Innsbruck Informiert

Jg.2007

/ Nr.2

- S.31

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Diese Ausgabe – 2007_Innsbruck_informiert_02
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BÜRGERSERVICI-

Von der Wiege bis zur Bahre —
Im Magistrat wird Buch geführt
W i e stark dieses A m t von
der Bevölkerung frequentiert
wird, zeigt die aktuelle Statistik
für das Jahr 2006: Rund 65.000
Kundenkontakte wurden allein
beim Meldewesen verzeichnet.
Weitere
Zahlen:
Eheschließungen (547); Geburtsanzeigen (2120); Sterbefälle
(1463); Staatsbürgerschaftsnachweise (1617); Reisepässe
(8676); Ergänzung/Änderung
RP (753); Personalausweise
(2081); Namensänderungen
(161); Kirchenaustritte (973);
Aufenthaltstitel, Bewilligungen
(2696); Dokumentation Aufenthaltsrecht (614).
S t a n d e s a m t : Führung des
Geburten-, Ehe- und Sterbebuches, Durchführungen von
Trauungen, Ausstellung von
Personenstandsurkunden und
Ehefähigkeitszeugnissen.
Staatsbürgerschaftsevid e n z : Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen auf
Antrag. Ausstellung von Mitteilungen aus der Staatsbürgerschaftsevidenz.

„Standesamt und Personenstandsangelegenh e i t e n " ist w o h l eines d e r b e k a n n t e s t e n Ä m t e r
der Stadtverwaltung i m Rahmen der Bezirksv e r w a l t u n g s b e h ö r d e . D a z u g e h ö r e n u.a. a u c h d i e
F ü h r u n g des G e b u r t e n - , Ehe- u n d Sterbebuchs
sowie das Passamt, F r e m d e n - u n d Meldewesen.
K i r c h e n a u s t r i t t e : Entgegennahme einer Erklärung über
den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Der Bezirksverwaltungsbehörde obliegt
auch die Durchführung von
Namensänderungen auf Antrag
sowie Berichtigungen und Beglaubigungen von Personenstandsurkunden.
Aufenthaltsangelegenh e i t e n : Das A m t ist ebenfalls
zuständig für den Vollzug des
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, die Erteilung von
Niederlassungsbewilligungen
und Niederlassungsnachweisen
für bewilligungspflichtige Fremde, die im Bundesgebiet (im
örtlichen Zuständigkeitsbereich) den Hauptwohnsitz begründen bzw. dies beabsichtigen. Beratungen im Fremden-

Wer? • Wo? • Was?
Für „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten" politisch verwantwortlich: B ü r g e r m e i s t e r i n H i l d e Z a c h , Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18,2. Stock, Zimmer 2332, Tel.
5360-2000; eMail: buergermeisterin@magibk.at
Die Agenden „Standesamt und Personenstandsangelegenheiii"ii " sind in der Magistratsabteilung II, Bezirks- und Gemeindeverwaltung, angesiedelt. Leiter ist D r . B e r n h a r d H o l a s .
Amtsvorstand „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten, Staatsbürgerschaft, Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten": E d u a r d V e t t e r , Rathaus Maria-Theresien-Straße 18,
Tel. 3560-1203
Referent „Melde- und Einwohnerwesen": M a g . A l e x a n d e r
L e g n i t i , Maria-Theresien-Straße 18, Tel. 5360-1202
Ausführliche Informationen und Formular „Meldezettel" zum
Downloaden im Internet unter www.innsbruck.at; Link „Verwaltung/Ämter/Standesamt- und Personenstandsangelegenheiten".
eMail-Adressen: meldewesen@magibk.at; standesamt@magibk.at; aufenthaltsangelegenheiten@magibk.at; passwesen@magibk.at

XXII

recht ohne Fallbezug.
Z u r B e a c h t u n g : Seit I .Jänner 2006 müssen EWR-Bürger,
die sich länger als drei Monate
in Österreich aufhalten wollen,
die Niederlassung bis spätestens drei Monate nach ihrer
Anmeldung der Dienststelle
„Aufenthaltsangelegenheiten"
anzeigen, w o dann auf Antrag
eine Anmeldebescheinigung
ausgestellt wird. Die Nichterfüllung der Anzeigeverpflichtung stellt eine Verwaltungsübertretung dar!
P a s s w e s e n : Seit 16. Juni
2006 werden von der Dienststellen „Passwesen" die „biometrische Reisepässe" ausgestellt. Diese Reisepässe der
neuesten Generation sind Sicherheitspässe mit integrierter
Chiptechnologie. Die Angaben
zur Person und ein nun, in den
Pass gedrucktes Passfoto werden beim neuen Sicherheitspass zusätzlich auf einem kontaktlosen Chip gespeichert. Die
neuen Sicherheitspässe erfüllen
damit ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit. Die Gebühr
beträgt 69 € für einen Reisepass. Für Kinder gibt es einen
eigenen Reisepass um 26 € .
Die Ausstellung der neue n Sicherheitspässe d a u e r t
fünf W e r k t a g e !
A c h t u n g : Von O k t o b e r
2005 bis zur Einführung der
neuen Sicherheitspässe wurden
als besondere Serviceleistung
zahlreiche Reisepässe kostenlos bis Jahresende 2006 verläng e r t Da heuer außerdem besonders viele Reisepässe ablaufen werden, ist mit einem
großen Ansturm auf die Pass-

ämter vor allem zur Hauptreisezeit in den Sommermonaten
zu rechnen. Die Beantragung
des neuen Sicherheitspasses
nicht erst im Sommer, sondern
bereits jetzt bzw. während der
„schwächeren" Monate Februar bis Mai hilft, lange Wartezeiten kurz vor Urlaubsbeginn zu
vermeiden. Ein einfacher Blick
in den Reisepass genügt, um
festzustellen, wann dessen Gültigkeit endet.
Melde- und Einwohnerw e s e n : Durchführung von
A n - , A b - und Ummeldungen
und Erteilung von Meldeauskünften. Ausstellung von Meldebestätigungen und von Hauptwohnsitzbestätigungen für obdachlose Personen. Einleitung
von Reklamationsverfahren
nach dem Meldegesetz.
W ä h l e r e v i d e n z : Erfassung
der in Innsbruck wahlberechtigten Personen. Erstellung von
Wähler- und Abstimmungsverzeichnissen, öffentliche Auflage der Verzeichnisse und Entgegennahme von diesbezüglichen Einsprüchen, Ausstellung
von W a h l - und Stimmkarten.
Hauskundmachungen.
Ansprechpartner und Parteienverkehr: Peter Wacker, Tel.
5360-1206, und Mag. Alexander Legniti, Tel. 5360-1202.
Geschworenenund
S c h ö f f e n l i s t e : Auswahl der
für das A m t der Geschworenen bzw. Schöffen geeigneten
Personen aus dem Einwohnerregister und deren Bekanntgabe an das Landesgericht sowie
die Bearbeitung von Befreiungsanträgen.
Kundenverkehrszeiten:
Geburtsanzeigen, Geburtsurkunden, Meldewesen, Passwesen von Mo. bis Do. von 8 bis
15 Uhr, freitags von 8 bis 12
Uhr; alle sonstigen Dienststellen/Bereiche: Mo. bis Fr. von 8
bis 12 Uhr. (AA)

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