Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.11

- S.33

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Kindergeld ab 1. Jänner
Mit 1. Jänner 2002 löst das
„Kinderbetreuungsgeld" die
bisher geltende Karenzgeldregelung ab. Zeitgleich treten
auch arbeits- und sozialrechtliche Änderungen in Kraft, die
Mütter (Familien), die derzeit in
Karenz sind, gleichermaßen betreffen wie jene Frauen (Familien), bei denen sich bereits
Nachwuchs angekündigt hat.
Zum monatlichen Kindergeld
in Höhe von 6000 S bzw. einem möglichen Zuschuss darf
künftig dazuverdient werden,
wobei
Zuverdienst-Höchstgrenzen penibel einzuhalten
sind. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Kündigungsschutz
zu widmen, der generell mit 24
Monaten begrenzt ist, auch bei
Teilung der Karenzzeit.
Bestehende Karenzgeldansprüche werden ab 1.1.2002

ebenfalls vom Kindergeld abgelöst (Stichtag: Geburtstermine ab 1. Juli 2000). Diese
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Frauen (Familien) mit Karenzgeldanspruch in Kraft, in allen
anderen Fällen (z. B. Studentinnen) wird Kindergeld erst ab
Geburtstermin 1.1.2002 ausbezahlt.
„Um sowohl den Anspruch
auf Kindergeld als auch den
Kündigungsschutz (beider Elternteile) in vollem Ausmaß zu
sichern, sollte auf umfassende
Information bzw. individuelle
Beratung nicht verzichtet werden", rät die Juristin Dr. Gabriele Ebner vom „Zentrum Frauen im Brennpunkt" und weist
darauf hin, dass für betroffene
Frauen (Familien) eine Vielzahl
von Beratungseinrichtungen zur
Verfügung stehen.

Was ist zu beachten?
Hier e i n i g e „ E c k d a t e n " und
„ H i n w e i s e " , d i e bei der Planung d e r K a r e n z z e i t behilfl i c h s e i n k ö n n e n u n d aufz e i g e n m ö c h t e n , w a r u m auf
individuelle Beratung auf
k e i n e n Fall v e r z i c h t e t werden s o l l t e .
Kinderbetreuungsgeld: 6000
S pro Monat für 30 bzw. 36 Monate (Karenz beider Elternteile);
Antragstellung (ab Geburt) bei
der zuständigen Krankenkasse.
Zuverdienst: max. 200.000 S
brutto/Jahr (etwa 15.600 S brutto/Monat). Kindergeld wird pro
Familie ausbezahlt, nicht pro
Kind. Die Dauer des Bezuges
richtet sich jeweils nach dem
Geburtstermin des jüngsten
Kindes (30 bzw. 36 Monate).
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld: für Alleinerzieherinnen bzw. Familien mit geringem
Einkommen möglich; Antragstellung bei der zuständigen
Krankenkasse; Zuverdienst:
max. bis zur Geringfügigkeit (ca.
4200 S brutto/Monat).
Karenzzeit: Vor Ende der
Schutzfrist (8 b/w. 12 Wochen
nach der Geburt) muss die Mutter dem Arbeitgeber „Beginn
und Dauer" des Karenzurlaubes
bekannt geben. Karenz für den
zweiten Elternteil muss spätes-

tens drei Monate vor Karenzantritt dem Arbeitgeber bekannt
gegeben werden. (Achtung:
Nicht früher als vier Monate siehe Kündigungsschutz!)
Kündigungsschutz: Gilt nur
24 Monate (ab Geburt des Kindes), unabhängig davon, ob
bzw. wie die Karenzzeit zwischen den Eltern geteilt wird.
Achtung: Der Kündigungsschutz für den zweiten Elternteil
ist nur im Zeitraum von vier Monaten vor Karenzantritt und
während der Karenzzeit gewährleistet!
Teilzeitkarenz: birgt z. B. die
Gefahr, den Kündigungsschutz
vorzeitig zu verlieren, wenn das
Beschäftigungsverhältnis
durchgehend mehr als 13 Wochen pro Kalenderjahr (aliguote
Berechnung) umfasst.
Verzicht auf Kinderbetreuum |:;gclcl

Ist a b s e h b a i , d a s s

die Jahreszuverdienstgrenze
überschritten wird (auch minimal), kann jederzeit ein Verzicht
auf Kinderbetreuungsgeld an(jciiH"ldcl w i " i d i ",, (ein Monat im

Vorhinein).
Überschreitung der Zuverdienstgrenze: Kindergeldbezug
bzw. Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld muss rückerstattet werden! (BS)

I n f o r m a t i o n e n zur K i n d e r b e t r e u u n g
Den richtigen Betreuungsplatz für das eigene Kind zu finden, gestaltet sich des öfteren schwierig, viele Fragen sind zu klären: „ Wie
sind die Öffnungszeiten ? ", „ Gibt es Mittagstisch ? " und vieles mehr.
Diese und andere Informationen sind in den neuen „Kinderbetreuungs-Broschüren" enthalten, die von Frauen im Brennpunkt
kostenlos an Eltern und Familien abgegeben werden. Die Broschüren sind für folgende Regionen erhältlich:
Innsbruck-Stadt,
Innsbruck-Land Ost/Süd/West sowie die Bezirke Schwaz und Reutte. Anforderungen bei Frauen im Brennpunkt, Stainerstraße 2/3,
oder unter Tel. 58 76 08.
(Foto: Bilderbox)

Frauen helfen Frauen: Neue Öffnungszeiten
Das Frauenberatungszentrum „Frauen helfen Frauen" bietet
kostenlose Rechtsberatungen sowie allgemeine Beratungen ab
sofort jeweils Montag bis Donnerstag durchgehend von 9 bis
16 Uhr an. Damit wird das Angebot auch für berufstätige Frauen und Schülerinnen leichter zugänglich. Beratungen auf
Wunsch auch anonym. „Frauen helfen Frauen", Museumstraße
10, Tel. 58 09 77.

JS

frauen im
brennpunkt
Innsbruck Schwaz Reutte
Tagesmütter Kindergruppen

Frauenberatung

6020 Innsbruck • Stainerstr. 2/III
tel 0512 587608 • fax 0512 587608-19
Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr + nach Vereinbarung
office " fih .,! • www.tib.at

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