Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1935

/ Nr.7

- S.11

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.11

A«kbl»UNl.8
Es zahlten im
das volle Schulgeld (40 8)
«/4 des vollen Schulgeldes (30 8)
V2 des vollen Schulgeldes (20 8)
V4 des vollen Schulgeldes (10 8)
V» des vollen Schulgeldes (5 8)
ganz befreit waren
Zusammen

I. Halbiahr
133
8
37
103
87
26
394

2. Halbjahr
140
6
43
98
83
23
393

gen in die erste und höhere Klassen, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen statt.
5. Am 19. September, um 8 Uhr, ist das Heiliggeistamt für
die katholischen Schülerinnen, hierauf versammeln sich alle Schülerinnen in ihren Klassen zur Entgegennahme der Weisungen
und des Stundenplanes.
6. Der regelmäßige Unterricht beginnt am 20. September.

13. Aufnahmsbedingungen:
Die Aufnahmsbedingungen in die erste und alle höheren Klassen des Stadt. Mädchen-Realgymnasiums in Innsbruck sind die
L j Spenden für die Winterhilfe:
gleichen wie an Bundes-Mittelschulen.
Zufolge Erlasses des Bundesministeriums für Unterricht vom u) I n d i e erste K l a s s e :
14. November 1934, ZI. 35.031 (Verordnungsblatt vom 1. DeDer Nachweis über die Beendigung der vierten Klasse der
zember 1934, Stück X X I , Nr. 2) und des Erlasses des Landes- Volksschule.
Die Ablegung einer Aufnahmsprüfung. Dieselbe beschulrates für Tirol vom 22. November 1934, Zl. 2718/5 (Amtsblatt für das Unterrichtswefen in Tirol, Stück I X von 193^, steht aus: Einem freien Aufsatze, einer Nacherzählung oder BildNr. 63) wurde auch Heuer die Veranstaltung von Geldsammlungen beschreibung: ferner aus einer Rechenarbeit mit vier angewandten
in den Schulen zum Zwecke der Winterhilfe angeordnet, und Rechenaufgaben mit ganzen Zahlen aus den vier Grundrechnungszwar viermal in der Zeit vom 1. Dezember 1934 bis Ende März arten. Bei der Beurteilung der schriftlichen Arbeiten ist auf die
Beherrschung der Rechtschreibung im Ausmaße der bezüglichen
1935.
Volksschullehrpläne besonders zu achten.
Die eingelaufenen Beträge kamen ausschließlich dem HilfsBei der mündlichen Prüfung sind sowohl Denk- als Kenntniskomitee für das Bundesland Tirol zugute.
fragen zu stellen, insbesondere ist bei der Prüfung im Deutschen
Die in allen Klaffen für das „Winterhilfswerk" vorgenommenen an der Hand der Zergliederung des einfachen Satzes auch festzuGeldsammlungen ergaben:
stellen, ob der Aufnahmswerber die wichtigsten Wortarten zu unterscheiden, sie zu biegen, abzuwandeln und zu steigern vermag.
1. Klasse
5» 35.44
Bei der Prüfung im Rechnen ist auch eine gewisse Sicherheit und

, 41.95
Geläufigkeit im mechanischen Rechnen zu verlangen.
2b
. 27.—
Empfehlenswert ist das Büchlein: „Neue Schule der Vorberei. 21.68

tung zur Aufnahmsprüfung für alle Arten der österreichischen
3d
. 29.58
Mittelschulen", versaht von E. Eh. Weiß. Verlag von M. Perles,

