Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1953

/ Nr.1

- S.9

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Diese Ausgabe – 1953_Amtsblatt_01
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Nummer 1

Amtsblatt ver Landeshauptstadt Innsbruck

Veite 7

<>?l Wird die Klcucr in den Verkaufspreis cingcrcchnel,
jo Hal dcr Slcucrvfüchtige stz ?" > daraus in geeigneter Weise
durch ssushaüg odcr Vcimerk auf der prcislafcl, z. B
„Preise cinschliesilich der Speisceissteuer" o.a., hinHuwcil.cn
Beim ßchlcn dicscs liinwciscs isl die Ktenei- nach dcm Nei"
sausepreis zu berechnen,

nach dcr Satzung z» siihrcn hat, nicht vorlegen kann ober
wenn die slufzcichniing?n uiwol!slän,dig oder formell oder
sachlich unrichtia sind, so kann die Steuer geschäht werden

«kntstclicn der Slcucrjchuld

ver Sladlinagistral kann mit dem Steuerpflichtigen Ver
einbarungen über die zu entrichtende Steuer s.Z. 2. über
ihre Berechnung, zälügkeit, Erhebung, pauschalieiungs
tressen, soweit diese die Acsleuerung vereinfachen und das
steuerliche Ergebnis bei dem Steuerpslichtigcn nicht wesenllich verändern,

vie Steuerschuld enlslch! mit den, ^citpunkl der
Üchen Nbgabe des Speiseeises,
zälligkoit und Entrichtung der Steuer
55
vie Steuer sür einen Kalcn,der>nonat ist an> 10, de« dar
ausfl>lgcn,dcn Monats fällig und zu entrichten,
Steuererklärung
§ 6
l i j Gleichzeitig mit der Entrichtung der Steuer hat Her
Steuerpflichtige über das Spcisccis einschlicstlich dcr Bei"
g>abcn, soweit dafür im vergangenen Monat oine Steuerschuld entstanden ist, eine Erklärung über die Aerechnungs
grundlagcn nach Art, Menge und Kleinhandelspreis abzu
geben,
l2j ßür die Steuererklärung ist das vorgeschriebene ljormblatt zu nerwenlden.
Steuerhaftung
8?
l i j Wird ein Unternehmen sVctricbj übereignet, so haslel
der Crmerber neben dc^m früheren Unternehmer für die
Steuer insoweit, als die Steuer auf die Zeit sc>it "dem Ve^
ginn des letzten, vor der Abereignlmg liegenden Kalenderjahrcs entfällt.
l2j (krfolgt die Abgabe des Speiseeises in einein Pacht»
betrieb, so haftet der Verpächter neben dem früheren Pächter für die SpeisWissteuer insoweit, als die Steuer aus die
Icit seit dem Vcgmn des letzten, vor der VeenHigung der
vetriedsführung durch den Pächter liegenden Kalendersahres entfällt.

Vereinbarungen

lln- und Nbmcldlllig der klbgabo voll Opoiseeis
8 10
l.1j Wer Spcisecis bei Inkrafttreten dcr Satzung an ^cht>
Verbraucher entgeltlich abgibt, hat dies binnen einer Noch?
nach Dnkrafttrctcn der Satzung dein Ktadlmagistrat mit^u
teilen. Wer nach Inkrafttreten der Satzung Speiseeis an
Xetztoerbraucher entgeltlich abzugeben beabsichtigt, hat dies
innerhalb einer Woche dem Stadtmagistrat bekanntzugeben.
l.3) Wird die steuerpflichtiige klbgabe ganz eingestellt, so
ist auf der Zuletzt abgegebencn Steuererklärung anzuzeigen,
von welchem Zeitpunkt an Speiseeis nicht mehr abgegeben
wird.
zührung von klllfzcichnunqen
§ n
l.lj Der Steuerpflichtige hat Aufzeichnungen zu führen,
aus denen Menge un,d preis des abgegebenen Speiseeises
einschließlich der Beigaben sowie die hierauf entfallenden
Stoucrbeträge sür jeden Vetricbstag ersichtlich sein müssen.
Der Stadtmagistrat kann die ßorm der ßührung dieser Auf
zeichnungcn vorschreiben.
l2) Von der Pflicht Zur Führung der Aufzeichnungen kann
der Sladtmagistrat Steuerpflichtige befreien, wenn wie
tageweise Acrcchnung der Steuer aus anderen Unterlagen
l<3cschäftsbüchern, Lassenstreifen, klbstrichlistcn, Rechnungen
ii. dgl.j einwandfrei durchführbar und überprüfbar ist.
lZI Die für die Oteuerbcmessung und Steucrüberpvüfunig
in Vetracht kommen"dcn Aufzeichnungen und Unterlagen
sind 5 Jahre aufzubewahren, soweit nicht wach anderen
Vorschriften weitergehende Anordnungen bestehen.

Steuerschiihung

Inkrafttreten

illenn der 6teuerpflicht.lge die ihm durch die Satzung
auferlegten Meldungen oder Erklärungen nicht rechtzeitig
oder nicht vollständig erstattet, über seine Nnigabcn keine
ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere
Aufklärungen verweigert, wenn er klufIoichnungcn, die er

8 12
Diese, Speiseeissteuersahung tritt " mit dem Beginn des
auf den Tag der Kundmachung folgenden Kalen,dcrmonats
in Kraft. Zugleich tritt die am 12. Juni 19S1 beschlossene
Gefrorencsstoueroodnung außer Kraft.

Baugenehmigungen
Hungerburg hotting 5 l , Schieferer Georg, Errichtung eines
Anbaues.
vorsgasso 6, Stolz L. u. A., Errichtung eines klnbauee
Rcchonwcg 82, Maroni Alois, vachgeschoftwohnung.
lolibachsicdlung 62, l)öbl O. und Teichcr I., Nnbau und
Nusslockuiig, 1 Wohnung.
Riolongasle l i , Guggenberger 5>r,, Umgestaltung des Ge
schästcs.
llrzl 290 k, holzleitner I . n. N„ Wohnihaus- und Garage
bau, 1 W.
Vrirncr Strafte, üolelges. T^ro>. Schwerölfeuorungsanlage.

31b, pahle t>erta. Wohnhaus- und Ga
rogebau, 1 W.
IglS N 3 c , Re>iN!dl Uupperl. Uinbau der „Mten Mühle",
1 W.
liaiscriägerstrafte 12, Sanatorium der lireuzschwcsterii, Um»
steüung dcr ^entralheizunq und lwkssencrung auf Kl»
scucrung.
Gp. 873, k. G. llmras, Tiroler Landesregierung, LagerHalle mit Wohntrakt, 2 W.
Sennstraslo 1, SancUoiiui» der Barmherzigen Schwestern,
Uiiistcüuiia. der Zentralheizung aus Olfeuerung.
Wcgenb«r>ger l)ans, liinfamilienmohnhaus.