Innsbruck Informiert

Jg.2005

/ Nr.11

- S.32

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Recyclinghof Rossau
BAUM- UND STRAUCHSCHNITT / GRUNSCHNITT
Heckenschnitt, Baum- und Strauchschnitt, Grünschnitt, Balkonblumen, Rasenschnitt,
Christbäume.
Nicht zum Baum- und Strauchschnitt gehören: Wurzelstöcke, Abbruchholz, Kränze

ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERATE
HINWEIS: Sämtliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte, welche der EAG-Verordnung (=Elektro-Altgeräte-Verordnung) unterliegen,
können seit 13.8.05 sowohl von Haushalten als auch von Gewerbebetrieben unentgeltlich abgegeben werden.



ELEKTROKLEINGERÄTE
Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Küchengeräte, Elektrowerkzeug, elektrisches
Spielzeug, Leuchtstoffbalken, Informationselektronik, Computer, Tastaturen, Faxgeräte,
Telefongeräte, Handys.



ELEKTROGROSSGERATE
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Trockner, usw.



BILDSCHIRME
Fernseher, PC-Bildschirme und Flachbildschirme.

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• KÜHL-UND GEFRIERGERÄTE
Tiefkuhltruhen, Kühlschränke, Klimageräte.