Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1951

/ Nr.9

- S.2

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
Rummer 9
zu einschneidenden Leistungen, wie Ablieferung von Vieh, Lebensmitteln, Waren, zur Abgabe von Wohn raum usw., verpflichtet wurden. Die Durchführung der Volkszählung wurde dem
österreichischen Statisti schen Zentralamt in Wien übertragen, im Bereich der
Gemeinden diesen im übertragenen Wirkungskreis. Nach dem Volkszählungsgesetz kann die Gemeinde von den Eigentümern bewohnter Objekte eine gewisse Mitarbeit verlangen, sie kann
weiters anordnen, daß die Ausfüllung der Drucksorten durch von der Ge meinde bestellte Zählungskommissäre zu erfolgen hat.
Die Bundesregierung bestimmte mit Verordnung vom 14. März 1951, B6Bl. Nr. 81, den 1. Juni 1951 als den Zähltag und die Zählstunde für die an der Wende des Jahrzehntes 1950/1951
vorzunehmende ordentliche Volkszählung. Die Drucksorten wurden gemäß dem Gesetze vom Bunde beigestellt und ent hielten Fragen nach dem Namen, der Gemeinde des ordentlichen
Wohnsitzes, dem Geschlecht, Geburts
datum, Geburtsort, Familienstand, Religionsbe kenntnis, der Umgangssprache, Staatsangehorigkeit, nach dem Schulbesuch bis zum 14. Lebensjahr, der Schulbildung nach dem 14. Lebensjahr,
dem erlern ten Beruf, am Zähltage ausgeübten Beruf, der Stel lung im Beruf, dem Namen und Geschäftszweig des Arbeitgebers und endlich für Zivilversehrte, Körper behinderte die Fragen nach
blind, taubstumm, körper behindert infolge eines anderen Gebrechens.
Gleichzeitig mit der Volkszählung ordnete das Bundesministerium für soziale Verwaltung und für Handel und Wiederaufbau auf Grund des Bundesgesetzes vom 12. Juli 1950 BGBl. Nr. 160, mit
der Verordnung vom 20. März 1951 an, daß ebenfalls am 1. Juni 1951 statistische Erhebungen über Hauser und die darin befindlichen Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten durchzuführen
sind, wofür eigene Erhebungsbogen ausgegeben wurden, die von den Haus
eigentumern auszufüllen waren.
Das Statistische Amt der Stadt Innsbruck erhielt vom Bürgermeister den Auftrag, für das Gebiet der Stadt Innsbruck die Volkszählung und Hauserhebung zu organisieren und durchzuführen, wozu
es sich weit gehend des unterstellten Einwohneramtes bediente. Im Stadtsaalgebäude (Kasinosaal, 1. Stock, später im Adlersaal und Beratungszimmier) wurden die Hauptstelle für die
Volkszählung und zur Erleichte rung für die Bevölkerung in Schulen oder Außen dienststellen verschiedener Stadtteile neun Neben stellen eingerichtet, in denen einerseits die Bevölkerung sich
Auskunft und Rat holen konnte, andererseits das Material, das von den Prüfern einzuholen war, be arbeitet wurde. Neben den Bediensteten des zeitweilig fast stillgelegten Einwohneramtes nahm
der Stadt magistrat durch ungefähr 14 Tage rund 150 Herren als Prüfer auf, die mit der Aufgabe betraut waren, die Zähl= und Erhebungsbogen an die Hauseigen tümer auszugeben und sie zum
vorgeschriebenen Ter min wieder einzusammeln und zu prüfen. Diese Personal wurde aus den Reihen der städtischen und Bundespensionisten sowie arbeitsloser Privatange stellter, die das
Arbeitsamt Innsbruck zuwies, aufge nommen. Jeder dieser Prüfer erhielt ein Taggeld. Der Stadtmagistrat verzichtete auf die gesetzlich ge gebene Möglichkeit, durch ehrenamtlich bestellte Kom
missäre die Zählpapiere ausfüllen zu lassen, weil bei dem Einwohnerstand eine sehr große Anzahl solcher Kommissäre hätte bestellt werden müssen, was wahr scheinlich eine nicht fristgerechte
Ablieferung der Zähl papiere zur Folge gehabt hätte. Den großen Haus verwaltungen, wie der städtischen Gebändeverwaltung, den Wohnungsgenossenschaften und den berufsmäßi gen
Hausverwaltungen, stellte man die Erhebungs bogen schon frühzeitig zu, damit sie in die Lage kämen, mit den Vorarbeiten fristgerecht zu beginnen, da be sonders die Erhebungsbogen über die
Gebäude eine ganz bedeutende Arbeitsleistung von ihnen erforderten. Das Stadtgebiet wurde ungefähr nach den Wahl sprengeln in 65 Zählsprengel eingeteilt, deren Stra ßen räumlich nahe
aneinanderlagen. Jeder Prüfer hatte je nach der Anzahl der Häuser und der Wohn dichte bestimmte Straßen zu bearbeiten. Ein genauer Terminkalender legte die einzelnen Termine fest.
Um die Prüfer über ihre Tätigkeit zu unterrichten, hielt der Leiter des Statistischen Amtes vor dem Per sonal des Einwohneramtes und den Prüfern einen Schulungsvortrag, ergänzende Vorträge
folgten im Verlaufe der Durchführung der Zählung. Die Bevölkerung wurde mit Kundmachung des Bürgermei sters vom 18. Mai 1951 auf ihre Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Volkszählung
und zur Aus füllung der Zählpapiere hingewiesen. Herr Bürger meister Dr. Greiter veranstaltete eine Pressekonferenz, als deren Ergebnis die Innsbrucker Tageszeitungen auf die Wichtigkeit der
Volkszählung für die Verwal tung des Staates und der öffentlichen Körperschaften sowie für die Wirtschaft hinwiesen. Weiters hielt der Leiter des Statistischen Amtes zweimal über den Rundfunk
Innsbruck aufklärende Vorträge über die allgemeine Bedeutung der Volkszählung und die Be sonderheiten bei der Ausfüllung der Zählpapiere.
Wenige Tage vor dem 1. Juni 1951 wurden den Hauseigentümern die Zählpapiere zugestellt, die wie der die Haushaltungsbogen ihren Hauptmietern wei terzugeben hatten. Ab dem 7. Juni
begann die Einholung der Zählpapiere, die im allgemeinen bis 14. Juni abgeschlossen war; nur in einzelnen Fällen, be sonders von größeren Hausverwaltungen, sind die Zählbogen nach häufiger
Betreibung später eingeliefert worden. Im großen und ganzen kann gesagt wer den, daß die Bevolkerung Innsbrucks die Arbeit, die mit der Ausfüllung der Zählpapiere verbunden war, willig und
ordentlich auf sich genommen hat. Selbst verständlich waren in sehr vielen Fällen Ergänzungen in den Haushaltungsbogen und Erhebungsbogen vorzunehmen. Die Mängel waren zum Teil auf
mißverständliche Auslegungen der gestellten Fragen, zum Teil auf gleichgültige Ausfüllung oder Nicht ausfüllung zurückzuführen. In wenigen Fällen reich ten Strafandrohungen hin, um den Erfolg
zu sichern, Strafen konnten vermieden werden. Das Amt ist sich bewußt, daß besonders in den Erhebungs bogen über die Gebäude oft unrichtige Angaben ent halten sind, die auf Unkenntnis
oder Gleichgültigkeit oder auch Besorgnis vor allfälligen behordlichen Maßnahmen zu buchen sind, das letztere trotz Belehrung über den ausschließlichen statistischen Zweck der
Fragestellungen. Insbesonders erregten die Fra