Innsbruck Informiert

Jg.2007

/ Nr.2

- S.30

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Diese Ausgabe – 2007_Innsbruck_informiert_02
Ausgaben dieses Jahres – 2007
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6.
6.1.0.
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5

6.2.0
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.3.0
6.3.1

G R A B Ö F F N U N G S G E B Ü H R E N 2007
Körperbestattungen und Enterdigungen
Erdgräber: normale Tiefe ( 1,80 m)
278,40
Erdgräber Tieferlegung (2,20 m)
378,60
Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)
528,80
Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
222.80
Nachlass auf 6.1.1 - 6.1.4 bei Armengräbern, Anatomiegräbern,
bei Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben und
Sammelgràber fur Priester, Pfarreien und Klöster
50%
Urnenbeisetzungen und Entnahmen
Urnennischen und Urnensammelgräber
32,40
Erdgraber
69,60
Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
222,80
Nachlass auf 6.2.1 - 6.2.3 bei Kindern, die das
10. Lebensjahr nicht vollendet haben
50%
dringliche Nebenarbeiten
Beseitigung von Fundamenten, Grabeinrichtungen, Bepflanzungen
je angefangene halbe Stunde und Arbeiter
16,20

7.
7.1.0
7.1.1
7.2.0
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4

SPEZIELLE E N T E R D I G U N G S G E B Ü H R E N 2007
Gebeineenterdigung (Entnahme)
Einsatz eines Grabarbeiters
Exhumierung
I Organ der Sanitätsbehörde (Amtsarzt)
I Organ der Friedhofsbehörde
Mithilfe durch Friedhofsarbeiter
Mithilfe (7.2.3) zwecks Tieferlegung

8.
8.1.0
8.2.0
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3.0
8.3.1
8.3.2
8.4.0
8.4.1
8.4.2
8.5.0
8.6.0
8.7.0
8.7.1
8.7.2

SONSTIGE G E B Ü H R E N 2007
Dauerfundament je Einzelgrab
Beistellung von G r a b t r i t t p l a t t e n inkl. Verlegung
Einzelerdgrab
Doppelerdgrab
Urnenerdgrab
kombiniertes Urnenerdgrab
Beisetzungsbedingte Nachverlegung der Grabtrittplatten
Einzelerdgrab
Doppelerdgrab
Beistellung einer Urnennischenplatte
Größe I
237,90
Größe 2
282,20
Behältnis für Urnenerdbestattung
sonstige Arbeitseinsätze je angefangenen "A h und Arbeiter
Leihgebühr für Grünstöcke
bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück
bei Verabschiedungen und Einsegnungen (8/6/4/2) je Stück

9.
9.1.0
9.1.1
9.1.2
9.2.0
9.2.1

NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
auf die Grabgebühren
bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis 1.5.0
bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0 bis 2.2.0
auf die Beerdigungsgebühren
bei der Administrationsgebühr 3.1.0 (=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen 3.1.2 und 3.1.3

64,90
32,40
32,40
278,40
250,50

Antrag
Unter Zugrundelegung der derzeit gültigen durchschnittlichen Angebotspreise
mit Bezug „Gehsteigneuerrichtung" bewegen sich die Herstellungskosten auf dem
Niveau der Vorjahre, sodass die Beibehaltung des Gehsteigbeitragsatz von EUR
2,88/m" mit Wirksamkeitsdatum 1.1.2007 beantragt wird.
6. ERSCHLIESSUNGSBEITRAG
Gemäß § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz werden die Gemeinden
ermächtigt, im Falle eines Neubaus eines Gebäudes oder der Änderung eines Gebäudes, durch die seine Baumasse vergrößert wird, einen Erschließungsbeitrag zu
erheben. Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes richtet sich nach der von der
Gemeinde zu tragenden Straßenbaulast und darf 5 % des Erschließungskostenfaktors nicht übersteigen.
Antrag:
Der Erschließungsbeitragssatz für die Bemessung des Erschließungsbeitrages wird
gem. § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz ab 1.1.2007 mit 5 %
(Vj.:5%) des für das Jahr 2007 geltenden Erschließungskostenfaktors festgesetzt,
das sind - so sich der Erschließungskostenfaktor für 2007 nicht ändert - EUR
5,78.
7. HUNDESTEUER
Aufgrund der Hundesteuerordnung 2001 wird im Haushaltsjahr 2007 die Hundesteuer weiterhin mittels Jahresbescheid vorgeschrieben, die Tarife können aber
auch unterjährig auf monatlicher Basis abgerechnet werden. Der Antrag für die
Hundesteuer im Jahr 2007 sieht die Beibehaltung der Vorjahrestarife vor:
Antrag:
Die Hundesteuer wird ab 1. 1.2007 wie folgt neu festgesetzt:

