Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.4

- S.5

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Volkszählung und Hauptwohnsitz
Nur Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben,
zählen tatsächlich als Einwohner. Achtung: Stichtag ist der 15. Mai. Wer bis
zu diesem Tag nicht seinen Hauptwohnsitz in Innsbruck angemeldet hat,
scheint offiziell nicht als Innsbrucker auf.
„Wir sind Innsbrucker!" Wie viele werden es sein, die nach der Volkszählung
im Mai 2001 das von sich behaupten
können? Nur 110.000, 120.000 oder

angebet der Stadt kann nur durch die Sicherstellung eines gerechten Anteiles
Innsbrucks an den den Gemeinden zufließenden Abgabenertragsanteilen ge.
halten werden.
Aber was bringt eine Hauptwohnsitzan^
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meldung dem Einzelnen? Eigentlich eine
ganze Menge. Die
Palette reicht von der
Vormerkfähigkeit für
städtische Wohnungen über die Möglichkeit einer Wohnund Mietzinsbeihilfe,
Gebührenbefreiung
bei Telefon, Radio
und Fernsehen, Anliegerparken
für
Ziehen an einem Strang: Bürgermeister Dr. Herwig van Staa und
Rektor Univ.-Prof. Dr. Hans Moser, wenn es um eine VerbessePKW bis zu ermäßigrung der Beziehungen zwischen der Stadt Innsbruck und der Uniten Kindergarten- und
versität und allen Studierenden sowie um die Frage des Haupt(Foto: W. Weger) Hortplätzen, Betreuwohnsitzes Innsbruck geht.
ung und Pflege in den
Seniorenheimen
der
Stadt, ambulanten
gar erfreuliche 130.000? Die Zukunft
Hilfen
und
Sozialtarifen
bei der BenütInnsbrucks hängt davon ab. Je mehr Einzung
öffentlicher
Verkehrsmittel
etc.
wohner mit Hauptwohnsitz in Innsbruck,

t.

um so mehr Finanzmittel bekommt
Innsbruck zugeteilt.

Hauptwohnsitz Innsbruck warum?
Von der Zahl der Einwohner, also der
Hauptwohnsitze, hängt u. a. die im Finanzausgleichsgesetz geregelte Verteilung der Gelder an die Länder, Städte
und Gemeinden ab. Je mehr Hauptwohnsitze, um so mehr Geld fällt für
Innsbruck vom „Steuerkuchen" ab. Je
mehr Geld Innsbruck zur Verfügung hat,
um so besser kann die Stadtgemeinde
ihren Aufgaben als kommunales Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger nachkommen.

Hauptwohnsitz Innsbruck:
Die Vorteile!
Somit ist klar: Von jedem zusätzlichen
Hauptwohnsitz profitiert die Allgemeinheit. Der hohe Standard im Leistungs-

Hauptwohnsitz:
Wo, wann, wie?
Stichtag ist der 15. Mai. Bis zu diesem
Datum muss der Hauptwohnsitz in
Innsbruck angemeldet sein. Nur
dann ist er für die
Volkszählung gültig
und man ist bei der
Einwohnerzahl
Innsbrucks dabei.
Für die Meldung
eines Hauptwohnsitzes ist die Polizei
zuständig. Genauer gesagt das Meldeamt in der Bundespolizeidirektion,
Kaiserjägerstraße,
aber auch jedes
Polizeiwachzimmer.

INNSBRUCK INFORMIERT - APRIL 2001

Achtung: Jeder Österreicher kann in
Österreich nur einen Hauptwohnsitz anmelden.
Wer in Innsbruck seinen Hauptwohnsitz anmelden möchte, kann dies unter
Beibringung des alten Meldezettels in jedem Polizeiwachzimmer oder im Meldeamt (Bundespolizeidirektion) erledigen. Man kann auch einen früheren
Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde als Nebenwohnsitz anmelden.
Dies muss jedoch (noch vor Anmeldung
des Hauptwohnsitzes in Innsbruck) in
der ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde veranlasst werden.
Als Identitätsausweis ist bei Österreichern ein amtlicher Lichtbildausweis, bei
Ausländern ein Reisedokument erforderlich. Hauptwohnsitze im Ausland
können beibehalten werden, dies ist vor
allem für in Innsbruck studierende Studenten aus dem Ausland von Bedeutung. Sie können in ihrem Herkunftsort
den bisherigen Hauptwohnsitz beibehalten und am derzeitigen Studienort
trotzdem einen weiteren Hauptwohnsitz
anmelden.

Was ist mitzubringen?
Ein Lichtbildausweis und - wenn vorhanden - der alte Meldezettel, aus dem
der bisherige Hauptwohnsitz in irgendeiner anderen Gemeinde in Österreich
hervorgeht. Sollte jemand in Innsbruck
überhaupt noch nicht gemeldet sein,
weil er dies bisher vielleicht vergessen
(Fortsetzung auf Seite 6)

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