Innsbruck Informiert

Jg.2005

/ Nr.6

- S.11

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EU-VERFASSUNG

Stadt Innsbruck:
Die EU-Verfassung im Visier
D i e bis 2006 v o n a l l e n M i t g l i e d s l a n d e r n d e r E u r o p ä i s c h e n U n i o n
(EU) zu ratifizierende EU-Verfassung w a r T h e m a einer g u t
b e s u c h t e n P o d i u m s d i s k u s s i o n a m 9. M a i ( E u r o p a t a g ) i m P l e n a r saal des I n n s b r u c k e r Rathauses.
Landeshauptmann DDr. Herwig van
Staa, EU-Abgeordneter Dr. Richard
Seeber.Vizebgm. Dr.Michael Bielowski
und der Leiter desTirol-Büros in Brüssel, Dr. Fritz Staudigl, stellten sich einer Runde von Bürgerinnen.Souverän
moderiert wurde der Abend vom
Chefredakteur der Tiroler Tageszeitung.Claus Reitan. Inhaltlich wurde auf
die lokalen Schwerpunkte in der neuen EU-Verfassung eingegangen.
Die Veranstaltung wurde - entsprechend dem Aufruf an alle Volksvertreter Europas, unter dem Motto „ I 0 0 0
Diskussionen für Europa", die Verfassung den Bürgerinnen näher zu bringen - initiiert. Einen entsprechenden
Gemeinderatsantrag stellte in diesem
Sinne GR Mag.Gerhard Fritz. Der Innsbrucker Stadtsenat beschloss am 23.
Februar 2005, den Termin für die Veranstaltung auf den Europatag zu legen.
T i r o l e r i n n e n sind
eher kritisch
Einleitend betonte Vizebgm. Dr.
Michal Bielowski, dass 43 Prozent der
Österreicherinnen im Augenblick das
Projekt „Europa" begrüßen, aber immer noch 45 Prozent keine unmittelbaren Vorteile sehen. Die Tiroler gelten insgesamt als besonders kritisch.
Für den EU-Abgeordneten Seeber
auch ein Problem der Kommunikation, das auf Grund derTatsache zustande kommt,dass die Strukturen der EU
mit nationalstaatlichen Gefügen verglichen werden. Man müsse Europa als
laufenden Prozess verstehen, die Verfassung sei ein Kompromiss unter allen Mitgliedsländern, beruhend auf
dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Landeshauptmann DDr. Herwig van
Staa, Vizepräsident des Ausschusses
der Regionen der Europäischen Uni-

on, bekannte sich als Verfechter der
Reform und auch der Ausstattung des
Europäischen Parlamentes mit mehr
Rechten. Es führe kein Weg vorbei an
der EU, es müssten jedoch alle Anstrengungen unternommen werden,
um die positiven Auswirkungen, wie 60
Jahre Friede, eine funktionierende
Wirtschaft und ein hoher sozialer
Standard, weiter zu gewährleisten.
Anliegen der K o m m u n e n
und Regionen
Der Vorteil der neuen Verfassung gegenüber dem bestehenden Vertrag
von Nizza liege vor allem auch darin,
dass nunmehr ein verstärktes Augenmerk auf die Anliegen der Kommunen
und Regionen gelegt werde. Die in der
neuen Verfassung enthaltene Neudefinition des Subsidiaritätsprinzips werde Vorteile für Gemeinden und Kommunen bringen, ist sich Vizebgm. Bielowski sicher: „ D i e neue Verfassung
leitet das erste Mal einen Paradigmenwechsel ein. Die Mitglieder werden
nicht nur über ihre Zentralregierungen definiert, auch die Achtung vor lokaler und regionaler Selbstverwaltung
ist enthalten."
Neu ist auch ein Frühwarnmechanismus. Nationale Parlamente können
demnach Stellungnahmen abgeben,
wenn sie begründete Einwände gegen
einen Gesetzesvorschlag haben, der
nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip
vereinbar ist.Auch ein Klagerecht der
nationalen Parlamente besteht.
Alle Referenten machten aber deutlich,dass die EU auch auf Basis der Nizzaverträge weiter bestehen könne, mit
der neuen EU-Verfassung jedoch wesentlicheVorteile im lokalen und regionalen Bereich verbunden seien. Ein
Problem sei - so Bielowski - dass der

I N N S B R U C K I N F O R M I E R T - J U N I 2005

Punkt der Daseinsfürsorge noch etwas unterpräsentiert ist.Trotzdem seien auch Dank des Einsatzes des Städte- und Gemeindebundes viele Reformwünsche aufgenommen worden.
Grundrechte der Bürger
Dr. Fritz Staudigl bezeichnete seine
Arbeit als ständigen Kommunikationsprozess in beiden Richtungen. DieVerfassung müsse den Grundrechten der
Bürgerinnen entsprechen. Europa
könne nur funktionieren, wenn auch
dieWünsche der Gemeinden und Regionen ernst genommen werden.
In diesem Sinne sieht Vizebgm. Bielowski Städte und Gemeinden als Sieger der neuen EU-Verfassung: Die
neueVerfassung sei ein Fortschritt zur
bisherigen Rechtsstellung.
Die Kritik einiger Besucherinnen
richtete sich hauptsächlich darauf,
dass der Inhalt dcrVerfassung zu wenig bekannt sei.Weiters wurden Sorgen bezüglich der Erhaltung der Neutralität, einer ausufernden Agrarpolitik (Gentechnik ) sowie der Verfügbarkeit der Wasserressourcen zum
Ausdruck gebracht.
Van Staa hob hervor, dass die neue
Verfassung gerade das Wasserrecht
schütze, weil aufgrund des hier festgehaltenen
Einstimmigkeitsprinzips
nichts gegen den Willen Österreichs
unternommen werde könne. Ein
großerVorteil sei auch, dass die sozialen Grundrechte erstmals in der Verfassung verankert sind. (KPR/WW)

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