Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.5

- S.32

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2001_Innsbruck_informiert_05
Ausgaben dieses Jahres – 2001
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
DIE STADTPLANUNG INFORMIERT

Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der G e m e i n d e r a t der Landeshauptstadt Innsbruck hat
in seiner Sitzung a m 29. März
2001 die Auflage des Entwurfes f o l g e n d e n F l ä c h e n w i d mungs- und Bebauungsplanes beschlossen:
Dieser Entwurf, bestehend
aus zeichnerischer Darstellung
und Legende, ist während der
Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock innerhalb der unten angegebenen
I i :U MI i mischbar. Darüber hinaus können weitere Informatio-

nen zu dem aufgelegten Entwürfe während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr
eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben,
und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, eine schriftliche
Stellungnahme zu dem Entwurf
abzugeben.
Die Fristen für die Planeinsicht und die Abgabe einer Stellungnahme sind vom 18. April
bis 23. Mai 2001.

Raumordnungsschwerpunkte
Programm 2001-2006
D a s A m t der Tiroler Landesregierung
hat
das
neue
Raumordnungsschwerpunktprogramm
für die k o m m e n d e n fünf
Jahre a u f g e l e g t .
Das ROSP ist eine Förderungsmaßnahme mit der durch Stützung finanzieller Anreize - raumordnerisch erwünschte Entwicklungen im
Sinne des Tiroler Raumordnungsgesetzes initiiert bzw.
unterstützt werden sollen. Die
Förderung erstreckt sich auf
die angeführten zwei Schwerpunktbereiche :
ROSP-Basisprogramm
Bewahrung und umweltgerechte Entwicklung des Erholungsraumes
! rrichtung von energiebezogenen Umweltschutzvorhabt:n

Stärkung der regionalwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Starthilfen für Grundlagenarbeiten
ROSP-Sonderprogramm
Errichtung von Pflegeplätzen
Verbesserung von infrastruk-

turellen Alpinangeboten
Förderungs- und Leistungsempfänger können Privatpersonen, Einzel unternehmen,
Erwerbs-, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Gemeinden und
sonstige öffentlich-rechtliche
Institutionen und Universitätseinrichtungen sein. Die Förderhöhe ist in den speziellen
Förderungsrichtlinien im Einzelnen festgelegt.
Auskünfte und auf Anfrage
Übermittlung Förderungsanträge:
Stadtmagistrat
Innsb r u c k , Referat Wirtschaft
und Tourismus, Herzog-Friedrich-Straße 2 1 , Telefon: 0512
- 5360/1926, Fax 0512 5360/1909, e-mail: wirfschaftsfoerderung@rmagibk.at
Tiroler
Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung,
Wilhelm-GreilStraße 25, Telefon: 0512 508/3200, Fax 051 2 - 508 /
3205, e-mail: Wirtschaft.foerderung@tirol.gv.at, Internet:
www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung.

0

YT

Anton-Melzer-Str

E n t w u r f d e s F l ä c h e n w i d m u n g s p l a n e s Nr. WI-F7, W ü t e n ,
B e r e i c h L e o p o l d s t r a ß e Nr. 66 (als Ä n d e r u n g des F l ä c h e n w i d m u n g s p l a n e s Nr. 8 0 / i j , ZNr. 3382). Im Hinblick auf eine
notwendige Grundzusammenlegung wird wie in den angrenzenden Bereichen die Widmung „Gemischtes Wohngebiet" festgelegt.

Entwurf des Örtlichen
Raumordnungskonzepts
Die Stadtplanung hat nunmehr einen Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzepts
für Innsbruck (ÖROKO) gemäß
Tiroler Raumordnungsgesetz
1997 erarbeitet. Als Verordnung, die dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
vorangestellt wird, ist das
Ö R O K O auf einen Zeitraum
von zehn Jahren ausgerichtet
und bildet die Richtlinie für die
zukünftige Stadtentwicklung.
Es besteht aus einem Plan sowie ergänzenden textlichen
Festlegungen und trifft Aussagen zu wichtigen Themenbereichen wie Bevölkerungs- und
Haushaltsentwicklung, Baulandbedarf und Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Verkehr,
Grün- und Freiflächenentwicklung, Infrastruktur und Ge-

Stadt fördert private Kinderbetreuungseinrichtungen
Auf Antrag von Vi/cbürgermeistonn Hilde Zach wurde im
gemeinderätlichen Schul- und
Kindergartenausschuss einstimmig die Vergabe von Investitionskostensubventionen und
Betriebsbeiträgen an die pri-

XX

vaten Innsbrucker Kinderbetreuungseinrichtungen für das
Jahr 2001 beschlossen.
Allein über 14 Mio. S werden an die Privatkindergärten
als Beitrag der Stadt zum laufenden Betrieb und für vorge-

sehene Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur
ausgegeben. Ebenfalls mit über
2 Mio. S werden die privaten
Kinderkrippen, Kindergruppen
und Spielgruppen für den laufenden Betrieb gefördert.

INNSBRUCK I N I O k l V l I I " R I

meindbedarfseinrichtungen.
Nun wurde das Ergebnis der
Politik vorgestellt, damit nach
Beschluss zur Auflage im MaiGemeinderat die öffentliche
Auflage des ÖROKO-Entwurfs
zwischen Juni und August 2001
erfolgen kann. In diesem Zusammenhang soll noch vor den
Sommerferien eine möglichst
umfassende Information der Öffentlichkeit erfolgen. Personen,
die in Innsbruck ihren Hauptwohnsitz haben, Rechtsträger,
die in Innsbruck eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, sowie Nachbargemeinden
können dann schriftlich Stellungnahmen abgeben. Auch dem
Land Tirol muss der Entwurf zur
Vorbegutachtung
vorgelegt
werden. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen wird
anschließend eine intensive politische Diskussion stattfinden,
wobei die Stellungnahmen, soweit vertretbar, in einen /weiten
Entwurf einfließen werden, der
nochmals aufzulegen sein wird.
Das ÖROKO soll dann so rasch
wie möglich beschlossen werden. „Innsbruck informiert" wird
weiter berichten.

SI ;RVICI;BI IILACÎH - M A I 200