Innsbruck Informiert
Jg.2005
/ Nr.11
- S.32
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Recyclinghof Rossau
BAUM- UND STRAUCHSCHNITT / GRUNSCHNITT
Heckenschnitt, Baum- und Strauchschnitt, Grünschnitt, Balkonblumen, Rasenschnitt,
Christbäume.
Nicht zum Baum- und Strauchschnitt gehören: Wurzelstöcke, Abbruchholz, Kränze
ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERATE
HINWEIS: Sämtliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte, welche der EAG-Verordnung (=Elektro-Altgeräte-Verordnung) unterliegen,
können seit 13.8.05 sowohl von Haushalten als auch von Gewerbebetrieben unentgeltlich abgegeben werden.
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ELEKTROKLEINGERÄTE
Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Küchengeräte, Elektrowerkzeug, elektrisches
Spielzeug, Leuchtstoffbalken, Informationselektronik, Computer, Tastaturen, Faxgeräte,
Telefongeräte, Handys.
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ELEKTROGROSSGERATE
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Trockner, usw.
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BILDSCHIRME
Fernseher, PC-Bildschirme und Flachbildschirme.
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• KÜHL-UND GEFRIERGERÄTE
Tiefkuhltruhen, Kühlschränke, Klimageräte.