Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1954

/ Nr.7

- S.8

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Nummer 7

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Kette 8
Abteilung II (Kulturamt)
Zl. li - 1092/1954

Innsbruck, 20. J u l i 1".".". l

Ausschreibung von preisen zur Förderung
künstlerischen Schaffens
Die Landeshauptstadt Innsbruck schreibt für das Jahr
1954 zur Förderung künstlerischen Schaffens neun Geldpreise aus, und zwar je einen
1. Preis zu 3 5000.—
2. Preis zu 3 3000.—
3. Preis zu 3 1500.—
für eingereichte Werke der
a) Dichtung: Erzählende Dichtung (ein Noman oder drei
Novellen, wahlweise Vers oder Prosa);
b) Musik:
Eine Oper oder Kurzopern (Zyklus) in der
Gesamtdauer von mindestens 45 Minuten;
c) Bildende Kunst: Architektur.
Für das Teilgebiet „Architektur" ist hinsichtlich Themenstellung folgendes zu beachten:
Die Ausschreibung im Teilgebiet „Architektur" erfolgt
unter den gemäß § 3 des „Statnts der Landeshauptstadt
Innsbruck zur Förderung künstlerischen Schaffens" zur
Bewerbung zugelassenen Bauschaffenden und soll der Förderung aufstrebender jüngerer Kräfte dienen. Jeder Teilnehmer kann höchstens drei Entwürfe vorlegen, deren jeder
eine der vier nachstehend angeführten Bangcstaltungsaufgaben betreffen muß.
Für die Beurteilung ist maßgebend, iu welchem Maße die
beste neuzeitliche Zweckerfüllung mit der Einfügung in das
überlieferte Innsbrucker Ortsbild in Einklang gebracht
wurde.
Es werden nur nachstehende Gcstaltnngsaufgaben zugelassen:
1. Ein Entwurf für die Erneuerung eines Geschäfts-

ladenö unter den Lauben zwischen Goldenem Dach! und
der Ottoburg.
Einzureichen ist eine Zeichnung auf Blattgröße 5l>X
70 ein im Maßstabe, 1 : 20 saml evsordevlichen Einzelheiten.
2. Ein Entwurf für eine Wartehalle an einer Endhalte«
stelle einer Obnslinie samt erforderlichen Nebenan»
lagcu wie Fernsprecher, Bedürfnisanstalt u. dgl. Die
Aulage soll möglichst anpassungs- und erweiteruugsfähig sein.
Einzureichen ist eine Zcichnnng in Blatlgröße 50X
70 cm im Maßstabe 1 : 50 mit erforderliche» Einzelheiten.
3. Ein in Innsbruck oder engster Umgebung ausgeführtes freistehendes Wohnhaus mit ciuer bis höchstens
vier Wohnungen (kein Wochenendhaus!).
Einzureichen sind die Baueinreichspläne und eiu Lichtbild des Hauses.
4. Ein in Innsbrnck ansgeführtes mehrstöckiges Wohnhans bis zu höchstens 21m Gebäudehöhe.
Einzureichen sind die Baneinreichspläuc und ein Lichtbild des Hauses.
Die Preisgekrüuteu Arbeiteu auf dem Gebiete der Architektur gehcu iu das materielle Eigentum der Stadtgrmciude
Iuusbruck über. Das geistige Eigentum bleibt dem Urheber
jedoch gewahrt.
Die Bewerbungen für alle drei ^unstgebicte sind bis längstens 30. September 1954 beim Stadtmagistrat Iuusbruck,
Abteiluug II, Neues Rathaus, Fallmcraycrstraße 1, I.Stock
links, Zimmer 357, einznreichen. Dortselbst ist anch das
„Statut der Landeshauptstadt Iuusbruck zur Förderung
künstlerischem Schaffens", das die näheren Bedinguugen der
Ausschreibung beinhaltet, erhältlich.
Der Abteilungsleiter:
i. V. Dr. Trcntinaglia, Magistratsrat

wegen ein paar verregneter I^rlaubstage! (dessen solcne Verstimmung gidt es Iceine
Versicherung, ^ d e r den Verlust, äen 3ie duron nutzlos aufgewendete Kosten des
l^rlauos- oder Kuraufenthaltes an verregneten lagen erleiden können, ersetzt Innen
die I^llaudsregen-Versicnerung die von uns neuerdings in
()sterreicn eingeführt wurde. Erkundigen 3ie sich — unveroindlicli — wo immer es eine Vertretung der
gidt, üder die I^egenpolix^e und 3ie werden die Vorteile der
neuen Versicnerungsart erkennen und praktisch verwerten.

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Verleger, Eigentümer u. Herausgeber: Tie Etadtgcmcinde Innsbruck. — ^eranliu. Echriflleilcr! Tr. !>larl Tchadclbauor, Imlsbruck
Rathaus, Zimmer Nr. 190. — Druck: ?icli,uan Rauch, Innsbruck.