Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.8

- S.23

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2001_Innsbruck_informiert_08
Ausgaben dieses Jahres – 2001
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Innsbrucker Gemeinderat hat in seiner Sitzung
am 21. Juni bzw. am 19. Juli 2001 die Auflage der Entwürfe folgender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen.
Die Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer Darstellung und

Legende, sind während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, innerhalb
der unten angegebenen Fristen
einsehbar. Darüber hinaus können weitere Informationen zu den
aufgelegten Entwürfen während
der Parteienverkehrszeit von 8 bis

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA-F17, Höttinger Au, Bereich der
Gpn. 373,1598/1,1598/2,1596,3741 /3,
KG Hötting (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F1,
ZNr. 2884). Um eine Neunutzung des ehemaligen Linser-Areals zu ermöglichen, wird
die Widmung „Mischgebiet, nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen zulässig"
festgelegt.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. SM-F7, Wilten, Sieglanger - Mentlberg, Bereich zwischen Klosterangerstraße und Völser Straße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.
SM-F1, ZNr. 2860)
Im Vorfeld zur Realisierung für das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Wohnbauprojekt sind geringfügige Widmungskorrekturen notwendig.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SMB10, Wilten, Sieglanger - Mentlberg,
Bereich zwischen Klosterangerstraße
5 und 17 (gem. § 56 Abs. 3 TROG). Um
die Realisierung des aus einem Wettbewerb
hervorgegangenen Wohnbauprojektes zu
ermöglichen, wird ein Bebauungsplan mit
besonderer Bauweise erstellt.

10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde
einen Wohnsitz haben, und
Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen
Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellung-

nahme zu den Entwürfen abzugeben.
Die Fristen für die Planeinsicht
und die Abgabe einer Stellungnahme sind vom 31. Juli bis 11.
September 2001. Die gesetzliche Frist wurde aufgrund der Urlaubszeit um zwei Wochen verlängert.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. WI-F9, Wilten, Bereich Mandels- Nr. AM-F27, Amras, Bereich nördliche
bergerstraße, Egger-Lienz-Straße, Ferdinand-Kogler-Straße und westliÖBB und Innrain (als Änderung des che Andechsstraße bis Grabenweg
Flächenwidmungs- und Wirtschafts- (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753 und des Änderungspla- planes Nr. AM-F1, ZNr. 2912 ). Im Hinnes Nr. 93/f, ZNr. 2092) und Entwurf blick auf eine geordnete Entwicklung des
des Bebauungsplanes Nr. WI-B7, Wil- Grüngürtels Amras/Pradl wird für den südten, Bereich Mandelsbergerstraße, Eg- lichen 1. Abschnitt der Flächenwidmungsger-Lienz-Straße, ÖBB und Innrain plan vorgelegt. Dabei ist entlang der An(gem. § 56 Abs. 3 TROG). Um Rechtsi- dechsstraße eine gemischte Büro-, Geschäftscherheit im Sinne des TROG zu schaffen, und Wohnbebauung sowie im Bereich der
wird der Flächenwidmungs- und Bebau- Dr.-Ferdinand-Kogler-Straße eine Hotel- und
ungsplan für das gesamte Straßengeviert Geschäftsnutzung vorgesehen. Westlich anneu bearbeitet, wobei gleichzeitig die ge- grenzend entsteht ein öffentlicher Grünzug.
plante Erweiterung der Berufsschule ermöglicht wird.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. INB9, Innsbruck - Innenstadt, Bereich
Herzog-Siegmund-Ufer 7 (gem. §56
Abs. 3 TROG). Für den geplanten Neubau
des seit langem leer stehenden Gebäudes
Herzog-Siegmund-Ufer 7 werden entspreEntwurf des Flächenwidmungsplanes chende bebauungsplanmäßige BestimmunNr. 8o/jp, Arzl - Olympisches Dorf, Be- gen fixiert.
reich zwischen An-der-Lan-Straße, Eisensteckenweg und Kajetan-Sweth- Weiterer Entwurf:
Straße (als Änderung des Flächen- Entwurf des Flächenwidmungsplanes
widmungsplanes NR. 80/ch, ZNr.2367). Nr. IG-F4, Igls, Bereich Handlhofweg
Um die Errichtung des neuen Stadtteilzen- 63 (als Änderung des Flächenwidtrums im Olympischen Dorf zu ermöglichen, mungsplanes Nr. 80/cf, ZNR. 2414). Für
wird die Flächenwidmung für das aus einem die Errichtung eines landwirtschaftlichen NeWettbewerb hervorgegangene Projekt bengebäudes wird die entsprechende Sonadaptiert.
derflächenwidmung festgesetzt.

INNSBRUCK INFORMIERT - AUGUST 2001

Kajetan-Sweth str.

23