Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1953

/ Nr.1

- S.7

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer 1

3n!isbr>uck fan>d sich persönlich m Slelnach e-ln und
sichert? weitere Hilfssendungen und Vargeld zu, So
konnte Vczirkshauplmann North, dor lion Nnsang an
persönlich alle notwendigen Vorkehrungen leitete, dereils cim 21. !» einer öffentlichen Danksagung feststelle»
daß kein klbbrändler junger leide und jeder ein Meid
»nd Vettzeug besitze. Wenn a»ch vorzüglich die lZnns
bruckcr helfend eingegriffen hätten, so hätten doch auch
viele ai"idcre Orte, wie V i l l e n , Dotting, Nmras, Völs.
Acuiate», Natters, «lllboqen, Mieders, Miihlau, Mal
tens und die Städte j,")a!l, Kterzing, Klausen und Voze»
Gaben lind Geldbe!ru(>e übersandl. Das in Innsbruck
liegende Vataillon Kaiserjäger spendete unueiziiglich
400 ^aid Vrot, sine vom Theaterdircklor Tippert vor
anstaltete Thcateilwrstellung z»in Wohle der NbgcbranN"
t«n brachte 81 «31. Viele Innsbrucker ßamilien nahmen
Km,der in Pflege.
24. wird die Ernennung des Oberstleutnants Hoicdrich von
hallvl) zum zweiten Obersten des Tiroler 3ägerregimcn>
les bekanntgemacht.
26. sprechen bei >der Generalversammlung des katholischen
Ktammoorcincs Prof. r>, 7Nol) und p. pati».

Gelte

ucrleilt der ^andmlrtschaltsnereln ftame» der sibirische»
Nübe,
werden die Eigentümer jener i>l>>» ailen ^riodhose her
rührenden Grabsteine, die sich schon longe lm städti
schen ^anstadel und NpriheiimagciHin besinden, liüsge
sordcrt. die Steine binnen einem ?Umml abzuholen
8». stirbt der Dikastoriuladuokut Dr. kllphons r«. pulciani
der 30 Jahre bei der Nrmcndirektion mitwirkte, auch
bei der Sparkasse und iwr 1«4tt im Magistrat tätig war,
sr gründete den ersten Kalholikciwerein in Österreich
»nd auf seine Anregungen kam es zur Nildung des
Ninzenz><^isabctn. stiitzung armer Studierender und der Sparanstalt für
Dienstboten und Handwerker,
infolge, des herrschenden holzinangels wie der hohen
holzprcise wandte, sich der 6ta,dtmagistrat an Erzherzog
M a r i m i ü a n , den Vesiher der Seefelder Torfmoore, mit der
Nitte, für die Stadt Torf gewinnen zu dürfen. Der Lrzher"
zog hat diese Vitte jedoch, wie der „Vote" vom 25. 3änner
1853 mitteilt, mit der Vcgründung abgelehnt, daß er vorerst die Crfahrungen, welche sich bei der llsphalterZeugung
ergeben würden, abwarten wolle.

Getränkesteuer
Satzung
über die Erhebung der Gcträ"nkesteucr im Gebiete der
Landeshauptstadt Innsbruck lGetränkcsteuersatzung),
Nuf Grund des 8 10 klbs. 3 lit. dj des ßinanzausglcichs
gesehes 1950, V«3Vl. Rr. 36^1950, in der Fassung der
zinanzausglcichsnoiielle, 1951, V G V l . Rr. 29 1951, und der
5manM,sg!cichsN"0iiolIe 1952, VGNl. Nr. 18^1952, sowie
des 8 4 Nbs. 1 des Gctränkesteuergesehes, 3GVI. Rr, 26
1947,
hat der Gcmemderal am 18, Dezember 1953 be

!Z) Wird Hie Steuer in den Verkaufspreis eingerechnet,
so hat der Stcucrpflichtige l§ 2) auf die Anrechnung der
Steuer In geelgMtcr Meise lllushang, Vermerk auf der
Preistafel, z V. „preise einschließlich Gctränkesteuer" o. ä.1
hinzuweisen. Veim fehlen ldicses tzinmcises ist di nach dcm Verkaufspreis zu berechnen.
Entstehen der Steuerschuld
5 4

schlössen!
6teuergegcnstanb

l1> Die entgeltliche Abgabe von zum Trinken bestimmten
zilissigkeiten (Getränken), mie non V e i n , wsinähnlichen
oder wcinhaltigen Getränken, Schaummein, schaummcin
ähnlichen Getränken, Trinkbranntwein, Mineralwässer»,
künstlich bereiteten Getränken, Kaffee, Tee, Kakao und an
deren Auszügen aus pflanzlichen Stoffen, an 3ehtvekbr cher unterliegt einer Steuer sGetränkesteilers.
l.2) Die entgeltliche Nbgabe von Vier >md Milch isl ge
lriinkesteuerfre.!,
Steuerpflichtiger

Die Steuerschuld entsteht mit dem Zeitpunkt der entge.lt»
üchen Abgabe des steuerpflichtigen Getränkes.
Fälligkeit «nd Entrichtung der Steuer
8 5
sij Die Steuer sur einen Kalen"dermonat ist am 10. des
darauffolgenden Monats fällig und zu entrichten.
l2j Soweit es die Sicherstellung der Steuer erfordert,
kann der Stadlmagistrat den Zeitpunkt der Steuerentrlch»
tung auch abweichend von der Vorschrift des Absatzes 1

festsetzen.

8 2

Steuererklärung

Zur. Entrichtung der Steuer ist verpflichtet, wer steuer
Pflichtige Getränke entgeltlich an lehtnerbraucher abgibt

8 6

höhe der Steuer

IN Dl« Steuer beträgt 10 v, tt. des Kleinhandelspreises,
lLj Kleinhandelspreis ist das Entgelt, das dem verdran
chcr für das Getränk ausschlicftlich der Getränkcstcuer In Rech>
nung gestellt wird. Vci der Berechnung der Steuer darf für
übliche Veigabcn, deren preis herkömmlicherweise Im preise
für das Getränk mit entHallen ist lz. V. Zucker und Milch bei
Kaffee, Zitrone bei Tee), kein slbzug gemacht werden. Dage»
gcn gehört das Vodienunqsgold nicht zum Kleinhandels

<1j Gleichzeitig mit der Entrichtung hat >t>er Oteuerpflich
tige eine Erklärung einzureichen, in der die Getränke, für
die im vergangenen Monat eine Steuerschuld «nlstan!>en ist.
nach klrt, Menge und Kleinhandelspreis anzugeben sind
»nd die Berechnung der daraus entfallenden Steuer dar
ciestcllt ist.
l2s Zur die Steuererklärung ist das vorgeschriebene Horm
ulatt zu verwenden.
lös Unter den Voraussetzungen ix« 8 5 klbs. 2 kann t>er
Stadtmagistrat den Zeitpunkt für die klbgabe ,der Steuer«
Erklärung abweichend von der Vorschrift des Nbfahes 1
fcftfehen,
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