Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1952

/ Nr.2

- S.10

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"."Im tob Kitt der Landeshauptstadt Innsbruck

das Recht zu, das sloischbeschauliche Gutachten überprüfen

zu lasse»,
§ 5.
ßür die Durchführung der Aberbeschau sind die jeweils
festgesetzten Gebühren zu entrichten.
8 6.
Übertretungen dieser Kundmachung werden, sofern die
Tat nicht eine non den Gerichten zu verfolgende strafbare
Handlung begründet, als Verwaltungsübertretung mit Geld
bis Zu 1000.— Schilling oder Arrest bis 14 Tagen bestraft.
8 ?.
Diese Vorschrift tritt eine Woche nach ihrer Verlautbarung durch Anschlag an der Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck in Wirksamkeit. M i t diesem Zeitpunkt tritt
die Kundmachung vom 1. April 1946 Zur Wiedereinführung
der Aberbeschau von ßleisch und ßleischwaren im Gebiete
der Landeshauptstadt Innsbruck außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Dr. Kranz Oroiter e. H.
51. I - 5875/1951
Kundmachung.

Einwendung. Oie entnommene Iauche ist, sails sie nicht an
Ort lind Stelle verbraucht wird, sofort in bereitgehalten»,"
wasserdichte Vehältorwagen Zu verfüllen. Die <5in- und Nb»
fülloffnungen des Behälters müssen dicht verschließbar sein.
Die Räumung der Mwrl<, Iauche- und Sickergruben durch
Ansaugen des Grubeninhaltes in einen dichten Kessel ohne
das Zutagetreten von Iauche u. dgl. kann jederzeit erfolgen.
2. Der Transport von Dünger lStallmists im verbauten
Stadtgebiet darf nur in gedockten fuhren erfolgen.
4. Iode Verunreinigung der öffentlichen Verkehrsflächen
mit Iauche, Abwasser oder Stallmist ist verboten.
ö. Die Düngung der im Stadtgebiet befindlichen Wiesen,
Acker und Gärten mit Iauche ist Zur Tageszeit nur gestattet,
wenn hiedurch eine Geruchsbelästigung nicht entsteht.
Gärten und Acker dürfen mit menschlichen Häl"alien und
Iauche nur dann g M i n g t werden, wenn diese Kulturflächen
nach dem Ausguß sofort umgeackert !umgebaut> werden.
Die sogenannte Kopfdüngung ^Düngung bestellender Gemüsepflanzungen im wachsenden Zustand! mit menschlichen
ßäkalien und Iauche ist ausnahmslos verboten.
6. Übertretungen dieser Vorschriften werden nach § 15
Pkt. 3 des Innsbrucker Stadtrechtes mit Geld bis 1000.Schilling oder mit Arrest bis Zu Zwei Wochen bestraft.
?. Die Magistratskundmachuna
Zl. 18.960, tritt außer Kraft.

1. Die Räumung der Abort-, Iauche- und Sickergruben
hat so Zeitgerecht Zu erfolgen, das; kein Austritt von Iauche
oder Abwasser aus der Grube ins ßreie erfolgen kann. I m
Rotfalle must die Teilräumung der Grube vorgenommen
wenden, so daß ein Aberlauf jederzeit ausgeschlossen ist.
3. Die Räumung und Reinigung der Abort-, Iauche- und
Sickergruben sowie die Abfuhr der Iauche usw. ist im verbauten Stadtgebiet nur in der Zeit von 31 Ahr bis ? Ahr
früh gestattet.
Dieso Bestimmung findet auf bäuerliche betriebe keine

vom

5. Oktober 1925,

Der Bürgermeisteri
Dr. Kranz Groiter.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Innsbruck hat in
seiner Sitzung vom 20. Dezember 1951 nachstehende Anordnung erlassen"
Vorschriften über die Räumung von Ü b v r t , Klär- und
Sickorgrubon, die Nejoroerung non Jauche und Stallmist
und das Ausgießen von Jauche im verdauten Stadtgebiete.

Nummer 2

Stadtmagistrat Innsbruck
Abteilung I I I
ZI. III/282/1952

6. Februar 1952.

Vorsteigerungs-Kundmachllng.
Am Nlontag, den 2. Tllärz 1952, Ziichet um 8.20 Uhr im
Stadtmagistrat Innsbruck, ßallmerauerstraße Nr. 1, parterre rechts, Zimmer 219, eine freiwillige Vorsteigerung von
Gebrauchsgegenständen statt.
Dor Abteilungsleiter"
Dr. Nöcklo
Obermagistratsrat.

Neuerscheinungen für Innsbruck
Madorneio. Roman von Hubert Nlumelter. Verlag Tu,rolia, Innsbruck, 1951, 216 Seiten.
Die Innsbrucker Wohnung Verenas, der Hauptperson
dieses prächtigen Tiroler Romanes, lag gegenüber dem
Gasthauso Zur „Goldenen Rose" in der Altstadt. Von den
rückwärtigen hochgelegenen Fenstern aus schaute Verena
in schicksalhaften Stunden nicht nur auf den hohen Kamm
der Nordkette, sondern konnte auch die Geschehnisse, die sich
um 1809 auf dem Innrain abspielten, ganz gut beobachten.
Abgesehen von zahlreichen kleineren Erwähnungen über
Innsbruck, findet der Innsbrucker Literaturfreund umfangreiche Schilderungen dieser Stadt von Seite 46 bis 54,
70 bis 84 und von Seite 122 bis 146 dos Vuches.
Darinnen werden dem Leser die mehr unkriegerischen, also
bürgerlichen Lreignisse jener ereignisreichen <5poche ge»

schildert, was vermutlich vom Leserpublikum als angenehm
empfunden werden dürfte. Der Inhalt des Romanes, der
insbesondere in seinem ersten Teile langsam und bedächtig
verkostet werden soll, ist anhaltend bis Zum letzten Sah
stark dramatisch lind fesselnd. Gleichfalls hält die kunstreiche
bunto Sprache sowie die neue Art in der Behandlung des
Stoffes, wenn diefe auch nicht jedermanns Sache sein wird,
gefangen. Mumelter hat in diesem heimatwerke großen
Stils, wohl erstmals in seinem literarischen Schaffen, die
Stufe eines I . G. Vberkoflers, I . Leitgebs und 5). r». Schul»
lerns erreicht.
Anrichtig erscheint die Bezeichnung „ M a h r e r w i r l " auf
Seite 240" die Gestall des Peter Maizr ist in die Tiroler
Geschichte als Mahrwirt oingogangen.
W. Lppacher

Verleger, Eigentümer u. Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck
Verantm. Schriftleiter i Dr. Karl Schadelbauer,
Innsbruck, Rathaus, Zimmer Rr. 190. — Druck: ^eliZian Rauch, Innsbruck.