Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.9

- S.11

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Alpenkonvention: Ein langer
Weg zum Schutz der Alpen
Die Idee zur Erarbeitung einer völkerrechtlich verbindlichen Konvention zum
Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes geht schon auf
die fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA mit Sitz in Liechtenstein und ca. 100 Mitgliedsvereinen aus allen Alpenstaaten hat im Laufe der folgenden Jahrzehnte
immer wieder auf eine Realisierung gedrängt.
Im Jahre 1988 forderte schließlich
das Europäische Parlament auf Initiative der Europäischen Volkspartei die
Europäische Kommission zur Ausarbeitung der Konvention auf. Die Anfangsinitiativen und die inhaltliche Bearbeitung wurden schließlich von der
Bundesrepublik Deutschland und der
bayerischen Staatsregierung besorgt.
So fand auch die 1. Alpenkonferenz in
Berchtesgaden (Deutschland) statt.
Bei diesen Alpenkonferenzen, an denen die Umweltminister der jeweiligen
Alpenstaaten und die EU als Vertragsparteien vertreten sind, werden die alpenpolitischen Weichen gestellt.
Bereits anlässlich der 2. Alpenkonferenz der Umweltminister im Jahre
1991 in Salzburg konnte die Rahmenkonvention mit den wichtigen Zielsetzungen der Zukunft und den organisa-

torischen Regelmechanismen unterzeichnet werden. Im März 1995 trat die
Rahmenkonvention in Kraft; Italien trat
der Konvention als letzte Vertragspartei im Jahre 1999 bei.

Acht Protokolle
In der Zwischenzeit wurden im Auftrag der Alpenkonferenz die Inhalte der
sogenannten detaillierten Durchführungsprotokolle ausgearbeitet. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt liegen acht
Protokolle vor: Berglandwirtschaft,
Bergwald, Bodenschutz, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege,
Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Tourismus, Verkehr. Am
längsten dauerten die Verhandlungen
für das Verkehrsprotokoll (1991-2000).
Seine Unterzeichnung anlässlich der 6.
Alpenkonferenz der Umweltminister am

31. Oktober 2000 in Luzern durch den
österreichischen Umweltminister Mag.
Wilhelm Molterer eröffnet jetzt endlich
die Chance für die nationale Umsetzung der Inhalte zum Wohle der Bevölkerung des Alpenraumes.
Derzeit wird innerösterreichisch der
Handlungsbedarf im Bereich der Bundes- und Landesgesetzgebungen erhoben. Zu Beginn des „Internationalen Jahres der Berge 2002" soll der Nationalrat die Protokolle beschließen.
In Österreich werden die Alpenkonventionsbelange im „Österreichischen
Nationalen Komitee für die Alpenkonvention" unter Federführung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft koordiniert. Mitglieder dieses
Gremiums sind die berührten Ministerien, die Länder, Sozialpartner und Alpen-NGOs.
Weitere Auskünfte und Unterlagen über die Alpenkonvention:
raumplan ung.natu rschutz@alpenverein.at; OeAV-Fachabteilung Raumplanung/ Naturschutz,
Telefon: 59 5 47-27.

Alpenkonvention: Bewerbungsverfahren erö
Mit Schreiben vom 19. Juli an
Herrn Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer hat das Vorsitzland
Italien das Bewerbungsverfahren
für den Sitz des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention
eingeleitet.
In der Folge wurde seitens der Stadt
Innsbruck am 31. Juli die umfangreiche Fragebogenbeantwortung der
Kandidatur Innsbrucks an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Bewerbung Ständiges Sekretariat", Mag.
Ewald Galle, vom Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft übermittelt, Dabei ging es in erster Linie um Angaben
zum Standort Innsbruck, eine Liste der
in der Region ansässigen internationalen Organisationen, NGOs, Konsula-

te, Schulen, Universitäten, Forschungsanstalten usw. Breiten Raum
nehmen die Angaben zur Erreichbarkeit der Landeshauptstadt Innsbruck,
die Beschreibung des Wohnungsmarktes und der Hotelinfrastruktur ein.
Es folgen detaillierte Angaben zu der
von Innsbruck als Sitz für das Ständige Sekretariat angebotenen Lokalität
des Goldenen Dachls und über die Tagungsmöglichkeiten sowie die Kongressinfrastruktur. Ergänzt werden die
Ausführungen über Aktivitäten der Landeshauptstadt Innsbruck im eigenen
Wirkungsbereich zur Durchführung der
einzelnen Ausführungsprotokolle der
Alpenkonvention. Die Expertise über
den Bereich der Privilegien und Immunitäten der im Alpenkonventionssekretariat tätigen Diplomaten wird vom Bun

I N N S B R U C K INFORMIERT - S E P T E M B E R 2001

desministerium für auswärtige Angelegenheiten beigesteuert.
Der genaue Fahrplan für die nächsten Schritte des Auswahlverfahrens der
Bewerberstädte wird anlässlich der 19.
Sitzung des Ständigen Ausschusses
der Alpenkonvention am 6./7. September 2001 in der italienischen Alpenstadt
Aosta festgelegt. Dort werden die hohen Beamten-Delegationen der Vertragsparteien sowie die Beobachterinnen über Bewerbungsfristen, Präsentationsmodatitäten usw. beraten.
Parallel zur offiziellen Bewerbung der
Landeshauptstadt Innsbruck um den
Sitz des Ständigen Sekretariats wird
an einem alpenkonventionsbezogenen
Veranstaltungsprogramm für das „Internationale Jahr der Berge 2002" gearbeitet.
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