Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.3

- S.16

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MW

INNSBR

Pensionen: Keine
Privilegien für Politiker!

Architekt Dominique Perrault mit den Plänen zum Rathausneubau.

Rathaus-Rohbau
bis zum Herbst
Die Errichtung der Rathauspassage Innsbruck ist voll
im Zeitplan. Voraussichtlich werden bis zum Herbst die Rohbauten stehen. Im Stadtsenat bzw.
im Gemeinderat wurde kürzlich
ein detaillierter Bericht über den
Rathaus-Neubau inklusive Kostenaufstellung gegeben.
Das Gesamtprojekt umfasst
neben den Neubauten (Rathaus, Rathausturm, Quertrakt,
Geschäfte, überdachte Passagen, Hotel, Tiefgarage, Gestaltung Adolf-Pichler-Platz) auch
die Adaptierung und Sanierung
der bestehenden Rathäuser
Maria-Theresien-Straße und
Fallmerayerstraße sowie die
Schaffung eines einheitlichen
Leitsystems. Das Dachgeschoss im Rathaus Maria-Theresien-Straße wird zu Büro- und
Archivräumen ausgebaut. Um
ein einheitliches gestalterisches
Niveau des gesamten Komplexes zu erwirken, ist die künstlerische Gestaltung aller öffentlichen Bereiche vorgesehen. Als
Kuratoren sind Prof. Edelbert
Köb (Akademie der bildenden

Künste, Wien) und Dr. Silvia
Eiblmayr (Leiterin des Taxis-Palais) vorgesehen.
Durch das neue Rathaus wird
auch eine größtmögliche Konzentration von derzeit dezentralen Dienststellen erreicht werden. Rund 4000 Quadratmeter
werden frei, insgesamt ergeben
sich Einsparungen bzw. zusätzliche Erträge von 4,4 Mio. S
pro Jahr. Die Gesamtkosten für
das Rathausprojekt inkl. Verwaltungsteil, Geschäftspassagen, Hotel und Tiefgarage belaufen sich auf 620 Mio. S, die
von der Rathaus-PassagenGesellschaft aufgebracht werden. Dazu kommen die Kosten
für die Gestaltung des AdolfPichler-Platzes (25 Mio. S), die
Sanierung der alten Rathäuser,
der Dachbodenausbau, die Einrichtung der neuen Büros und
zusätzlich von der Stadt
geäußerte Wünsche u. a. bezüglich Fassadengestaltung,
Errichtung des Quertraktes
(insgesamt 105 Mio. S) und der
künstlerischen Gestaltung (8,3
Mio. S). (WW)

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IV

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat auf
Antrag von Bürgermeister Dr.
Herwig van Staa einstimmig für
eine sofortige Anhebung des
Anfallsalters für Politikerpensionen votiert und sich gegen eine
Übergangslösung bis 2007 ausgesprochen. „Die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung des Pensionsanfallsalters auf 61 Va Jahre für die Bürgerinnen und Bürger hat sofort
und ohne Übergangsfrist auch
für politische Mandatare zu gelten", fordert van Staa, ebenso
wie zum wiederholten Mal die
Festschreibung im Stadtrecht,
dass der Bürgermeister von
Innsbruck diese Funktion ausschließlich hauptberuflich auszuüben habe. Beide Forderungen wurden vom Landtag bisher
nicht erledigt.
Dafür gebe es Unterstellungen und tatsachenwidrige Aussagen von Landesrat Hannes
Lugger, die Bürgermeister Dr.

Herwig van Staa mit aller
Schärfe zurückweist.
In einem Schreiben an Landesrat Konrad Streiter habe er
unmissverständlich festgestellt,
dass es der Stadt fern liege, auf
künftige Pensionsregelungen
für die Mandatare des Tiroler
Landtags oder für die Bürgermeister der übrigen Tiroler Gemeinden Einfluss zu nehmen.
Der Antrag des Innsbrucker
Gemeinderates auf Anhebung
des Pensionsanfallsalters bezieht sich ausschließlich auf die
politischen Mandatare der
Stadt Innsbruck, wenngleich es
eigentlich selbstverständlich
sein sollte, dass alle Politiker mit
der Privilegienwirtschaft radikal
Schluss machen sollten. Die
Vorgänge um die Abfertigung
in der kolportierten Höhe von
14 Mio. S für den früheren Bundeskanzler und die horrende
Pensionsforderung eines ExMinisters seien eine Ungeheuerlichkeit, so van Staa.

Neue Regelung
für Gastgärtenverträge
Für die Gastgärtenverträge
gibt es eine neue Regelung.
Stadtrat Dr. Michael Bielowski
hat mit den betroffenen Wirten
und Anrainern Gespräche geführt, die zu einem übereinstimmenden Ergebnis geführt haben. Dabei wurden u. a . die Bestandszinse und die Betriebszeiten fixiert.
Die Beschlüsse lauten: Die
Stadtgemeinde
Innsbruck
schließt mit den Gastronomen,
deren Gastgartenverträge mit
15. November 2000 geendet haben, und mit allen Personen, die
künftig um die Genehmigung für
die Aufstellung eines Gastgartens auf städt. Grund ansuchen,
bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gastgartenvertrag ab.
Der Vertrag wird bei allen neuen Antragstellern vorerst probeweise auf ein Jahr (Gastgartensaison) abgeschlossen und bei
entsprechend positiver Beurteilung verlängert, längstens jedoch bis 15. November 2003.

Bei Gastronomen, die bisher
bereits einen Gastgarten auf
städt. Grund betrieben haben,
erfolgt der Vertragsabschluß ab
15. Februar 2001 für drei Gastgartensaisonen -jeweils 15. Februar bis 15. November eines jeden Jahres (ausgenommen sind
Gastgärten in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen).
Alle Betriebe, die in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen schon bisher Gastgärten
hatten, mussten neu darum ansuchen. Betriebe, die neue
Gastgärten in den Kurzparkzonen errichten wollen, mussten
ebenfalls ihre Wünsche schriftlich der Stadt Innsbruck bekannt
geben. Die Stadt wird nun in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. In allen Fällen
werden die Genehmigungen
neu überdacht, wobei eventuelle Probleme für die Anrainer und
die anderen Geschäftsleute
berücksichtigt werden. Die Entscheidung trifft der Stadtsenat.

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - MÄRZ 2001