Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1951

/ Nr.4

- S.10

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Seite 10

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

(2) Jeder Martlbeschicker kann mi )1iahmeu der
Betriebsordnung für den Verlauf seiner Ware und
für Hilfsarbeiten falliveise oder ständig eigenem Per
sonal beschäftigen.
Bcrkanfsbedingungeu.
§8.
Die A r t der Bezahlung desK"aufpreifes unterliegt
feiner amtlichen Negelnng, doch Nürd anf Wnnsch des
Verkäufers das Inkasso des Kaiifbetrages dnrch die
Zahlstelle >des städtischelr Schlacht nnd Viehhofes zu
den ortsüblichen Bedingungen durchgeführt.

Nnmmcr 4

l^inhebnng der städtischen
Die Vovschreibniig und Einhebnng, b;w, Verrechnung sämtlicher mit der Inanspruchnahme des städt.
Fleischgrosmiarttes verbnndenen städtischen (^ebiihren
iiiid Abgaben erfolgt dnrch die Zahlstelle des städt."
Schlacht nnd Viehhofes. Die jeweils vom (^emeiude
rate festgesetzteu (Gebühren nnd Abgaben sind an
Markttagen an deutlich sichtbarer stelle öffentlich aufschlagen.
Strafbestimmnngen.
§ 11.

Preisfestsetzung nnd Marktbericht.
§ 9.
(1) Soweit nicht für die Preisbildung gesetzliche Be
ftinnnungen maßgebend sind, bleibt die Festsetzung
des Kaufpreises der freien Vereinbarung zwischen Ver
känfer und Käufer überlassen. Jede Verabrednng, die
geeignet ist, den. tatsächlichen Verkaufspreis zn ver
schleiern, ist verboten und als Übertretung dieser
Marktordnung strafbar.
(2) Die anf dein ^leischgroszmartt erzielten Verkaufspreise werden von der Zahlstelle des städtischen
Schlacht nnd Viehhofes erhoben und in dein über
jeden Markt Heransgegebenen amtlichen Marktbericht
anf der Knndmm"lmngstafel der ^leischgroßmarkthalle
veröffentlicht.

ilbertretiingen dieser Meischmarktorduung werden,
sofernc die Tat >ncht nnter das Strafgesetz oder aiidere
Gesetze fällt, anf Grund des H l5i des Ttadtrechtes der
Landcshanpt"stadt Innsbruck voiii "2. I n n i l".»U»,
L G V l . Nr. jN, niit Geldstrafen bis zn l<»<»<) Schillilig,
illi sfalle der Uiieiiibriiiglichleit iiiit Arrest bis ;n zivei
Wocheii geahndet.
Inkrafttreten der ^leischmartlordnnng.
^ 12.
Diese ^leischmarktordnnng lourde vom Gemeinde
rate der Landeshanptstadt Iiiiisbrilck ani l l . April
lüiil, beschlosseii lind tritt au: l . "IUai >!»5>l iu Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fleischmart"lorduuug
außer Kraft.

Stadtwerke Innsbruck
Elektrizitätswerk Gaswerk Wasserwerk Gärtnerei Nordkettenbahn
Innsbrurker Hotel A.-W.

Verleger, Eigeutmner u. Herausgeber: Die^tadtgeincinde ^nii^bruck. Vernntw, ^
Nathans, Zimmer Nr. ^»0, — Anzeigeiwerwattling: Äniloncen-E^pedition „Novüa
Druck: Felizian "-.Uauch, Innsbruck.

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