Innsbruck Informiert
Jg.2010
/ Nr.7
- S.18
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DiE STADTPLANUNG INFORMIERT
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die Auflage des folgenden Entwurfes beschlossen:
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes, Nr. WI-B3/7. Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und Universitätskliniken Innsbruck — Innere Medizin und Westteil Kinder-Herzzentrum (als Anderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B3. ZNr. 3590 und Nr. WIB3/4, ZNr. 3823) (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006)
Die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbHl. (TILAK) beabsichtigt im Klinikareal zwei weitere Projekte zu realisieren. Zum einen das Kinder- und Herz-Zentrum als 2. Etappe der Bebauung nördlich entlang der Maximilianstraße, zum anderen die erste
südliche Etappe des Neubaues der Inneren Medizin westlich der Kaiser-Josef-Straße.
Zur Umsetzung des weiterentwickelten Projektes „Kinder- und Herz-Zentrum“ sowie des aus einem Wertbewerb hervorgegangenen Projekts „Innere Medizin“ wird der Bebauungsplan adaptiert.
Für diesen Entwurf erfolgt die Auflagefrist gem. § 65 Abs. 3 TROG vom 25.6.2010 bis einschließlich 23.7.2010.
Der Entwurf ist während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III 7 Stadtplanung einsehbar.
Informationen zum aufgelegten Entwurf können während der Parteienverkehrszeit von 8 Uhr — 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum
Entwurf abzugeben.
Beschlossen wurde zudemn:
- Schutzzone Nr. 2/1, im Bereich Diözese Gp. 285/3.
KG Hötting
— Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. AL-B28/1, Arzl. Bereich zwischen Kreuzgasse, Arzler StraBe, Schusterbergweg und Hangkante „Fuchsrain“ (2. Entwurf)
— Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA-BI3/1, Höttinger Au, Bereich nördlich des Gießenbaches und südlich der Kranebitter Allee von Hnr. 15 bis 79 (2. Entwurf)
= Verordnung örtlicher Bauvorschriften gem. § 19 TBO 2001 im Planungsbereich des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA-Bl 3. Höttinger Au, Bereich nördlich des Gießenbaches und südlich der Kranebitter Allee von Hnr. 15 bis Hnr. 83.
Für den Gemeinderat Dipl.-Ing. Moizner e.h.
(Baudirektor)
Wie viel Energie die Innsbrucker brauchen — Hohes Einsparungspotential
Im Rahmen des Innsbrucker Energieentwicklungsplans wurde die aktuelle Energiesituation umfassend beleuchtet. Jetzt liegen erste konkrete Ergebnisse als Grundlage für geplante Maßnahmen vor.
Ziel des Innsbrucker Energieentwicklungsplans ist es, bis 2025 in der Stadt den Verbrauch fossiler Energieträger deutlich zu verringern: Einerseits durch eine verstärkte Förderung von Einsparmaßnahmen, andererseits durch den Ausbau von erneuerbaren
Energieträgern wie z.B. der Geooder Solarthermie. Jetzt ist die Analyse weitgehend abgeschlossen und lieferte u.a. folgende Ergebnisse:
Der jährliche, gesamte Stromverbrauch in der Stadt Innsbruck (Wohnbau, Industrie und Gewerbe) beträgt ca. 760 GWVh (Gigawattstunde = 1 Million KVVh). Der gesamte Heiz
wärmebedarf beläuft sich auf ca. 2,7 TVVh (Terawattstunde = Milliarde KWVh). Zur Deckung dieser beiden jährlichen Energieverbräuche (in Summe ca. 3.5 TWh) würde theoretisch der Inhalt von ca. 12.000 Tanklastzügen benötigt, aneinander gereiht eine
LKWVSchlange mit 175 km Länge (Strecke Innsbruck-Salzburg).
Betrachtet man den ProKopf-Energieverbrauch in Innsbruck, so ergeben sich (nur im Wohnbau) ein durchschnittlicher Stromverbrauch pro Einwohner von ca. 2.700
kWhJahr (jährliche Kosten ca. 380 Euro) und als durchschnittlicher Heizwärmebedarf pro Einwohner ca. 7.000 kWhahr (ca. 520 Euro; umgerechnet auf Heizöl: ca. 650 Liter Ol im Jahr).
Hier sind noch große Einsparungspotentiale möglich. Im nächsten Schritt gilt es, auf Grundlage der Daten die Potentiale für Innsbruck darzustellen und Szenarien der zukünftigen Entwicklung zu erarbeiten. Herzlicher Dank gebührt bereits jetzt allen
Teilnehmern an der Bürger
befragung im Dezember 2009
Die Stadt Innsbruck, allen voran das Umweltreferat in Zusammenarbeit mit Amtern und stadtnahen Betrieben, bildet den „Motor“ für den Innsbrucker Energieentwicklungsplan. Die besondere Bedeutung des Projektes wird dadurch unterstrichen, dass alle
Innsbrucker Parteien einstimmig das Projekt unterstützen und damit einen gemeinschaftlichen Nutzen für die Stadt erarbeiten — d.h. durch das Senken von Energiekosten und die Entlastung der Umwelt die Lebensqualität in Innsbruck nachhaltig zu steigern.
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INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBELAGE -JULI 2010