Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1952

/ Nr.7

- S.5

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der ^audcol)auptsiad<

den Sehensivürdigkeiten der St."«Jakobs Pfarrkirche
weiß ich nichts, da fahren wir mit dein Omnibus vor
bei". Äliit welchen Kenntnissen FremdenfichrerAn
Wärter anzutreten N"ageu, möge folgendes Beispiel de
iveifeu, das tatsächlich vorgekommen ist:
Wer erbaute das Goldene Dachl? Antwort: „Her
zog Friedrich mit der leeren Tasche erbaute den i^rler
mit "dem Dachl und Kaiser Maximilian baute das
Hans dahinter dazu." (""liso stand das Dachl von zirka
11!il> bis zirla .15)00 allein und frei da!)
Selbst wenn die Fremdeuführerauwärter einzig
nur den „Führer durch Innsbrnck" vou K. Jandl ^
desseil Benützung ans der Nennung darin enthaltener
Fehlangaben, wie 5. B. das „Reich" der Andechser,
die (^riindnng der Universität 1075 (statt KÌU9/7O)
erkennbar ist — studieren, tonnten sie darans wenigstens die wichtigsten Ereignisse der Stadtgeschichte nnd
Daten über die Sehenswürdigkeiten richtig erlernen.
Der Vorwand, daß es keine geeignete Literatur zur
Nnsbildnng der Fremdenführer gäbe, wird mit Rücksicht ans das riesige Innsbruck betreffende Heimatschrifttnm — siehe die 2000 Nnmmern „Innsbrucks

stadtgeschichtliches Schrifttum bis znm Jahre 1".>5>0"!
völlig zn Unrecht erhoben. I n den Lesesälen der
Universitätsbibliothek und des Ferdinandenms können
die meisten Arbeiten über Innsbruck mühelos eingesehen nnd slndierl werden. Für eine anskömmliche
Ansbilduug genügen aber bereits ganz wenige, allgemein bekannte Werke, wie Conrad FischnalerS süusbändige „Innsbrucker Chronik" nud die in der
Sammlung „Die sinnst in Tirol" die Stadt I n n s bruck betreffenden Händchen, nämlich Jos. Weingartner „Die Kirchen Innsbrucks" (iu 2. Aufl. 1950 erschienen), Jos. barber „Das Goldene Dachl", und
voi: Heinr. Hammer „Ans Innsbrncks Altstadt", „Die
Paläste nnd Vürgerbanten Innsbrncks" nnd „Die
(Lrzbilder des Maz"imiliangrabcs". Wer außerdem
noch Heinr. Hammcrs „Alt Innsbrnckcr Stildien",
Dav. v. Schönherrs „Gesaminclte Schriften", Hans
Ho"rtnagls „Innsbruck" und das im Jahre 1929 Heransgegebene Sammelwerk „Die tirolische Landeshauptstadt Innsbruck" studiert, kann sicher eine gute
Freindenführnng veranstalten.

Statut
der Landeshauptstadt Innsbruck zur Förderung künstlerischen Schaffens
§ 1.
Allgemeines.
Die Landcslhanptstadt Innsbruck schreibt alljährlich zur Förderung des künstlerischen Schaffens drei
Geldpreise aus, und zwar je. einen für eingereichte
Werke
2) der Dichtung;
d) der Musik;
c) der bildenden Knnst.
FördernnIsvreise können auch allgemein in Würdigung einer künstlerischen Tätigkeit verliehen werden.
Die Gesamthöhe der Preise wird alljährlich im
Haushaltsplan festgelegt.
§ 2.
Bezeichnung der Preise.
Die. Preise tragen die Bezeichnung:
„Fördernngspreis der Landeshanptstadt I n n s drnck" mit Angabe der Jahreszahl und des KunstZweiges, für den der Preis erworben wurde. (Z. V.
„Fördernngspreis der Landeshauptstadt Iuusbruck
1952 für Musil.")
Vewerblmasbcrcchtigllng.
Bewerbuugsberechtigl sind alle .Kunstschaffenden,
die entweder
.->) in Innsbruck geboren sind oder
d) in den letzten fünf Jahren in Innsbruck ihren
ordentlichen Wohnsitz hallen oder
c) deren künstlerisches schaffen der Landeslhanplstadt
Innsbruck besonders nahesteht.

Personen, die den Förderungsvreis der Landeshauptstadt Innsbruck verliehen erhalten haben, dürfen sich in Znknnst ini selben Teilgebiet (§ 5) nicht
mehr bewerben.
,3 ^.

Vcrpflichtungserllärung.
Der Bewerber hat sich den Bedingungen der Preisansschreibnng zn nnterweifen.
§ 5.
Reihenfolge der Verleihung.
Der Stadtrat legt nach Anhörnng des gemeinderätlichen Ausschusses für die Angelegenheiten der Kunst,
der Wissenschaft und der Knltnr bis längstens 30.
J u n i des laufenden Jahres fest, für welche Teilgebiete der einzelnen Knnstgattnngcn die Preise vergeben werden;
a) Dichtung
Lyrik (Höchstzahl der eingereichten Gedichte 50)
oder dramatische Dichtuug (abendfüllendes Bühnenwerk, abendfüllender Einakterzyklns, abendfüllendes Nundfunkhörfviel) oder erzählende Dichtung (1 Noman oder !i Novellen oder 20 Kurzgeschichten, wahlweise Vers oder Prosa).
b) Musik
eiil größeres Instrnmentalwerk,
ein größeres Vokalwerk (einschließlich Kautateu
und Oratorien, bei Liedern Höchstzahl lO) oder
eine Oper oder ein abendfüllender Zyklus vou
Kurzopern.
I m Bewerb für Dichtnng nnd Mnsik dürfeil nnr
bisher noch nichl veröffenllichte Werke eingereicht
werden.