Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1951

/ Nr.9

- S.4

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
Nummer 9
sorgstation versah, zur gehörigen Erfüllung seines Amtes in der eigenen Gemeinde wohne, weswegen es im Jahre 1847 die Erbauung eines Widums der löbl. Stiftsvorstehung empfohlen und das
Kapitel des genannten Stiftes den 7. August 1848 genehmigt hat, hiezu die nötigen Vorbereitungen zu treffen.“
In der längeren zweiten Hälfte seines Schreibens behandelt der Kurat die Errichtung eines eigenen Widums, damit der die Gemeinde Pradl zu ver sehende Priester nicht ständig den Weg vom
und zum Stifte Wilten zu machen brauche; auch einige Einzel heiten über den Bauplatz und die Baukosten sowie die Bestellung des Josef Mayr aus Innsbruck als Bau meister werden darin
erörtert.
Unter dem 16. Dezember 1849 richtet der Pradler Bürgermeister Josef Kapferer an das Landgericht einen Brief, worin im wesentlichen dasselbe wie im obigen Schreiben gesagt wird; bloß fügt
der Bürger meister noch hinzu, daß es ihn wundernehme, wieso das fürstbischöfliche Konsistorium in der Bauangele genheit gegen die Inanspruchnahme eines Teiles des Kirchenvermögens ist,
wogegen es früher das Vor haben unterstützte und guthieß. Wie es schließlich doch zu einer positiven Regelung kam, möge der Leser aus zwei Protokollen ersehen, die, nur wenig gekürzt, hier
wiedergegeben zu werden verdienen.
I. Protokoll über das Übereinkommen zwischen dem Stifto Wilten und der Gemeinde Pradl, den dortigen Widumbau betreffend.
1. Die Gemeinde Pradl baut sheute Pradler Straße 27] mittelst der ihr leils durch Wohltaten hiezu zusließenden, teils aus dem Kirchenvermögen hiezu bewilligten Geldmitteln auf dem ihr vom Stifte
Wilten unentgeltlich überlassenen Grunde von 200 Quadratklastern im kommenden Jahr 1850 einen so geräumigen Widum, daß in demselben nebst dem Oetsseelsorger auch die Ortsschule
bequem untergebracht werden kann.
2. Das Stift Wilten leistet hiezu einen Pauschalbeitrag von 1200 Gulden Reichswährung.
3. Der den Widum von allen Seiten umgebende zu dem vom Stifte erkauften Mahdstücke gehörige Geund ist und bleibt Eigentum des Stiftes, das denselben auf seine Kosten umzäunt.
4. Die auf Einhaltung des Widums und der dafür herzustellenden Wasserleitung, sowie des Schullokales erlaufenden Auslagen bestreitet die Gemeinde. Nur jene kleinen Reparaturen für den
Widum, nicht aber für die Schule, welche einzeln die Summe von 5 Gulden nicht erreichen, fallen dem Stifte oder dem Seelsorger zur Last.
5. Dieser erhält seine ganze Verpflegung vom Stifte, ohne irgend eine neue Belastung der Kirche oder der Gemeinde.
6. Alle wie immer Namen habenden Steuern, Gemeindelasten und Oblagen, die auf den Widum entfallen, sowie die Feuerassekuranz=Beträge hat die Gemeinde als Eigentümerin des Widums
ohne Regreß an das Stift zu übernehmen.
7. Der Widum bleibt von jeder Militär=Einquartierung sowie von jeder Mitbewohnung einer anderen Partei für immer befreit und selbst Gemeindeversammlungen dürfen nicht ohne Vorwissen und
Genehmigung des Orisseelsorgers abgehalten werden.
8. Sollte der Widum je durch Zufall zerstört werden oder von der Gemeinde seiner Bestimmung entzogen werden, so behält sich das Stift die volle Entschädigung für den hiezu abgetretenen
Grund bevor.
9. Von diesen Übereinkommen sind nach erhaltener hoher
