Innsbruck Informiert

Jg.2009

/ Nr.4

- S.18

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Diese Ausgabe – 2009_Innsbruck_informiert_04
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DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Flächenwidmungs- u n d Bebauungspläne
Der G e m e i n d e r a t der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung a m 26. Februar 2009
die Auflage der folgenden E n t w ü r f e beschlossen:
E n t w u r f des A l l g e m e i nen Bebauungsplanes N r .
HA-BIO, Höttinger A u .
Bereich zwischen ÖBB, Höttinger Au, Bachlechnerstraße
und südlich Fürstenweg (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. 83/bl, ZNr. 3643,
Nr. 83/bl I, ZNr. 3760, Nr.
83/bl2, ZNr. 3864) (gem. § 56
Abs. I TROG 2006) 2. Entwurf und
E n t w u r f des Ergänzenden Bebauungsplanes N r .
HA-B10/1, Höttinger A u ,
Bereich zwischen ÖBB, Höttinger Au, Bachlechnerstraße
und südlich Fürstenweg (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. 83/bl, ZNr. 3643, Nr.
83/bll, ZNr. 3760, Nr. 83/bl2,
ZNr. 3864) (gem. § 56 Abs. 2
TROG 2006) 2. Entwurf


/.

pjiser-See^Sf,.

Zu den vorausgegangenen Be-weg wird in der besonderen Bau- Die Auflegung der Entwürfe
des Bebauungsplanes Nr. AMbauungsplanentwürfen sind Stel-weise fixiert
BI6 und des Flächenwidlungnahmen eingegangen. Diese E n t w u r f des Flächenmungsplanes Nr.
HU-F2
werden in den ggst. Entwürfen widmungsplanes N r . H U erfolgt vom 9. März 2009 bis
teilweise berücksichtigt
F 2 , H u n g e r b u r g , Teilbeeinschließlich 6. A p r i l 2009.
reiche der Gpn. 3510/5,
Entwurf des BebauungsFür die Entwürfe des Allge351 l/l und 3511/7, KG Hötplanes
Nr.
AM-BI6,
meinen
Bebauungsplanes Nr.
ting, Rosnerweg, und TeilbeA m ras, Bereich zwischen
HA-B
10
und des Ergänzenden
reiche
der
Gpn.
694/39,
Andechsstraße, Langer Weg,
Bebauungsplanes Nr. HA694/68 und 694/3, KG MühValiergasse,
Griessauweg,
BIO/1 erfolgt die Auflagefrist
lau, Kandierweg (als Änderung
Trientlgasse und südlich Gragem. § 65 Abs. 3 TROG vom
des Flächenwidmungsplanes
benweg (gem. § 56 Abs. 3
9. März 2009 bis einschließNr. HU-FI,ZNr. 3699) gem.
TROG 2006) (als Änderung
lich 23. März 2009.
§ 36 Abs. 2 TROG 2006
des Bebauungsplanes Nr. AMB I I , ZNr. 3583 und Nr. AMInformationen zu den aufgeEs ist vorgesehen, die WidBI 3, ZNr. 3818)
legten Entwürfen können
mungsgrenzen geringfügig zu
während der ParteienverEs ist eine Höherzonung vor- adaptieren.
kehrszeit von 8.00 bis 10.00
gesehen, wobei im Wesentlichen Diese Entwürfe sind wähUhr eingeholt werden.
die max. Bauhöhe um ca. 3 m rend der Amtsstunden im
von ca. 16 m auf ca. 19 m er- Stadtmagistrat Innsbruck in
Personen, die in der Gehöht wird. Gleichzeitig werden den Schaukästen der Magimeinde
einen
Wohnsitz
Straßenfluchtlinien adaptiert Ein stratsabteilung III / Stadtplahaben, und Rechtsträger, die
konkretes Projekt am Graben- nung einsehbar.
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben
das Recht, bis spätestens eine W o c h e
nach Ablauf der Auflegungsfrist
eine
schriftliche
Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
,0
Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h.
Baudirektor

Impulsaktion „Umwelt plus Sonne"
den Zeitraum I. April 2009 bis
haussanierungsrichtlinien des
Mit der im April des VorLandes schien es nun sinnvoll, 31. März 2011 die Berücksichjahres beschlossenen Akdie städtischen Förderungsricht- tigung der Einkommensgrenzen
tion „Umwelt plus Sonne"
linien entsprechend anzupas- entfallen.
will die Stadt Innsbruck
sen.
Umwelt-Stadtrat Dipl.-HTLeinen Impuls für die Umwelt, eine Förderung der
In diesem Sinne beschloss der Ing. Walter Peer zeigte sich erheimischen Wirtschaft und
Gemeinderat dass die Förderungfreut über die Angleichung der
nicht zuletzt eine Einsparab I. April 2009 in Anlehnung städtischen Impuls förderung an
möglichkeit für den einan die Bestimmungen der Lan- die Richtlinien des Landes und
zelnen Förderungswerber
desförderung im Rahmen der hob die Bedeutung der Aktion
erreichen.
Wohnhaussanierungsrichtlinien „Umwelt plus Sonne" für die
Umwelt und für die heimische
Gemäß den bisher gemach- in Höhe von 50 Prozent der
ten Erfahrungen und auch auf- möglichen Landesförderung zu Wirtschaft hervor.
Die Förderung kann für eine
grund der Änderung der Wohn- erfolgen hat Weiters soll für

NW

Umstellung auf Gasheizung
ebenso wie für eine solare Heizungsunterstützung
und
Warmwasseraufbereitung in
Anspruch genommen werden.
Anträge können bis 18 Monate
nach Rechnungsdatum beim
Stadtmagistrat Innsbruck, Referat für Wohnbauförderung,
Rathaus, 2. Stock, Zimmer
2182 bis 2188 (Mo. bis Fr.
von 8 bis 12 Uhr) gestellt werden. www.lnnsbruck.gv.at/umweltsonne (WW)

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