Innsbruck Informiert

Jg.2001

/ Nr.3

- S.6

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Erkenntnis, dass Handlungsbedarf besteht, auf zum An- bzw. Ummeiden!
Am besten haben es die ausländischen Studenten. Ihnen stehen zwei
Hauptwohnsitze zu: einen in ihrer Heimatstadt und einen an ihrem Studienort.

Was ein Hauptwohnsitz
in Innsbruck bringt
(Fortsetzung von Seite 5)
paket ausgehandelt. So soll unter anderem ein Universitätsfonds, vorerst
ausgestattet mit rund 10 Mio. S, für
verschiedene Projekte und Stipendien
eingerichtet werden. Bei Erfolg der
Kampagne wurden bereits weitere Gelder seitens der Stadt Innsbruck für diesen Fonds angekündigt.
Doch nicht nur die Universität Innsbruck in ihrer Gesamtheit soll von der
Kampagne profitieren, auch jeder Studierende, der seinen Hauptwohnsitz in
Innsbruck hat, wird für seine Solidarität belohnt. Neben verschiedenen anderen Vorteilen werden nach Abschluss der Volkszählung im Mai 2001
alle Studentinnen und Studenten (unter 27 Jahren und ordentliche Hörer)
mit Hauptwohnsitz in Innsbruck ein Geschenk der Stadt in Form eines Studentenschecks erhalten.
Der Innsbrucker Studentenscheck
wird einen Wert von ca. 5000 S haben
und sich aus Leistungen verschiedener
Sponsoren aus unterschiedlichen Bereichen zusammensetzen. Alle Leistungen gemeinsam sollen ein Spiegelbild
der Möglichkeiten, die ein Student in der

Universitätsstadt Innsbruck vorfindet,
darstellen. Auch die Stadt Innsbruck
wird hier neben namhaften Unternehmen
der Privatwirtschaft ihren Teil an Leistungen für diesen Scheck beisteuern.

Innsbruck die Studentenstadt
Gut und gern 30.000 Studenten sind
an der Leopold-Franzens-Universität in
Innsbruck inskribiert. Davon kommen
viele nicht aus Innsbruck, sie kommen
aus ganz Österreich, aus Südtirol, aus
anderen EU-Staaten, ja aus der ganzen
Welt. Sie studieren hier, verbringen hier
ihre Freizeit, sie leben in Innsbruck. Um
keine Missverständnisse aufkommen zu
lassen: Innsbruck buhlt nicht um Studenten aus Tiroler Gemeinden, die jeweils am Abend und an den Wochenenden nach Hause fahren. Auch Studenten aus dem übrigen Österreich werden möglicherweise ihre Gründe haben,
sich in ihrer Heimatstadt anzumelden.
Sie müssen selbst entscheiden, wo für
sie der größere Gewinn liegt. Doch eines sollte schon klar sein: Man kann nicht
überall nur Vorteile haben. Die Botschaft
lautet: Gewissenhaft prüfen und bei der

Hier ein paar Beispiele, welche Vorteile auch Studentinnen und Studenten
mit einem Hauptwohnsitz in Innsbruck
genießen: U. a. das Anrecht auf eine
städtische Mietwohnung bzw. eine geförderte Eigentumswohnung (bei Zutreffen u.a. der Einkommensvoraussetzungen und Erfüllung der Wartezeit); bei
Bedarf Wohn- und Mietzinsbeihilfe; die
Möglichkeit der Gebührenbefreiung für
Telefon, Rundfunk und Fernsehen; Unterbringung von Kindern in Kindergärten
und Horten, bei niedrigen Einkommen
Ermäßigungen bis zur Gebührenbefreiung; eine Anwohnerparkkarte; verbillige
Tarife in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bädern, Sportanlagen etc., sowie Studenten-Ermäßigungen im Theater etc.; für
EU-Ausländer das aktive und passive
Wahlrecht, wenn sie sich in die Wählerevidenz eintragen lassen; freie Entscheidung bei EU-Wahlen, in welchem
Land man die Stimme abgeben möchte.
Nicht zu vergessen auch der Studentenscheck mit Sachleistungen von einem Gegenwert in der Höhe von 5000
S, der allen Studenten (ordentliche Hörer, Altersbegrenzung 27 Jahre) zusteht,
wenn sie Innsbruck als ihren Hauptwohnsitz angeben. (WW)

Ein Appell an alle Studierenden aus dem Ausland
Innsbruck braucht die Solidarität der
Studierenden aus dem Ausland, vor allem auch jener aus Südtirol. Bürgermeister Dr. Herwig van Staa ersucht alle Studentinnen und Studenten, sich
zu Innsbruck zu bekennen und auf dem
österreichischen Meldeschein ihren
Studienort Innsbruck als Hauptwohnsitz anzugeben. Sie haben dadurch keine Nachteile, sondern können nur gewinnen. Die Hauptwohnsitzanmeldung
in der Heimatgemeinde bleibt weiter
aufrecht. Alle nichtösterreichischen
Staatsbürger, d. h. alle Studierenden
aus dem Ausland, können zwei Hauptwohnsitze haben: einen in ihrer Heimatgemeinde und einen an ihrem österreichischen Studienort. Niemand

braucht deshalb seine Wurzeln bzw.
seine Herkunft zu verleugnen, er bzw.
sie bleibt, auch wenn er (sie) während
der Studienzeit Innsbruck als Hauptwohnsitz
angibt,
Bozner(in),
Vaduzer(in) oder Hamburger(in), um
nur drei Beispiele zu nennen.
Die Bitte an Studierende aus dem
Ausland: Prüfen Sie auf Ihrem österreichischen Meldeschein, ob Sie dort
Innsbruck als Hauptwohnsitz angegeben haben. Wenn ja, ist alles in Ordnung, wenn nein, müsste nun rasch
(Stichtag ist der 15. Mai) eine Anmeldung in Innsbruck erfolgen. Der Hauptwohnsitz im Ausland kann trotzdem
beibehalten werden. Eine Anmeldung
ist in jedem Polizeiwachzimmer oder im

Meldeamt bei der Bundespolizeidirektion möglich. Der Meldezettel der Heimatgemeinde ist nicht erforderlich. Sofern Sie keinen österreichischen Meldeschein mehr (oder noch keinen) haben, füllen Sie einfach einen neuen
aus. Neue Meldescheine gibt es in Trafiken oder kostenlos im Internet
(www.get-in.at). Wichtig: Bei einer Anmeldung des Hauptwohnsitzes in
Innsbruck ist die Vorlage eines ausgefüllten und vom Unterkunftgeber unterschriebenen Meldezettels notwendig. Als Identitätsnachweis ist ein Reisedokument erforderlich. Eine eigene
Wohnung ist nicht Voraussetzung, Sie
können auch bei Verwandten oder
Freunden wohnen. (WW)

INNSBRUCK INFORMIERT - MÄRZ 2001