Ratilikation drei gleichlautende Abschriften zu machen und eine derselben im Stiftsarchive zu hinterlegen.
Stift Wilten, 24. Hugust 1840
II. Protokoll, ausgenommen in der k. k. Landgerichtskanzlei in Wilten.
Da die löbliche Chorherren=Stiftsvorstehung dahier einen neuerlichen Entwurf über den Widum= und Schulzimmerbau zu Peadl eingestellt hat, der den Anforderungen der Gemeinde entsprechen
dürfte, so wurden Vorsteher, Kirchenpeobst und Ausgeschossene, sowie auch der Stiftspriester H H. Lotterhofer auf heute zur neuerlichen Besprechung vorgeladen. Nachdem man ihnen den
Baukonkurrenzentwurf vor gehalten, äußern sie sich. Insofern die eigentümliche und
unentgeltliche Überlassung des Grundes von 200 Klaster gemeint ist und nebst dem übrigen Mahdstück auch der Wi dumgarten von dem Stift auf seine Kosten umzännt wird und wenn unker der
Verpflegung des Seelsorgers auch der Holzbedarf für selben begeiffen ist, dann weiß die Ge meinde gegen den Entwurf nichts weiter einzuwenden und sie nimmt die dort gemachten Anträge und
Bedingnisse zu Dank an, bloß wünscht sie noch hinzuzufügen, daß, wenn der jeweilige Seelsorger hiezu die Einwilligung gibt, einem ledigen Schullehrer ein Zimmer aus den überflüssig großen
Schulzimmern adaptiert werden könne. Der Baufond wird demnach bestehen:
aus dem Pfanzelter"schen Wohltätigkeitsfonds 2500 fl
aus Beiträgen des Stiftes Wilten.. 1200 fl
aus Beiträgen des Kirchenvermögens 1300 fl
zusammen also in 5000 fl
Der Kostenüberschlag beträgt zwar um 977.45 Gulden mehe; indessen hofft man in Rücksicht auf unentgeltliche Leistungen und mit Sparsamkeit nicht viel mehr als obige 5000 Gulden zu
brauchen, was aber dennoch mehr ausge hen sollte, mit freiwilligen Beiträgen zu decken. Hiebei erneuert Herr Kapferer seine gemachte Zusicherung der Haftung für allfälligen weiteren Abgang.
Den Bau wünscht die Gemeinde vorzüglich in Rücksicht der Krohnden nicht zu versteigern, sondern in eigener Regie zu führen. Die Leitung wird einem Bauausschuß von sechs Männern unter der
Vorstandschaft des Heren Kapferer übertragen, die übrigen Mitglieder wird die Gemeinde wählen
Was die Schule betrifft, so sind zu Pradl in mehrjähri gem Durchschnitt 35 schulpflichtige Kinder. Das Einkommen des Lehrers besteht in 40 Gulden, die dermalen aus der Gemoindekasse gezahlt
werden und in 65 Gulden, welche die Kirche mit Einschluß von 10 Gulden für die KorateAmter zum Lehrgehalt beiträgt und in 33 Gulden, die der Lehrer als Organist ebenfalls von der Kirche
bezieht. Dieser Gehalt von 138 Gulden dürfte wenigstens einstweilen, bis die Gemeindeverhältnisse besser gestalten, genügen. Sie bitten demnach, dieses Protokoll noch der löblichen
Stiftsvorstehung zur Beisetzung des Einverständnisses zu zufertigen und dann die Baubewilligung zu erwirken. Zur Bestätigung die Unterschrift: Kajetan Lotterhofer, Kural, Georg Wieser, Josef
Kapferer, Josef Mehele, Josef Plattner und Schandl m. p.
Die Stiftsvorstehung erklärt sich mit den in diesem Protokoll enthaltenen Anträgen mit Ausnahme der gewünschten Adaptierung eines Zimmers für einen ledigen Schullehrer, gegen welche sie ein
für allemal protestiert, einverstanden
Wilten, 15. September 1849 Hlois, Abt, mp.
Dem ungestempelten Originale gleichlautend befunden bestätigt vom Bezirks=Sekretär.
Innsbruck, 2. Kovember 1850
Versacht sub folio 448—451 und Jahl 3310/618 in getreuer Abschrift vom k. k. Bezieksgericht Innsbruck am 11. November 1950. Mitterhofer