Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1952

/ Nr.11

- S.6

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Die Räume und Cmstsllplätze zur Unterbringung der
Tiere sind sauber und gut lüftbar zu halten.
Dünger und Jauche sind in einer bauordnungsgemäsien
Grube zu lagern.
Die zur Aufnahme non Abfallfutter für Schweine sSchweinetrank) bestimmten Behälter müssen gut verschließbar sein
und dürfen nur in verschlossenem Zustande gelagert und befördert werden. Die Zubereitung und Aufbewahrung von
Schmeinetrank in Nohnobiekten ist verboten.
Für die Errichtung von Baulichkeiten zum Einstellen oder
Halten von Tieren sowie für die Anlage von Jauchengruben
und Diingerstätten gelten die einschlägigen Bauvorschriften.
2. Nei Haltung anderer als im Absah 1 genannten Tiere
bleibt es dem Stadtmagistrat Innsbruck vorbehalten, Stückzahl und entsprechende Maßnahmen zur Hintanhaltung
von Veterinär- und sanitätspolizeilichen Mißständen l<3eruch. Lärm, Schmutz, Ungeziefer, Krankheiten usm,) vorzuschreiben oder die Tierhaltung überhaupt zu untersagen.
3. Das Halten von Geflügel und Hasen (Kaninchen) in
Wohnungen einschließlich Loggien und Ballonen sowie am
Dachboden ist grundsätzlich verboten- Hähne sind so zu verwahren, daß die Rachtruhe der Rachbarschaft nicht gestört
wird.
4. Für Landwirtschaftsbetriebe ibedarf die Haltung landwirtschaftlicher Rutztiere keiner Genehmigung, Der Behörde
bleibt es jedoch vorbehalten, den Vetriebsinhaber zur VeHebung von Veterinär- und sanitätspolizeilichen Mißständen
zu verhalten. <3b ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt
oder nicht, entscheidet die Behörde.

Nummer

Tiergattungen und den Bestimmungen der Gomerbeordmma
über die Genehmigung gewerblicher Vetriebsanlaaon, bei
denen die Tierhaltung Gegenstand des Gewerbes ist.
?. Übertretungen dieser Vorschrift und der mich ihr er»
lassenen Anordnungen werden, unbeschadet der Strafbar»
keit nach anderen Gesehen, gemäß 8 15 Abs 3 des Stadt»
rechtes mit Geldstrafen bis zu 3 1000.— oder mit Arrest
bis zu zwei Wochen geahndet.
8. Diese Vorschrift tritt an dem ihrer Kundmachung sol»
genden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherige»
Vorschriften über die Viehhaltung im Stadtgebiete, erlassen
mit Magistratskundmachung vom 10. Dezember 1926, ZI, I I ,
21.441, außer Kraft.
Stadimagistrat Innsbruck
am 30. Oktober 1952
Der Bürgermeister:
Vr. Greiter
Änderung der zleischmarktordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in
der Sitzung vom 16. Oktober 1952 beschlossen, den § 4 der
Fleischmarktordnung wie folgt zu ändern:
Markttage und Marlizeilen.

5. «line im Sinne dieser oder früherer Vorschriften über
die Tierhaltung erteilte Bewilligung kann bei Zuwiderhandlung oder wenn es zur Fernhaltung Veterinär- oder
sanitätspolizeilicher Mißstände erforderlich w i r d , widerrufen werden.

§ 4.
lN Die Märkte für geschlachtete Tiere und Fleisch finden
jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag statt.
lZ) Die Marktzeit wird für alle Märkte einheitlich mit
4 Stunden festgelegt- sie beginnt um 9 Uhr und endet um
13 Uhr.

6. Andere gesetzliche Bestimmungen, "die eine Genehmigung der Tierhaltung vorsehen, werden durch diese Vorschrift nicht berührt. Dies gilt insbesondere von den sicherheitspolizeilichen Vorschriften über das Halten gefährlicher

l3) Fällt auf den Dienstag ein Feiertag, so findet der
Markt bereits am vorhergehenden Montag statt- fällt auf
den Donnerstag oder Freitag ein Feiertag, so entfällt an
diesem Tage der Markt.

Wohntauschanqebote
Abkürzungen: Ka 2- Kabinett- Kll ^ Küche; 6 p ^ Speis; Zi -- Zimmer.
1 Zimmer und Küche:

Auswärtige TauZchpartner:

Suitnor Hermina, Dr.-Stumpf-Straße 70/1. gegen 1 Zi,
1 Ka, Kü, 6 p . — Kleinheinz Gskar, Museumstraße 37/1
gegen 2 Zi, Kü. — Lccher Josef, Vachgasse 22/11 gegen 1 Zi,
1 Ka, Kü. — Dodler Katharina, Amthorstraße 51 gegen
3 Zi, Kü, V.

Hallgebauer Josef, Telfs, Schöpfstraßs 21 gegen 2 Zi,
Kü. — Stadlinger Maria, Wien V., Margarelhongürtel,
genaue Angaben Innsbruck, Hofburg 4, bei Hufnag!, von
8 - 9 Uhr und 1 3 - 1 4 Uhr. — Moser Heinz, beulte, Siedlung 17/1 gegen 2 Zi, 1 Kü, 1 Sp, Bad. - Lhristandl Josef,
Telfs, Steinbühel 201 gegen 2 Zi, 1 Ka, Kü, Sp. - Moser
Kassian, Hall, Kranewitterstraße 6/1 gegen 2 Zi, Kü, Bad.

1 Zimmer, 1 Kabinett und Küche:
Lder Franz Josef, c5gerdachstraße 6/p. gegen 3 Zi, Kü,
Bad. - petrousku. Johann, St. Rikolaus, Fallbachgasse 9/p.
gegen 3 Zi, Kü.
2 Zimmer und Küche:
Hrubu. Barbara, Dr.-Ing.«Rieh!-Otr. 8 gegen 2 Zi, 1 Ka,
Kü, S p , V. — Lieberer Steffi, Lindenhof 14/1 gegen 3 Zi,
1 Ka, Kü, V.
2 Zimmer, I Kabinett und Küche:
Waschnig Paul, Adamgasse 30/1 gegen 2 Zi, 1 Ka, Kü, B.
3 Zimmer und Küche:
Zettinig Hans, I g l s , Hauptstraße 21/1 gegen 4 Zi, Kü,
Sp, 3 . - Joris Maria, Karmendelstraßo 16/1 gegen 2 Zi,
1 Ka, Kü, S p , A.

Neuerscheinungen fur Innsbruck
I m tzochstift. Lrzählung von Josef Weingartner. Verlag
ßelizian Rauch, 215 Seiten, Ganzleinen 8 29. — .
Der in allen Volkskreisen hoch angesehene Innsbrncker
Propst sprach sich in seiner im Vorjahr erschienenen Selbst»
biographie „Unterwegs" dahin ans, er würde weiterhin
auf literarischem Gebiet nichts Besonderes mehr auf die
N e i l bringen. Um so mehr werden seine Landsleüte über
seine diesjährige Reuerscheinung, die fürderhin in der Reihe
der besten Tiroler Erzählungen stehen wird, überrascht sein.
Das Buch behandelt in meisterhafter Form die wichtigsten