Innsbruck Informiert

Jg.2008

/ Nr.9

- S.36

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Aus DEM STADTSENAT

Agrargemeinschaften: Stadt will
Rechtssicherheit u n d Klarheit
In d e r C a u s a „ A g r a r g e m e i n schaften" hatte der Stadtsenat
in s e i n e r S i t z u n g a m 3 0 . A p r i l
dieses Jahres d e m E x p e r t e n R A
Dr. Andreas Brugger den Auft r a g z u r E r s t e l l u n g eines Rechtsgutachtens erteilt.
Dieses Gutachten lag nun dem
Stadtsenat in seiner Sitzung am 13.
August zur Kenntnisnahme vor.
W i e Vizebgm. Dr. Christoph Platzgummer erläutert, gehe aus dem
Gutachten hervor, dass das von der
Gemeinde Mieders erwirkte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes weder auf die Agrargemeinschaft Igls
noch auf die Agrargemeinschaft Vili
unmittelbar anwendbar sei. Hauptteilungen seien etwas anderes als
Regulierungspläne.
Allerdings hätten gesetz- und verfassungswidrige Verfahrensschritte
dazu geführt, dass wesentliche Teile
des Gemeindegutes von Innsbruck
in das Eigentum der Agrargemeinschaften Vili und Igls übertragen wurden. Diese Schritte seien vom Unrechtsgehalt her mit den unrechtmäßigen Regulierungen in Mieders
durchaus vergleichbar.

tungsbehörden sowie vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof
zu vertreten. W e i t e r s wurde Dr.
Brugger ermächtigt, Verfahren einzuleiten. Anträge zu stellen und
Rechtsmittel aller A r t einzubringen
sowie jene Rechtsbehelfe zu ergreifen,
die dazu geeignet erscheinen, das
Recht der Stadtgemeinde Innsbruck
und aller Bürgerinnen auf die Substanz
des im Eigentum der betroffenen
Agrargemeinschaften stehenden Gebietes zur Geltung zu bringen.
Insbesondere seien die Agrargemeinschaften auch darauf aufmerksam
zu machen, dass die Stadtgemeinde
Innsbruck eine Anfechtung der Hauptteilung bzw. des Vergleichs anstrebt.
Weiters seien die Agrargemeinschaften aufzufordern, weitere Erlösverteilungen einzustellen.
Dr. Platzgummer wurde vom Stadtsenat ersucht, das gesamte Verfahren
juridisch zu begleiten und auch für
eine laufende Information des Stadtsenats zu sorgen, sodass auch rechtzeitig allfällige „Stop- oder Go-Entscheidungen" durch die Stadtregierung
möglich werden.

Für die Stadt Innsbruck sei es laut Gutachten - ratsam, den Verwaltungsweg zu beschreiten, weil
hier nach Abschluss des Instanzenweges der Verfassungsgerichtshof
befasst werden könnte.

Bürgermeisterin Hilde Zach betonte, dass das Handeln der Stadt
Innsbruck für alle Beteiligten der
pragmatische und sachlich richtige
W e g sei. Es müsse allen Seiten recht
sein, wenn durch rechtskräftige Bescheide eine Klärung erfolgt.

Der Stadtsenat fasste in Einstimmigkeit den Beschluss, RA Dr. Brugger
zu bevollmächtigen und zu beauftragen, die Stadt Innsbruck in allen die
Agrargemeinschaft „Gemeinschaftswald Vili" bzw. die .Agrargemeinschaft
Igler Waldinteressenschaft" betreffenden Angelegenheiten zu Verwal-

Zach schloss nicht aus, dass - wenn
alle Beteiligten die Botschaft gehört
haben - das eine oder andere auch
in Gesprächen geregelt werden könnte. Jedenfalls werden die Agrargemeinschaften Vili und Igls schriftlich
über die rechtliche Verfolgung durch
die Stadt Innsbruck verständigt. ( W W )

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