Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.7

- S.13

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.13

Amtsblatt Nr. 8

stellenausschreibung!
Beim Stadtmagistrate Innsbruck wird für den amtsärztlichen und den schulärztlichen Dienst ein Anwärter
auf die Stelle eines Beamten der 8. Verwendungsgruppe aufgenommen. Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches; die Vefoldung richtet sich nach den
Bestimmungen des Gehaltsgesetzes.
Die allgemeinen Erfordernisse für die Aufnahme sind
österreichische Vundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit, vollkommene Unbescholtenheit, ein Lebensalter von nicht mehr als 30 Jahren, körperliche und geistige Eignung. I m besonderen wird die Vollendung der
medizinischen Studien, eine klinische Ausbildung von
mindestens 2 Jahren und die erfolgreiche Ablegung der
Physikatsprüfung für den amtsärztlichen Dienst verlangt. Bewerber, die die Physikatsprüfung noch nicht
abgelegt haben, müssen sie innerhalb von 2 Jahren nach
der Aufnahme als Beamtenanwärter ablegen. Nach
dem Gemeinderatsbeschlusse vom 20. Oktober 1931 beträgt die Anwärterzeit 3 Jahre. Während dieser Zeit
darf der Anwärter keine Privatpraxis ausüben.
Die mit einem 1-8-Stemvel versehenen, ordnungsmäßig belegten Gesuche (Nachweis der österr. Vundesbürgerschaft, Leumundszeugnis, Geburtsschein, amtsärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung. Studienzeugnisse, Verwendungszeugnisse) sind bis längstens
Mttwoch, 31. Juli 1935, an die Magsistratsdirektion
Innsbruck einzureichen. Den Gesuchen ist eine kurze
Darstellung des Lebenslaufes anzuschließen. Bewerber,
die in Innsbruck heimatberechtigt sind, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug.

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Der Regierungskommissär: Franz Fischer.

Kunömachung!
Der Rachöruck von Aufsätzen, Berichten oöer nur von
Teilen öerftlben sowie öie Wieöergabe von Daten unö
Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Mitteilungen öes Staötphgsitates
Stand der Infektionskrankheiten im Juni 1935
Scharlach: 5 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Diphtherie: 7 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Typhus: 2 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.
Zahl der Geborenen im Juni 1935
Gesamtzahl: 48, davon 4 Totgeburten, 28 männlich,
davon 2 Totgeburten, 20 weiblich, davon 2 Totgeburten.
Todesfälle im Juni 1935
Gesamtzahl:
davon auswärts:

75
27
48 (21 männlich, 27 weiblich).

Auf Grund des § 45 des Stratzenpolizeigesetzes
vom 2ß. Mai 1930, L.-G.- und Verordnungsblatt
1933 wird Folgendes kundgemacht:
1. Lastkraftwagen, Personenkraftwagen bis zu
6 Sitzen und Krafträder dürfen die Höttinger
Gasfe befahren.
2. Für Krafträder ist jedoch die Höttinger Gafse
in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr früh gesperrt.
3. Die Höttinger Gasse ist für den Radfahroerkehr gesperrt.
Hiedurch treten frühere Anordnungen außer
Kraft. Uebertretungen diefer Anordnung werden
nach § 59 des Stratzenvolizeigefetzes bestraft.
Diese Anordnungen treten mit dem Tage der
Kundmachung in Kraft.
I n n s b r u c k , am 25. Juni 1935.
Der Regierungskommissär: Franz F i s c h e r eh.