Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.5

- S.33

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DiE STADTPLANUNG INFORMIERT
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 25. März 2010 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW-B5, Hötting-West, Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich der Hangstufe am Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen und Höttinger Rain im Osten, mit Ausnahme des Bereichs unterhalb von St.
Georg (teilweise als Anderung des Bebauungsphanes Nr. 66/ be. ZNr. 3641) (gem. § 56 Abs. ITROG 2006) Stellungnahmen (2. Entwurf)
und
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B5/I, Hötting-West, Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich der Hangstufe am Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen und Höttinger Rain im Osten, mit Ausnahme des Bereichs unterhalb von St.
Georg (teilweise als Anderung des Bebauungsplanes Nr. 66/be. ZNr. 3641) (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006) Stellungnahmen (2. Entwurf)
Auf Grund von Stellungnahmen zum I. Entwurf, denen bezüglich der Bebauungsregeln großteils entsprochen werden konnte, wird ein 2. Entwurf aufgelegt.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW. F33, Hötting-West, Bereich zwischen Höttinger Rain im Westen, Schneeburggasse im Norden, Speckweg im Osten und Hangstufe HöttingWest im Süden (als teilweise oder gänzliche Anderung der
Teilflächenwidmungspläne Nr. HW-Fl. ZNr. 2645; Nr. HW-FIS. ZNr. 3444) (gem. S 36 Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs.3 TROG 2006)
und
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr.
HW-Bö. Hötting-West. Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Höttinger Rain, Schneeburggasse, Speckweg. Vogelweiderstraße, GrauerStein-Weg und Knappenweg (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2006)
und
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B6/I, Hötting-West, Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Höttinger Rain, Schneeburggasse, Speckweg. VogelweiderstraBe. Grauer-Stein-Weg und Knappenweg (gem. § 56 Abs. 2TROG 2006)
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung. In diesem Zusammenhang wurde das Erschließungsnetz überprüft, insbesondere auch hinsichtlich des Bedarfs für den öffentlichen Verkehr. Die Flächenwidmung entspricht weitgehend dem Bestand. Der
Bebauungsplan legt die Verkehrsflächen sowie detaillierte Bebauungsregeln bezüglich Dichten und Höhen fest.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HO-BI/5, Hörting. Bereich zwischen Höhenstraße, Probstenhofweg. Gp. 285/3
(als Anderung des Bebauungsplanes HO-Bl [2. Entwurf). ZNr. 3669), (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006)
Die Diözese beabsichtigt in Zusammenarbeit mit einem gemeinnützigen Wohnbauträger eine Wohnanlage nördlich des Priesterseminars zu errichten. Zur Umsetzung des aus einem Wettbewerb hervorgegangenen Siegerprojekts wird der Bebauungsplan
geändert.
Entwurf der Schutzzone
Nr. 2/I, im Bereich Diôzese Gp. 285/3 (als Anderung der Schutzzone Nr.2, MariahilfHötting-St. Nikolaus, ZNr. 2), (gem. § 8, SOG 2003)
Im Bereich der Schutzzone Nr. 2 sollen für die Objekte Riedgasse 7 und 11 der Status des choraktenstischen Gebäudes aufgehoben werden. Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN82/14, Innsbruck — Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße
42 und 42a (als Anderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B2, 4.Entwurf, ZNr. 3673) (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006)
Der Dochboden des Servitenklosters an der Maria-TheresienStraße soll hofseitig ausgebaut werden. Dafür wird die zulässige Gebäudehöhe geringfügig adaptiert.
Für diese Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom
7. April 2010 bis einschließlich 4. Mai 2010.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 22. April 2010 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. OD-Fl.
Olympisches Dorf, Bereich zwischen Haller Straße, Schützenstraße und Rumer
Gemeindegrenze (als teilweise oder gänzliche Anderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 8O/ch, ZNr. 2367; Nr. 80/gw. ZNr.2995, Nr.80/hx.
ZNr.32 12) (gem. 836 Abs. und 2 sowie 6107 Abs.3 TROG 2006) und Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. OD-B4.
Fortsetzung auf Seite XXI
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