189,10
275,30
367,30
137,70
68,80
97,20
113,50

81,00
16,20

Pro Hund (Jahrestarif)
Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder
Gewerbes gehalten werden (§3 Abs. I der Hunde-Steuerordnung
je Hund
Ermäßigter Steuersatz gem. § 3 Abs. 2 der Hundesteuerordnung,
je Hund
Ersatzhundemarke (incl. Porto)

79,20

27,60
46,80
2,00

8. W A S E N M E I S T E R E I G E B Ü H R E N
Es wird der Antrag auf Erhöhung der Tarife für 2007 im Ausmaß von durchschnittlich +1,5% gestellt.
A n t r a g : Die Gebühren für die Wasenmeisterei betragen ab 1.1.2007:

6.50
2,30

1.

Beseitigung eines Tierkadavers: Wasenmeistergrundgebühr
zzgl. gewichtsabhängige Beseitigungsgebühr *

9,50
9,50

Bei Abholung zusätzlich Fuhrgebühr - Tarif It. Fuhrpark + 20 % USt.
50%
50%

2.

Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder sonstiger Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie und dem Nahrungsmittelgewerbe je kg wie in lit. I.

3.

Vorbereitung, Öffnung eines Kadavers zur Untersuchung (Sektion)

4.

Aufladen eines Großtierkadavers auf das Transportfahrzeug

4. V I E H M A R K T G E B Ü H R E N U N D M A R K T G E B Ü H R E N
Es wird der Antrag auf Erhöhung der Tarife für 2007 wie folgt gestellt:

5.

Fuhrgebühr bei Benützung eines
LKW"s je Kilometer Fahrstrecke:

Überlassung von Marktflächen gem. § 8 Abs. I Ziffer 3 lit. b
der Innsbrucker Marktordnung i.d.g.F.: je angefangenen lfm. Verkaufsfläche 1,80

6.

Dienstgang zu einer Partei

9,50

7.

Fütterung und Pflege eines in Kontumaz befindlichen oder
nach § 13 Abs. 2 der Wasenmeisterordnung in
Verwahrung genommenen Hundes, je Tag

9,50

Auslösen eines eingefangenen und in Verwahrung
genommenen Hundes durch dessen Eigentümer It. BGBl.

13,80

Abhäuten eines Kadavers und Ausfolgung der
Haut (Fell) an den Eigentümer

21,80

50%

Überlassung von Marktflächen gem. § 8 Abs. I Ziffer 3 lit. a. sowie Ziffer 5 u. 6
der Innsbrucker Marktordnung i.d.g.F.: Je angefangenen lfm. Verkaufsfläche 2,20
8.
Überlassung von Marktflachen gem. § 8 Abs. I Ziffer 4 und 8 bis 10
der Innsbrucker Marktordnung i.d.g.F.: Je angefangenen lfm. Verkaufsfläche 3,50

5. GEHSTEIGBEITRAG
Der für die Bemessung des Gehsteigbeitrages maßgebliche Gehsteigbeitragssatz
ist gem. § 13 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz vom Gemeinderat für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festzusetzen. Der Gehsteigbeitragssatz darf höchstens 1/100 der Durchschnittskosten fur die Herstellung von I m"
zeitgemäßer Gehsteigfläche betragen.

9.

10. Verlangen des Eigentümers
")

9,50
13,80

Tarif It. Fuhrpark

28,30

Zu den Entgeltsätzen der Punkte I bis 10 tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß (derzeit +20%) ausgenommen hievon ist die Abrechnung der
gewichtsabhängigen Tierkadaverbeseitigung je kg welche mit 10% USt zu belegen ist.

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - FEBER 2007

XXI