Innsbruck Informiert

Jg.2006

/ Nr.4

- S.38

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Diese Ausgabe – 2006_Innsbruck_informiert_04
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Nach der Wahl
STADT

Nach der Gemeinderatswahl wählt
der neu zusammengesetzte Gemeinderat aus seiner Mitte den (die) Bürgermeisterin) sowie den (die) erste(n) und zweite(n) BürgermeisterStellvertreter(in).

INNSBRUCK

KUNDMACHUNG
Hnuptwahlbehörde Innsbruck
ll-BGV-03843e/2005

W a h l des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck a m 23. A p r i l 2006
I. WAHLORT, WAHLZEIT, VERBOTE
Die Wahlhandlung findet in den mit gesonderter Kundmachung bekanntgegebenen Wahllokalen am 23. April 2006 in der Zeit von 7 U h r bis I 7 U h r durchgehend statt.
Im Gebäude des Wahllokals und in einem Umkreis von 20 m vom Eingang des
Gebäudes, in dem sich ein Wahllokal befindet, ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, wie Ansprachen an die Wähler, Verteilen von Wahlaufrufen und Stimmzetteln, sowie jede Ansammlung von Menschen und das Tragen von Waffen verboten. Vom Verbot des Waffen tragen s sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgenommen (§ 34 IWO 1975).
Übertretungen dieser Bestimmungen sind von der Bürgermeisterin mit einer
Geldstrafe bis zu 2 1 8 - Euro zu ahnden (§ 64 IWO 1975).
II EINRICHTUNG VON SONDERWAHLBEHÖRDEN
I ur Wähler, denen es am Wahltag voraussichtlich nicht möglich sein wird, ihr
Wahlrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben, weil sie aus Krankheits- oder
Altersgründen oder aus sonstigen Gründen bettlägerig sind, wurden drei Sonderwahlbehörden eingerichtet. Wähler, die von der Möglichkeit der Stimmabgabe vor
einer Sonderwahlbehörde Gebrauch machen wollen, haben darum spätestens bis
zum dritten Tag vor dem Wahltag, sohin bis spätestens Donnerstag. 20.4.2006.
bei der Stadtgemeinde Innsbruck (Innsbruck-Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18,
3. Stock, „Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung") anzusuchen.
Innsbruck, am 22. Februar 2006
Für die Hauptwahlbehörde:
Der Vorsitzende: Dr. Holas eh.

Fortsetzung von Seite 13

Der/die Wählerin kann die im amtlichen Stimmzettel enthaltene Reihung
der W a h l w e r b e r eines von ihm zu
wählenden Wahlvorschlages teilweise oder ganz abändern, indem er neben den Namen der einzelnen Wahlwerber Ziffern setzt.
D u r c h die Beisetzung der Ziffern
1, 2, 3 usw. bringt der/die Wählerin
zum Ausdruck, dass er/sie die damit
gekennzeichneten Wahlwerber an die
I., 2., 3. usw. Stelle des W a h l v o r schlages setzen will.
Der/die W ä h l e r i n kann ferner die
Namen nicht gewollter Wahlwerber
durchstreichen.
Die W a h l mittels Wahlkarten
ist i n d e r I n n s b r u c k e r W a h l o r d n u n g I 975 n i c h t v o r g e s e h e n ,
daher nicht möglich.

14

Die

Sonderwahlbehörden

Wahlberechtigte, denen wegen
mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder wegen Bettlägerigkeit am
Wahltag voraussichtlich die Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal
nicht möglich ist, werden aufWunsch
von einer Sonderwahlbehörde am
betreffenden Aufenthaltsort aufgesucht. Diese Wahlberechtigten müssen jedoch bis spätestens 20. April
2006 den Besuch der Sonderwahlbehörde beantragen.
Die Anträge können entweder im
Rathaus, A m t für Allgemeine Bezirksund Gemeindeverwaltung, MariaTheresien-Straße 18,6020 Innsbruck,
schriftlich oder telefonisch (Telefon
5 3 6 0 - D W 3213 bis 3219) angeford e r t oder von der Homepage
www.innsbruck.at/wahlen heruntergeladen werden.

Die stärkste Gemeinderatspartei
(Wahlgemeinschaft) hat das Recht,
den (die) Bürgermeister(in) vorzuschlagen.
Für die Wahlabwicklung wurden
bzw. werden folgende Wahlbehörden
eingerichtet: D i e
Hauptwahlb e h ö r d e besteht aus dem rechtskundigen Vorsitzenden und acht Beisitzerinnen. Zwei Beisitzer müssen
dem Richterstand angehören. D e r
Gemeinderat beruft aus dem Kreis
der Wahlberechtigten die übrigen
sechs Beisitzer unter Beachtung der
zahlenmäßigen Stärke der im Gemeinderat vertretenen Parteien. Sowohl für den Vorsitzenden ist ein
Stellvertreter und für die acht Beisitzer sind Ersatzbeisitzerinnen zu
bestellen.
Die
Gemeindewahlbehörde
besteht aus dem rechtskundigen Vorsitzenden und mindestens fünf Beisitzern, die ebenfalls vom Gemeinderat
unter Beachtung der zahlenmäßigen
Stärke der im Gemeinderat vertretenen Parteien nominiert werden. Für
den Vorsitzenden ist ein Stellvertreter und für die Beisitzerinnen sind
Esatzbeisitzerlnnen zu bestellen.
Die Hauptwahlbehörde ist am
Wahltag im Rathaus, Plenarsaal, 6.
Stock, eingerichtet.
Das endgültige, inoffizielle Wahlergebnis wird frühestens um 19.30 Uhr
vorliegen.
W i e viele Stimmen für ein Mandat
benötigt werden, hängt von der Höhe
der Wahlbeteiligung ab. ( W W )

A l l e Details ü b e r die W a h l
2006 s o w i e ü b e r d i e bish e r i g e n W a h l e n g i b t es a u f
der Innsbruck-Homepage

www.innsbruck.at
unter ,,Innsbruck w ä h l t "

INNSBRUCK INFORMIERT - APRIL 2006