Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.3

- S.59

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INNSBR

In Würde leben und sterben
Mit Hilfe der ambulanten
Hospizbetreuung kann vielen sterbenskranken Menschen der Wunsch „zu Hause zu sterben" erfüllt werden. Etwa 70 Prozent aller
Betroffenen äußern diesen
Wunsch.
Ergänzend zu diesem ambulanten Angebot steht das
stationäre „Hospiz" für jene
Personen zur Verfügung, bei
denen z. B. besondere medizinische und pflegerische
Maßnahmen eine stationäre
Betreuung erfordern. Eine
vorübergehende Aufnahme
im Hospiz kann auch zur Stabilisation des Patienten und
somit zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen, ehe diese die Grenzen
ihrer Belastbarkeit überschreiten. Regelmäßige Besuchsdienste ehrenamtlicher
Mitarbeiter/innen helfen den
pflegenden
Familienangehörigen, einige Stunden
„Freiraum" für persönliche
Bedürfnisse zu finden und so

Die Tiroler Hospiz-Gemeinschaft, ein Verein der Caritas,
ist seit 1992 im Bereich der Pflege und Betreuung von
Patienten mit unheilbaren Erkrankungen und begrenzter
Lebenserwartung tätig. Wenngleich der/die Betroffene
selbst im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht, ist es auch
erforderlich, den Angehörigen hilfreich zur Seite zu stehen und diese von Sorgen und Ängsten zu entlasten.
neue Energien für die Pflegeund Betreuungstätigkeit zu
schöpfen.
Mit individueller und dem
Bedarf entsprechend flexibler Betreuung, 24-Stunden-Bereitschaftsdienst und
der engen Zusammenarbeit
zwischen ambulanter und
stationärer Betreuung, ermöglicht die Hospiz-Gemeinschaft ihren Patienten,
„möglichst lange daheim zu
bleiben".
Als Aufnahmekriterien für
die Hospiz-Betreuung gelten
auf Grund der großen Nachfrage vordringlich „medizinische und soziale Dringlichkeit". Die Hilfe der HospizGemeinschaft kann jeder Betroffene in Anspruch neh-

men, unabhängig von Wohnort, Religionszugehörigkeit
oder finanzieller Eigenleistung, die je
nach Einkommen
sozial
gestaffelt verrechnet wird
(keine
Stundensätze, sondern fixe Beträge pro Besuch!) und unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten (Miete, Unterhaltsverpflichtungen etc.) jeweils individuell festgelegt werden.
Finanziert wird die Tiroler
Hospiz-Gemeinschaft zu 30
Prozent aus öffentlichen Mitteln (Krankenkassen und

Land Tirol), zu 20 Prozent
aus den Eigenleistungen der
Patienten sowie zu 50 Prozent aus Spenden und Mitglieds- bzw. Förderbeiträgen. Die Tiroler Hospiz-Gemeinschaft ist ein privater
und
überkonfessioneller
Verein und auf die großzügige Mithilfe von Spender/innen angewiesen. Spenden-

konto: Tiroler Sparkasse,
Nr. 0000-140285, BLZ
20503. Nähere Informationen: Tiroler Hospiz-Gemeinschaft, Heiliggeiststraße 16,
Tel. 72 70/38, oder per email: hospiz.caritas@dioezese-innsbruck.at (BS)

Kranebitter Innau bis Mitte Mai tabu
Es gibt sie noch - auch im
Stadtbereich - die letzten Paradiese. Eines dieser Paradiese für die Vogel- und
Pflanzenwelt ist die Kranebitter Innau. Die Stadt Innsbruck hat diese einzigartige
Naturlandschaft schon 1993
zum geschützten Landschaftsteil erklärt.
Die Kranebitter Innau bildet gemeinsam mit den Völser Innauen eine der wenigen noch intakten Aulandschaften, die eine hochrangige Schutzfunktion aufweisen. Sie sind ein überlebenswichtiges Rückzugsgebiet
für eine spezialisierte Pflanzen- und Tierwelt, die an das
Ökosystem des Aulandes

gebunden ist. Nach Aussagen von Fachleuten ist die
Kranebitter Innau ein Vogelschutzgebiet ersten Ranges.
Um eine Störung
der mit Vorliebe
in diesem Gebiet
brütenden Wasservögel zu vermeiden, wurde
für den Bereich
westlich der so
genannten
Rimmlwiese für
die Zeit vom 1.
Februar bis 15. S ^ ^ * Mai ein striktes Betretungsverbot erlassen.
Die Beachtung der erlassenen Verbote liegt nicht zuletzt auch im Interesse der

INNSBRUCK INFORMIERT - MÄRZ 2001

Stammgäste der Innauen.
Im geschützten Landschaftsteil Kranebitter Innau
besteht jedoch nicht nur eine
Einschränkung
westlich
der
Rimmlwiese
durch das genannte Betretungsverbot,
sondern auch im
gesamten
Schutzgebiet
gibt es Einschränkungen.
Nicht erlaubt
ist: das Befahren mit Fahrzeugen (auch mit Fahrrädern!), das Feuermachen,
das freie Laufen lassen von
Hunden, die Entnahme oder

das Beschädigen von Pflanzen, Sträuchern und Bäumen, das Betreiben von Lautsprechergeräten, das Verunreinigen des Geländes, das
Campieren.
Für Kontrollen ist die Bergwacht zuständig, mit einer verstärkten Präsenz der Kontrollorgane ist zu rechnen. Im letzten Jahr wurden ca. 400 Personen kontrolliert, 250 Personen wurden bei verschiedenen Übertretungen abgemahnt, 105 Organmandatstrafen ausgestellt und 15 Anzeigen gemacht. Aufklärung
und Information gibt die Bergwacht gerne von Montag bis
Freitag zwischen 19 und 21
Uhr. Telefon: 34 76 77.

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