Innsbruck Informiert

Jg.2006

/ Nr.6

- S.11

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EUROPA

Gleichstellung v o n Frauen u n d
Männern als Charta von Innsbruck
E i n e r d e r H ö h e p u n k t e des E u r o p ä i s c h e n G e m e i n d e t a g e s 2006 in
Innsbruck w a r die Verabschiedung d e r C h a r t a f ü r die Gleichstellung von Frauen und M ä n n e r n auf lokaler Ebene a m I I. Mai.
Bürgermeisterin Hilde Zach machte sich bereits im Vorfeld des Kongresses für diesen Tagungspunkt stark und
unterzeichnete die „Charta von Innsbruck" als erste Kommunalpolitikerin.
Mit der Charta bekennen sich die
Lokal- und Regionalregierungen Europas formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen
und Männern bzw.zur Umsetzung dieses Gedankens innerhalb ihres Hoheitsgebietes. Die Gleichstellung soll
auf alle Bereiche des Lebens angewandt werden, sodass Frauen und
Manner zukünftig auch in der Praxis
dieselben Rechte genießen.
C h a r t a m i t sechs
Grundprinzipien
Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht.
Vielfältige Diskriminierungen und
Benachteiligungen müssen bekämpft
werden, um die Gleichstellung von
Frauen und Männern zu garantieren.
Die ausgewogene Mitwirkung von
Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft.
Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von
Männern und Frauen.
Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für
die Förderung der Gleichstellung von

wickeln. In diesem sollen Ziele, Prioritäten und geplante Maßnahmen enthalten sein. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichner zum Einholen von Expertenmeinungen und zur
öffentlichen Berichterstattung über
die Fortschritte. Weiters gibt es ein
gemeinsames Bewertungssystem, anhand dem die unterschiedlichen Fortschritte gemessen werden. (KPR)

Frauen und Männern erforderlich.
Entsprechend dotierte Aktionspläne
und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen.
Aufbauend auf dem Gedanken, dass
Lokal- und Regionalbehörden
am besten geeignet sind, die
Fortdauer und Neubildung von
Ungleichheiten zu bekämpfen
und eine egalitäre Gesellschaft
zu fördern, sollen Frauen künftig umfassend in die Entwicklung und Umsetzung lokaler
und regionaler Politik einbezogen werden. Dabei sollen vor
allem ihre Lebenserfahrung,ihre Kenntnis und ihre Kreativität berücksichtigt werden
ö
Die Vorsitzende des RGRL-Ausschusses der geund ihren Niederschlag finden. wähjten
,^^„
Mandatsträgerinund regionaien
In Bezug auf die Umsetzung nen>Vlcenta
ßosch Palanca, und ßgm. Zach bei
der Charta verpflichtet sich je- der Unterzeichnung der Charta für die Geichstelder Unterzeichner innerhalb Ung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
von zwei Jahren, einen Gleich- am I I.Mai im SaalTirol des Congress Innsbruck.
stellungs-Aktionsplan zu ent(Foto: K. Prabitz-Rudig)

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