. 17.80
Wien, 1. Bez., Seilergasse 4.
4K
. 32.37
5.
. 25.50
An Dokumenten sind vorzulegen (gelegentlich der Anmeldung):
, 23.29
6.
Der Tauf- oder Geburtsschein (nicht Extrakt).
.
36.40
7.
Der Heimatschein.
8.
, 22.73
Die Leitung der Volksschule hat der Direktion eine SchülerbeZusammen:
8 313.74
schreibung zu übersenden, um welche sich die Eltern selbst zu bemühen haben.
Die Direktion spricht allen Spenderinnen und Sammlerinnen
b) I n h ö h e r e K l a s s e n :
den gebührenden Dank aus.
Das entsprechende Alter.
Der Nachweis der Kenntnisse der vorhergehenden Klassen einer
11. Statistik der Schülerinnen.
gleichartigen Anstalt durch ein mit der Abgangsklausel versehenes
Ergebnis zu Ende 1934/35.
Abgangszeugnis oder durch eine Aufnahmsprüfung aus den nicht
gleichartigen Gegenständen.
1 2 2 2o 3 2 3b 4 g 4b 5
6 ? 8 Ius.
Vorlage des Tauf- oder Geburtsscheines, des Heimatscheines, des
Abgangszeugnisses.
Vorzügl. geeignet
Schülerinnen des ersten Klassenzuges der Hauptschule, deren
4 10 13l 10 12 1312
(reif mit Auszeichnung) 18 15 19l 9 11 10
Iahreszeugnis einen mindestens guten Gesamterfolg nachweist (ein
guter Gesamterfolg ist dann gegeben, wenn das Iahreszeugnis in
20 19 15 19 15 16l 26 19 22 21 13 205l
geeignet (reif)
allen verbindlichen Gegenständen mindestens die Note „gut" aufbewilligte Wiederweist: nur in den Gegenständen Z, Schr, Ha, Ges und Kü kann
holungsprüfungen 1 2 1 2 5 4 2 1 5 3
26
eine genügende Leistung durch ein „sehr gut" in einem anderen
verbindlichen Gegenstande ausgeglichen werden) und die auch den
bewilligte Nachfremdsprachlichen Unterricht mit Erfolg besucht haben, können in
1 1 —
3 1 —
2 1 13
3 1
tragsprüfungen
die nächsthöhere Klasse der Mittelschule, an der die gleiche Fremd1
1
1
1
1
2
1 13

4 1 —
nicht geeignet
sprache (Französisch) gelehrt wird, ohne Aufnahmsprüfung übertreten. Dies gilt auch für Schülerinnen solcher Hauptschulen, die
3883
42
l
27
36
37
3
N
41
33 3?
Zusammen
36i 35 33
nicht in zwei Klassenzügen geführt werden, wenn sie von der
Lehrerkonferenz als besonders leistungsfähig bezeichnet werden.
I m Schuljahre 1935-36 ist für jeden Fall bei der Aufnahme in
12. Kundmachung für den Beginn des Schuljahres 1935-36
die 2. Klasse der Mittelschule eine Aufnahmsprüfung aus dem
Lehrstoff der Fremdsprache abzulegen.
1. Das Schuljahr beginnt mit dem 16. September 1935.
2. Neuaufzunehmende Schülerinnen können in der Zeit vom
14. Schulgeld, Aufnahmstazen und Beiträge für die Echul8. bis 13. Juli und vom 10. bis 14. September täglich, während
der Ferien jeden Mittwoch unter Vorweisung der vorgeschriebeerfordernisfe:
nen Belege (Tauf- oder Geburtsschein, Heimatschein und letztes
Die Aufnahmstaxe beträgt für alle neu aufgenommenen SchüZeugnis) zwischen 10 und 12 Uhr in der Direktionskanzlei angelerinnen 4 8. Das Schuldgeld beträgt halbjährig 40 8, der Lehrmeldet werden.
mittelbeitrag, der Veitrag für die körperliche Erziehung und der
3. Die Einschreibung der Etammschülerinnen erfolgt am 16. Sep- Beitrag für die Schulerfordernisse Zusammen 16 8. Diese Beiträge
tember von 9 bis 11 Uhr. Näheres am schwarzen Brett.
erhöhen sich für Ausländer bis zum dreifachen Betrag, doch kann
4. 17. und 18. September, 8 Uhr, finden die Aufnahmsprüfun- über Ansuchen die Gleichstellung mit den inländischen Schülerin-