Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1951

/ Nr.4

- S.6

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Amtsblatt dcv ^andcobanptstadt

Seite 6

seuche unter den Tieren oder uon Erscheinungen, welche den
Verdacht eines Seuchenausbruches erregen, in Ausübung
ihres Berufes Kenntnis erlangen. Die Tierärzte haben die
Anzeige an die V e z i r k s u e r w a I t u n g s b e h ö r d e
und
an
den
G e m e i n d e v o r st e h e r Zu mach e n.
Die Anzeige muß nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich, unvermeilt bzw. zoitgerecht, das ist selbstuerständ«
lich am g l e i c h e n Tage, an welchem die ersten typischen
Krankheitserscheinungen mahrgenommen wurden, erstattet
werden" ist dies aus einem unvermeidbaren Grunde nicht
möglich, so muß die Anzeige a m n ä c h s t e n T a g e e h e stens
erstattet werden. Der Grund dieser unvermeidlichen
Verzögerung in der Erstattung der Seuchenanzeige ist oom
Amtstierarzte im clrhebungsprotokolle festzuhalten.
Die Belehrung über die ansteckende Schweinelähmung enthält, gleich wie die Belehrung über alle anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen, in gemeinverständlicher Ausführlichkeit alle am lebenden Tiere wahrnehmbaren krankhaften
Erscheinungen, a l s o auch d i e A n f a n g s e r s c h e i n u n g e n , die aber sehr vielen, auch nichtanzeigepflichtigen
Krankheiten gemein sind. Kür den Tierbesiher besteht der
Verdacht auf ansteckende Schweinelähmung erst dann, wenn
schon Xähmungserscheinungen bei einem Schweine zu bemerken sind" in diesem §alle muß er ohne jeden nicht nötigen
Aufschub die vorgeschriebene Anzeige erstatten, um nicht

^

den Anspruch auf eine staatliche Entschädigung wegen eines
solchen Versäumnisses zu verlieren.
Als Lähmungserscheinungen sind, abgesehen voi, den in der
Durchführungsverordnung BGB!. Nr, ^00 1949 zur Tier»
seuchcngesetznouello 1949 lVelehruug über die LrscheinuN"
gen der ansteckenden Schmeinelähmungj als „in der ßolge"
austretend angeführten Krankheitserscheiuungen, insbesondere anzusehen! Schwäche lSchmankenj der Rachhand"
Nachschleifen der Rachhand oder einzelner Gliedmaßen- An«
vermögen, die Gliedmaßen zu belasten oder in natürlicher
Weife zu bewegen bzw. zu gebrauchen. Unvermögen aufzustehen- völlige Bewegungslosigkeit.
Wenn beispielsweise am ersten Krankheitstage nur ßreftunlust bzw. unbestimmte Erscheinungen und am zweiten
Tags als weitere Erscheinungen Lähmungen der beschriebenen Art wahrnehmbar sind, besteht am zweiten Tage die
Verpflichtung zur zeitgerechten, d. i. unverzüglichen bzw.
unuerweilteu Anzeige, die unter den Voraussetzungen des
zweiten Absatzes dieses Erlasses noch am nächsten Tage vorgenommen werden kann.
Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über die
Anzeigeuerpflichtung der Tierbefitzer u n d der Tierärzte
wird wesentlich dazu beitragen, daß Berufung gegen Entschädigungsbescheide des Landeshauptmannes und damit"
verbundene Verzögerungen in der Überweisung der Entschädigungsbeträge unterbleiben.

Vom Amte der Landesregierung!
gez. D r . W e b e r

Stadtmagistrat Innsbruck.
Abt, !X,
ZI. «X — 571/1950

Innsbruck, 2, April 1951.

Umlegung der Kosten der Karoffelkäferbekämpfung 1950
Gemäß 8 ? Abs. 2 des pflanzenschuhgesetzes, LGBl. Rr.
18 vom 17. Dezember 1948, wurden die vom Kartoffelkäfer
befallenen Kartoffelfelder im Stadtgebiet Innsbruck gespritzt,
hierdurch entstanden an Kosten 3 4488.42 (3 2015.- für
chem. Spriihmittel, 8 2472.42 an Arbeitslöhnen). Diese Kosten wurden uon der Stadtgemeinde vorschußweise aufgebracht.
Da diese Bekämpfun,gsmaßnahmen im Interesse sämtlicher

Kartoffelbauern lagen, beschloß der Stadtrat, diese liosten
gem. 8 8 Abs. 2 vorgenannten Gesetzes auf die gesamte
KartofZelankauZläche von 65 Ka 89 a umzulegen, f o d a f i je
a mit 8 - . 6 9 belastet wird. Die Vorschreibungen werden
auf Grund der Meldungen der Aodenbenutzungserhebung
uom Juni 1950 durchgeführt, die Anbauflächen bis einschließlich 2 a wegen Geringfügigkeit ausgeschieden, deren
anteilige Kosten uon der Stadtgemcinde getragen.

Der Bürgermeister:
I n Vertretung:
Hans § I ö c k i n g e r
1. Vizebürgermoister

Innsbruck, eine Nlumenstadt
„Der Frühling kommt, lau aus,
o Menschenherz! Bring Blumen,
Blumen für die Menschenkinder!
Blumen, Blumen!"
Wiederum kommt die Zeit, in der dir Zinnien in,
Freien eine Zierde bilden nnd beitragen zum sinn
vollen Hänscrschmnck. Ls ergeht an alle Bewohner
von Innsbruck der Nufi Schmücket anch Heuer die
Fenster und Ballone mit Blumen, aber in noch um

fangreicherem Maße als im Vorjahr! I h r zeigt da
dnrch, daß das Schmücken der Hänser in der Landeshauptstadt ;nr allgemeinen (Gewohnheit, ja besser
noch, zu einercharakteristischentirolischen Sitte ge^
worden ist.
Ist ein Gang durch misere tranien Straßen und
Plätze nicht etwas Erhebendes und kommt dabei nicht
so recht die innere Gesinnung der Inusbrucker Bevöllernng znr Geltnng, wenn von überall hernnter in