der politisch für die Kinder- und Jugendbetreuung in Innsbruck verantwortliche Vizebürgermeister Christoph Kaufmann mit der Leiterin des Amtes „Kinder und Jugendbetreuung“ Mag.a Brigitte Berchtold bei einem
Besuch im Kindergarten Innerkoflerstraße.

M

it dem verpflichtenden Kindergartenbesuch wird der landesweit vorgeschriebene „Bildungsplan“ für alle Kinder im letzten
Jahr vor dem Schuleintritt umgesetzt.
Da sich die Kindergärten der Stadt
Innsbruck seit Jahren intensiv mit ihrer pädagogischen Arbeit auseinandersetzen, verfügen sie bereits über die
erforderlichen Bildungs-Konzeptionen.
Diese bilden nun eine höchst professionelle Grundlage für die Umsetzung der
Vorgaben des Landes. Der Bildungsplan
ist dabei als Unterstützung bei der Vermittlung des elementaren Bildungsauftrages und als Instrument zur Sicherung
der Qualität zu verstehen.
Insgesamt orientiert sich das pädagogische Angebot an den Interessen und
den aktuellen Fragen der Kinder. Die PädagogInnen sind dabei BegleiterInnen
kindlicher Strategien, mit denen sie sich
Schritt für Schritt die Welt „erobern“.
Neben der gezielten Förderung der
Grob- und Feinmotorik sowie der ko-

gnitiven Entwicklung ist auch Sprache
ein zentrales Thema der Bildungsarbeit.
Selbstverständlich wissen die PädagogInnen auch um die Bedeutung von
Sport und Bewegung für die Gesundheit
und die Entwicklung der Kinder – das
Angebot für Bewegung ist hier dementsprechend groß.
Eine ebenso große Rolle spielt die
Naturwissenschaft, die sich kleinen
Kindern durch Beobachten, Staunen
und im Spiel erschließt.

Erziehungspartnerschaft
Die Arbeit der Kindergartenpädagog­
Innen soll für die Eltern so transparent wie möglich sein. Eltern haben ein
Recht darauf zu wissen, wie ihr Kind
lernt, wie es die Fähigkeiten entwickelt,
die es für die späteren Anforderungen
der Schule braucht. Um den Eltern die
Möglichkeit zur Information zu geben,
werden die Kindergärten der Stadt Entwicklungsgespräche und themenbezogene Elternabende ausbauen.

Rechtliche Infos zum
Pflicht-Kindergartenjahr
Eltern haben dafür Sorge zu tragen,
dass ihre Kinder, die am 31. August vor
dem Beginn des Kindergartenjahres ihr
fünftes Lebensjahr vollendet haben und
im Folgejahr schulpflichtig werden, eine
Kindergartengruppe besuchen.
Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier
Werktagen pro Woche (in der Zeit zwischen 7 und 13 Uhr). Die Besuchspflicht
gilt während des Kindergartenjahres.
Nach Anzeige durch die Eltern können Kinder von der Besuchspflicht ausgenommen werden, wenn ihnen aus
medizinischen Gründen, aufgrund eines besonderen sonderpädagogischen
Förderbedarfs, aufgrund schwieriger
Wegverhältnisse oder aufgrund der
Entfernung zwischen ihrem Wohnort
und der nächstgelegenen Kindergartengruppe der Besuch nicht zugemutet
werden kann, sie vorzeitig die Schule
besuchen, sie einen Übungskindergar-