Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1953

/ Nr.1

- S.2

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Tette 2

Amtsblatt ver Landeshauptstadt Innsbruck

sucht habet:, ihnen die städtische Vombenruine Kirschentalgasse Nr. Il) zu verkaufen, da sie beabsichtigten,
auf einem Ersatzgrundstück mit Hilfe des Wohnhaus
Wiederausbaufouos einen Wohnbau aufzuführen, der
ins Wohnungscigcntum übertragen werden soll. I m
Stadtrat hatte auch die Sozialistische Fraktion grundsätzlich zugestimmt, aber zur Frage, ob weitere Bonibenruinen an Private verkauft werden sollen, einen
Minderhcitsantrag für den Gcmcinderat angemeldet.
Als Sprecher der Sozialistischen Fraktion gab StN.
Dr. Kunst eine ausführliche Darstellung der Grundzüge des
und drückte die Befürchtung aus, daß das neue Wohnungseigentumsgesetz geeignet sei, die Altmieter um das
Recht, das Mietrccht an der durch Bomben verlorenen
Wohnnng wiederzucrhalttn, zu bringen. StN. Maicr
trat dafür ein, daß von den mit Hilfe des Wohnhaus"
Wiederaufbau-Gesetzes geschaffenen städtischen Bau
ten je die Hälfte für das Wohnungseigentum und für
den sozialen Wohnungsban vergeben werden. Außer
dem sollte voll der Möglichkeit Gebrauch gemacht wer
den, die bombcnzerstörtcn Hänser in größerem Uiw
fange, das beißt mit mcbr Wohnungen, wiederaufzu
bauen.
Bgm.-Stellv. Flöckingcr führte ans, die Sozialisten
hätten gegen das Wohnungseigcntnm nichts cinzu
wenden, in erster Linie müsse aber das Recht der
Ausgebombten gewahrt werden. Würde der Vorschlag
des StR. Maicr angenommen, wäre es zum Schaden
des sozialen Wohnungsbaues, weil solche bevorzugt
würden, die kein Anrecht auf die Wohnungen haben.
Bevor nicht die Bombengeschädigten ihre Wohnungen
wiederhaben, soll kein anderer ein Wohnnngscigcntum auf öffentliche Kosten errichten. Was jedoch das
Ansuchen der städtischen Beamten betrifft, sei die Sozialistische Fraktion zn einer Ausnahme bereit.
StR. Gampcr begrüßte es, daß städtische Beamte
von ihrem geringen Einkommen eine Aufwendung
machen wollen, um sich ciu Wohnungseigcntum zu
schaffen, uud schlug vor, den Teil der wicderaufgcbauten Ruinen, für deu sich keine Altmietcr mehr mel
den, zn verkaufen und den Erlös znr Woliubauforderung zu verwenden.
GR. Dr. Kiechl bemerkte, daß der Gemeinderat
nicht durch einen Beschluß den Willeil des Gesetz
gebers, wie er im Wohnhaus-Wiederausbau-Gesetz
zum Ausdruck komme, vereiteln könne.
I n seinem Schlußwort wiederholte Bgm.-Stellv.
Süß den bereits durch StR. Maier vorgebrachten Alt
trag, von den im Besitz der Stadt befindlichen zehn
Ruinen fünf für das Wohnungseigentum zu ver

Nummer

geben; der Bürgermeister wies diesen Antrag mangels
der Erfordernisse eines Dringlichkeitsantragcs dem
StadtW zu.
Bei der nun folgendeil Abstimmung ergab sich nur
eine Minderheit für den Antrag, keine weiteren Vom
bcnrnincn und Bombengründc, das "Ansuchen der
städtischen Beamten ausgenommen, zii verkaufen. Die
Mehrheit stimmte für die Überlassung der Bomben
ruine Kirschentalgassc Nr. 10 an die städtischen Bc
amtcn. Der Stadtrat wurde beaustragt, die Kauf
Verträge mit den einzelnen Beamten zn schließen.
Der letzte Punkt der Tagesordnung betraf die A
Hebung des § 8 des Wohnuugsanforderungsgesetzes,
Gegen die Verordnung des Landeshauptmannes,
durch welche dieser Paragraph außer Kraft gesetzt
wurde, hatte die Sozialistische Fraktion ani Ili. Oltobcr 1952 im Gemeindcrat eine Resolution eingebracht, die dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zugewiesen wurde. I m Stadtrat fand sich dafür leine
Mehrheit, worauf die Sozialistische Fraktion eben
falls einen Mindcrheitsantrag für den Gemeinderal
anmeldete.
GR. Kaiser beklagte, daß es nnn überhaupt nicht
mehr möglich sei, auch nur einen dringenden Fall
von Wohnungslosigkeit in einer Privatwohnnng un
tcrznbringcn."GR." Dr. Kicchl erläutertc das Wohnungsanforderungsgesetz und betonte, daß nicht nur
der aufgehobene § 8, fondern das ganze übrige Gc^
setz berücksichtigt werden müsse. So habe der Gesetzgeber dell § 7 als einen vollen Ersatz für den H 8 gedacht, ja diesem vorangestellt. Er führte weiters aus,
daß die Instandsetzung einer Wohnung häufig verhindert werde, indem man sofort nach ihrem Freiwerden eine andere Partei einweise. Die von der So
zialistischen Fraktion vorgeschlagene Resolution liege
nicht im Interesse der Wohnnngssnchenden, sondern
bedeute nnr eine Verschiebung der Verteilungsgcwalt,
Schließlich richtete Stadtrat Dr. Knust alt den Refe
renten Bgm.-Stellv. Süß die Altfrage, loie viele Woh
nuugeu in den Jahren 1950, 1951 uud 1952 bis zur
Aufhebung des H 8 unter dem Titel „Notstandsfall"
entgegen den Vorschlägen der Hausbesitzer und wie
viele Wohnnngen seit der Aufhebung dieses Paragra
fthen zugewiesen wurden. Auf seinen Alitrag wurde
schließlich die Fortsetzung der Aussprache bis nach der
Beantwortung dieser Anfrage vertagt.
M i t Wünschen des Bürgermeisters für Weihnach
ten und zum Jahreswechsel au die Zuhörer und die
Bevölkerung von Innsbruck sowie mit dem Dank an
die Gemcindcräte und alle Beamte», Angestellten nud
Arbeiter der Stadt schloß die Zilmng nach fünfstüu
diger Dauer.
Pz.

Bildhauer Kranz Santijaller
Franz Santifaller, Professor an der Akademie der
bildenden Künste in Wien, ist am 12. Jänner 1953,
während er noch seinen W^hnachtsm lauli in Innsbruck
verbrachte, unerwartet nach kurzer Kmnkheit gestorben.
Zllntifallcr, ein gebürtiger Meraner, hat nach dein ersten
Weltkrieg Innsbruck zu seiner zweiten Heimat erkoren

und sich im alten Schießstand in Mariahilf ein Atelier
eingerichtet. Dlidurch gelangte die Stadt mich in den Besitz einiger Frülnvcike des Künsilers, Eclwn im Ilchre
1920 und wieder 1923 slcNte er Proben seines Könnens
(eine Blunnenfianr: bronzierte Gipsmasken usw.) im
Lanocsuiilseum FerdinandelMi aus. 192? erhielt TlMli-